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Der Dienstvertrag ist gerade bei IT-Anbietern, die sehr komplexe und womöglich auch störungsanfällige IT-Leistungen anbieten, ein sehr beliebter Vertrag. Der Grund ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 611 BGB. Danach wird derjenige, welcher Dienste zusagt, lediglich zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Beitrag von Stephan Mittermeier
04.07.2010, 09:39 Uhr
Im Artikel steht unter Punkt 3.2.:
"Wird der "geleaste" Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert?"
- Was bedeutet das im Detail?
- Welche Punkte sprechen für eine Eingliederung?
Der IT-Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB, als “Freund“ des Auftragnehmers von 01.07.2008
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