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Artikel zum Thema „Durchgestrichener, Preis“

Ihre Suchanfrage ergab 26 Treffer
OLG Nürnberg gibt wichtige Hinweise zur Werbung mit Streichpreisen
21.02.2024, 07:54 Uhr | Preisangabenverordnung

OLG Nürnberg gibt wichtige Hinweise zur Werbung mit Streichpreisen

Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass auf Übersichtsseiten, die mit durchgestrichenen Preisen werben, der günstigste Preis der letzten 30 Tage angegeben werden muss. Darüber hinaus betonte das Gericht, dass es weiterhin zulässig ist, neben dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage auch andere Preise zu Werbezwecken anzugeben, und dass ein gegenübergestellter „Ursprungspreis“ auch dann zulässig ist, wenn dieser seit mehr als 6 Monaten nicht mehr verlangt wurde. Lesen Sie mehr in unserem Beitrag.

Die Werbung mit Streichpreisen - alles was Online-Händler hierzu wissen müssen!
22.09.2022, 10:19 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

Die Werbung mit Streichpreisen - alles was Online-Händler hierzu wissen müssen!

Die Werbung mit Streichpreisen (Preisgegenüberstellungen) ist eine effektive Maßnahme, um Kunden anzulocken und ihre Kauflust zu steigern. Gerade hier lauern allerdings zahlreiche Stolperfallen für Online-Händler. Was genau sind Streichpreise? Welche Arten von Streichpreisen gibt es? Muss ein Online-Händler über die beworbenen Streichpreise aufklären? Und was ist in zeitlicher Hinsicht bei Streichpreisen zu beachten? Diese und weitere Fragen zum Thema Streichpreise beantwortet unser heutiger Beitrag.

„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?
23.08.2022, 13:50 Uhr | Werbung mit Preisen

„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?

„Knüllerpreise“, „Superpreise“ und „Dauertiefpreise“ ziehen Kunden magisch an. Doch viele Händler sind unsicher, wie sie ihre Warenpreise bewerben dürfen. Die Grenze zur wettbewerbsrechtlichen Irreführung ist schnell erreicht und damit die Gefahr, dass eine Abmahnung ins Haus flattert. Ist es etwa beim Start eines neuen Online-Shops zulässig, „Eröffnungspreise“ anzubieten? Wie sieht es mit Rabatten auf den „Listenpreis“ oder „Katalogpreis“ aus? Die IT-Recht Kanzlei hat über 30 Preisschlagwörter zusammengetragen und schätzt für Sie das jeweilige Abmahnrisiko ein.

Shopify-Shops rechtssicher machen: Anleitung
24.06.2021, 17:02 Uhr | Handlungsanleitungen

Shopify-Shops rechtssicher machen: Anleitung

Shopify ist seit geraumer Zeit einer der weltweit führenden Anbieter von Shophosting-Systemen. Nicht zuletzt aufgrund der anwenderfreundlichen Nutzeroberfläche, der vielseitigen Funktionen und zahlreichen systeminternen Anleitungen bietet Shopify Händlern die Möglichkeit zur Einrichtung eines intuitiven und weitreichend personalisierbaren Absatzkanals. Auch in Shopify-Shops sind Händler aber freilich gehalten, die zahlreichen Informations- und Gestaltungspflichten des E-Commerce rechtskonform umzusetzen. Wie ein rechtskonformer Shopify-Auftritt bestmöglich gelingt, zeigt die aktuelle umfangreiche Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei.

LG Bielefeld: Werbung mit Rabattpreisen – wie alt darf der gegenübergestellte Streichpreis sein?
03.02.2021, 17:06 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

LG Bielefeld: Werbung mit Rabattpreisen – wie alt darf der gegenübergestellte Streichpreis sein?

Rabattpreise steigern die Kauflust von Kunden. Bei der Gestaltung der Preise sind jedoch vielfältige Wettbewerbsregelungen zu beachten. Für Online-Händler stellen sich viele Fragen. Wie alt darf ein Streichpreis sein? Darf ich Originalpreise aus dem Offline- in den Online-Handel übertragen und dort rabattieren? Diese Fragen beantwortet der heutige Beitrag.

Preisinformationen: auf Shopify richtig darstellen
07.08.2019, 08:30 Uhr | Shopify

Preisinformationen: auf Shopify richtig darstellen

Teil 2 der Serie zur rechtlichen Absicherung von Shopify-Shops beschäftigt sich mit der ordnungsgemäßen Umsetzung der Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV). Wie ist der Hinweis auf die enthaltene Mehrwertsteuer richtig in Übersichten und Detailseiten aufzunehmen? Wie richtig auf Versandkosten verwiesen? Lassen sich in Shopify auch Grundpreise darstellen und wie müssen schließlich Kleinunternehmer auf Shopify verfahren? Antworten auf diese und weitere Fragen finden sich mit entsprechenden Anleitungen im folgenden Abschnitt.

„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?
01.12.2016, 12:41 Uhr | Werbung mit Preisen

„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?

„Knüllerpreise“, „Superpreise“ und „Dauertiefpreise“ ziehen Kunden magisch an. Doch viele Händler sind unsicher, wie sie ihre Warenpreise bewerben dürfen. Die Grenze zur wettbewerbsrechtlichen Irreführung ist schnell erreicht und damit die Gefahr, dass umgehend eine Abmahnung ins Haus flattert. Ist es etwa beim Start eines neuen Online-Shops zulässig, „Eröffnungspreise“ anzubieten? Wie sieht es bei Rabatten vom „Listenpreis“ oder „Katalogpreis“ aus? Die IT-Recht Kanzlei hat über 30 Preiswerbungsschlagwörter zusammengetragen – und schätzt für Sie das jeweilige Abmahnrisiko ein.

Werbung mit Streichpreisen – was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
22.09.2016, 17:59 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

Werbung mit Streichpreisen – was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Preisgegenüberstellungen sind gerade im Online-Handel ein beliebtes Mittel, um die eigenen Preise besonders attraktiv erscheinen zu lassen. Dabei wird der eigene Preis dadurch hervorgehoben, dass er einem anderen, höheren Preis gegenübergestellt wird, der zur Verdeutlichung des Preisvergleichs durchgestrichen ist. Bei den angesprochenen Personen soll damit der Eindruck erweckt werden, dass es sich um ein besonders günstiges Angebot handelt. Doch ist bei einer solchen Preiswerbung auch aus Sicht des Werbenden Vorsicht geboten. Denn nicht immer ist diese Form der Werbung zulässig. Daher möchten wir die rechtlichen Besonderheiten bei dieser Form der Werbung etwas genauer beleuchten.

Mögliche Wettbewerbsverstöße durch Preiswerbung in Online-Apotheken

Mögliche Wettbewerbsverstöße durch Preiswerbung in Online-Apotheken

Werbung durch Angabe von durchgestrichenen (hohen) Preisen hat einen starken Werbeeffekt auf Kunden. Händler, die damit werben, müssen sich jedoch grundsätzlich vor Wettbewerbsverstößen wegen irreführender (Preis-)Werbung in Acht nehmen, wenn für die Kunden nicht hinreichend deutlich wird, was es mit dem durchgestrichenen Preis genau auf sich hat. Insbesondere Online-Apotheken sind deswegen bereits häufig abgemahnt worden. Zwei neure BGH-Entscheidungen bringen nun Licht ins Dunkel. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die beiden Urteile und ihre Folgen.

BGH: Werbung mit durchgestrichenem Preis (ohne aufklärenden Hinweis) ist grundsätzlich zulässig!
06.04.2016, 15:36 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

BGH: Werbung mit durchgestrichenem Preis (ohne aufklärenden Hinweis) ist grundsätzlich zulässig!

Bereits seit Jahren tobt der Streit, ob im Falle einer Preiswerbung mit gegenüberstellten Preisen eine Aufklärung des "gegenübergestellten" Preises erfolgen muss oder nicht. Der BGH (Urteil vom 05.11.2015, Az.: I ZR 182/14) hat nunmehr entschieden, dass auch im Internethandel in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig der früher verlangte Online-Händlerpreis zu erblicken ist und ein aufklärender Hinweis in diesen Fällen nicht notwendig ist. Lesen Sie mehr zum Urteil des BGH und den Auswirkungen für den Online-Handel.

