Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Wer teilt ist verpflichtet: Geteilter Autotest auf Facebook mit PKW-EnVKV-Pflichtangaben

02.11.2018, 13:21 Uhr | Lesezeit: 3 min
Wer teilt ist verpflichtet: Geteilter Autotest auf Facebook mit PKW-EnVKV-Pflichtangaben

Beim Marketing eingesetzte Werbematerialien müssen Angaben über den jeweiligen Kraftstoffverbrauch und den CO2-Ausstoß der betreffenden PKW-Modelle enthalten – so will es die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV). Das gilt auch für ein Autohaus, welches einen Autotest auf seiner Facebook-Präsenz teilt und dabei vergisst das getestete Modell mit den entsprechenden Angaben zu versehen – so hat es das OLG Celle (OLG Celle, Beschluss vom 08.05.2018, 13 U 12/18) jedenfalls gesehen.

Wer teilt...der wirbt?

Auch im Autohandel nimmt das Internet insbesondere social media einen immer höheren Stellenwert ein. Autohändler nutzen Facebook & Co. gerne, um auf Ihre potentiellen Kunden zuzugehen. So auch vorliegend. Ein Betreiber eines Autohauses hat auf seinem facbook-account einen Testbericht über ein bestimmten PKW geteilt – dabei aber keine Angaben über die CO2-Emissionen gemacht. Dies hatte eine Abmahnung zur Folge. Und die Sache landete schließlich beim OLG Celle.

Banner Unlimited Paket

Und wer wirbt...muss kennzeichnen!

Laut § 5 Pkw-EnVKV haben sowohl Hersteller als auch Händler, die Werbeschriften verwenden, sicherzustellen, dass dort Angaben über die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen gemacht werden. "Werbematerial" ist dabei jede Form von Informationen, die für Vermarktung und Werbung für Verkauf und Leasing neuer Personenkraftwagen in der Öffentlichkeit verwendet werden; dies umfasst auch Texte und Bilder auf Internetseiten. Und eben auch den Facebookauftritt eines Autohändlers – und betrifft dabei nicht nur selbst eingestellte Werbung, sondern auch die sog. geteilten Beiträge:

"Auch im vorliegenden Verfahren gilt, dass der Beklagte seinen Facebook-Auftritt nicht lediglich mit dem selbstlosen Zweck betreibt, Verbraucher über die Tests der von ihm verkauften Fahrzeugmodelle zu informieren. Sinn und Zweck der Postings des Beklagten - einschließlich des „Teilens“ des Testberichts - ist es vielmehr gerade, die auf sein Autohaus gerichtete Aufmerksamkeit über die sozialen Medien zu erhöhen und damit den Absatz von Produkten und Dienstleistungen zu fördern. Mit dem „Teilen“ des von Mitsubishi Motors DE geposteten Beitrags macht der Beklagte sich die Aussagen dieses Eintrags und des hierin verlinkten Artikels in der Form zu eigen, dass er damit für sich und seine Fahrzeuge werben, das Interesse an dem Mitsubishi ASX 2.2 DI-D 4 WD wecken und in der Folge die eigenen Verkaufsmöglichkeiten für das Fahrzeug positiv beeinflussen will."

Das OLG Celle ist ein „Spezialgericht“ für derartige Facebook-Fälle – jedenfalls hatte es sich bereits letztes Jahr dazu geäußert. Übrigens mit dem gleichen Tenor.

Fazit

Soviel ist klar: Händler und Hersteller von Kraftfahrzeugen müssen bei der Veröffentlichung werbender Mittel unbedingt den Informationspflichten der Pkw-EnVKV genügen. Aber eben auch bei indirekten Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen auf Facebook oder sonstigen sozialen Netzwerken, insbesondere auch, wenn es sich dabei nur um geteilte Beiträge handelt, hat die Pflichtangaben wie Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen anzugeben.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

LG Lübeck: Autowerbung auf Facebook
(02.08.2023, 18:22 Uhr)
LG Lübeck: Autowerbung auf Facebook
OLG Frankfurt: Zuvor noch nicht verkaufter PKW gilt als „neu“ im Sinne von § 3 PKW-EnVKV
(05.12.2019, 09:13 Uhr)
OLG Frankfurt: Zuvor noch nicht verkaufter PKW gilt als „neu“ im Sinne von § 3 PKW-EnVKV
BGH: PKW-Werbung auf YouTube erfordert Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen
(11.12.2018, 09:09 Uhr)
BGH: PKW-Werbung auf YouTube erfordert Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen
Facebook-Post eines Autohauses kann "Werbematerial" iSd. der Pkw-EnVKV sein
(21.08.2017, 08:17 Uhr)
Facebook-Post eines Autohauses kann "Werbematerial" iSd. der Pkw-EnVKV sein
Händler müssen Gesamtpreis für zu verkaufende Kraftfahrzeuge angeben
(15.01.2016, 15:16 Uhr)
Händler müssen Gesamtpreis für zu verkaufende Kraftfahrzeuge angeben
Einblendung von Pflichtangaben nach der PKWEnVKV bei Online-Werbung
(22.12.2015, 14:44 Uhr)
Einblendung von Pflichtangaben nach der PKWEnVKV bei Online-Werbung
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei