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Immer wieder kommt es vor, dass Kunden ihre defekten Geräte, wie Notebooks oder Drucker, nach Vorlage des Kostenvoranschlages bei der Werkstatt nicht abholen, wenn sich herausstellt, dass die Reparatur zu teuer werden wird. Sie wollen sich offenbar die Kosten für den Kostenvoranschlag sparen - und stellen sich blind und taub, wenn die Werkstatt versucht, sie telefonisch oder per Mail zu erreichen.
Beitrag von M. T.
24.08.2010, 10:44 Uhr
Gilt das in diesem Beitrag Gesagte auch für den Fall, dass der Kunde die betreffende Ware nicht abholt, nachdem er die Reparatur in Auftrag gegeben und der Auftragnehmer diese bereits durchgeführt hat?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Kommentator 2 hat im Grundsatz freilich recht, doch verdrängt diese Argumentation, dass es bei vielen Reparaturanbietern üblich ist, extra hohe Kostenanschlagskosten zu verlangen, um vom Auftraggeber, der sich ja nun in einer Zwickmühle aus herausgeworfenem Geld und einer wirtschaftlich nur bedingt... » Weiterlesen
Es ist beschrieben, was der Gesetzgeber ohne besondere Vereinbarung vorsieht. Das heißt ja nicht, dass man nicht eine Vergütung vereinbaren darf. Nur muss man sie eben vorher vereinbaren, ansonsten gilt die gesetzliche Regelung ! Das erscheint mir eigentlich vernünftig und sinnvoll, sowohl als... » Weiterlesen
Das ist aber ein bißchen "unfair" vom Gesetzgeber, wenn der Kostenanschlag kostenfrei bleiben soll. Der Kunde wird sich wohl kaum einen "Leistungsaufwand" in Rechnung stellen lassen, wenn dies im Gesetz nicht geregelt ist. Der Verkäufer seinerseits erbringt aber sehr wohl eine Leistung. Dies sollte... » Weiterlesen
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