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In der letzten Woche ging es um die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs . Heute stehen die anderen Ansprüche des UWG im Mittelpunkt: was muss ein Anspruchsberechtigter tun, damit er nicht nur Recht hat, sondern auch Recht bekommt? Was muss er beachten? Lesen dazu jetzt den zehnten Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
Beitrag von Patrick S.
27.03.2010, 18:18 Uhr
Guten Tag! Bislang verstand ich unter der "Gewinnabschöpfung" immer das, was der Anspruchsberechtigte an entgangenem Gewinn bekommt. Nach der Lektüre Ihres sehr interessanten Artikels (an dieser Stelle ein Lob an Ihre wöchentliche UWG-Reihe) bin ich eines besseren belehrt worden. Hier gilt es also fein säuberlich zu entscheiden. Vielen Dank!
Durchsetzung von Ansprüchen des UWG – Teil 2 – Schaden und Gewinn! von 26.03.2010
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