Hauptnavigation überspringen

Artikel zum Thema „Massenabmahnung“

Ihre Suchanfrage ergab 10 Treffer

Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung – was nun?

Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten ? Dann sollten Sie Ihre möglichen Handlungsalternativen durchspielen. Nur wenn tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, mag die Abgabe einer Unterlassungserklärung oder alternativ eine gerichtliche Entscheidung im Ergebnis ein gangbarer Weg für den Abgemahnten sein. Handelt es sich aber um eine unberechtigte Abmahnung, weil ein Markenverstoß gar nicht nachweisbar ist, sollte sich der Abgemahnte gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen.

10 min 8
© 2004-2026 · IT-Recht Kanzlei