Online-Händler aufgepasst: Angabe von Grundpreis und Verkaufspreis müssen sich auf derselben Internetseite befinden
01.02.2016, 15:36 Uhr | Preisangabenverordnung

Online-Händler aufgepasst: Angabe von Grundpreis und Verkaufspreis müssen sich auf derselben Internetseite befinden

„Unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar“– das sind die Voraussetzungen, unter denen der Verkaufspreis und der Preis je Maßeinheit nach der unionsrechtlichen Preisangabenrichtlinie angegeben werden müssen. Dass dies auch bedeutet, dass der Grundpreis und der Verkaufspreis sich auf derselben Internetseite befinden müssen, entschied das Landgericht Karlsruhe am 23.12.2015 (Az. 15 O 12/15).

OLG Stuttgart sieht keine Irreführung: Entspannung bei Werbung mit Streichpreis ohne nähere Erläuterung
11.11.2015, 08:13 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

OLG Stuttgart sieht keine Irreführung: Entspannung bei Werbung mit Streichpreis ohne nähere Erläuterung

Die Werbung mit einem dem aktuellen Preis gegenübergestellten, durchgestrichenen höheren Preis verfehlt auch in den Zeiten des Ecommerce ihre Wirkung nicht. So sieht der Verbraucher doch auf den ersten Blick, welchen Betrag er (vermeintlich) einspart. Das animiert zum Kauf. Das OLG Stuttgart sorgt nun für eine Entspannung bei den Zulässigkeitsanforderungen.

„Statt-Preis“, UVP und Co. : die Zulässigkeitsfragen bei Preisgegenüberstellungen nach dem Wettbewerbsrecht
13.08.2015, 12:19 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

„Statt-Preis“, UVP und Co. : die Zulässigkeitsfragen bei Preisgegenüberstellungen nach dem Wettbewerbsrecht

Die Preisgegenüberstellung als Unterform der Preiswerbung ist die wohl effektivste Verkaufsförderungsmaßnahme, um durch die Suggestion eines besonders kostengünstigen Angebots und die unmittelbare Ausweisung eines Preisvorteils den eigenen Absatz zu steigern und Kunden längerfristig zu binden Dieser Beitrag befasst sich mit den Grundsätzen der zulässigen Preisgegenüberstellungen im Lichte der Rechtsprechung und versucht, durch eine differenzierte Würdigung der möglichen Konstellationen einen umfangreichen rechtlichen Gesamtüberblick zu gewähren.

OLG Köln zur Zulässigkeit der Werbung mit „Top-Preisen“ und „Höchstpreisen“ im Ankauf
08.07.2015, 20:45 Uhr | Werbung mit Preisen

OLG Köln zur Zulässigkeit der Werbung mit „Top-Preisen“ und „Höchstpreisen“ im Ankauf

Mit Blick auf das Irreführungsverbot des §5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG entschied jüngst das OLG Köln (Urteil v. 19.06.2015 – Az. 6 U 173/14) über die Zulässigkeit der Werbung mit „Top-Preisen“ und „Höchstpreisen“ im Goldankauf und stellte heraus, dass letztere strengeren Anforderungen unterliege.

OLG Hamm: „Eröffnungspreise“ neben durchgestrichenen, höheren Preisangaben (Preisgegenüberstellungen) können unzulässig sein
19.07.2013, 11:04 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

OLG Hamm: „Eröffnungspreise“ neben durchgestrichenen, höheren Preisangaben (Preisgegenüberstellungen) können unzulässig sein

Am 10. Januar 2013 entschied das OLG Hamm in der Rechtssache Az.: 4 U 129/12, dass ein neues Unternehmen in seinem auf die Neueröffnung hinweisenden Prospekt auch dann nicht mit Preisgegenüberstellungen werben dürfe, wenn es Teil einer größeren Unternehmensgruppe sei und sich die durchgestrichenen Referenzpreise auf ehemalige Normalpreise der übrigen Gruppenunternehmen beziehen. Eine solche Angabe sei immer unwahr, und verstoße daher gegen die Vorschriften des UWG. Entscheidend sei hierbei die rechtliche Unterscheidung zwischen einem „Eröffnungspreis“ und einem sog. „Einführungspreis“, lesen Sie hierzu nachstehend mehr.

LG München I: Pflicht zur Erläuterung bei Preisgegenüberstellung mit durchgestrichenem Preis
14.02.2013, 10:34 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

LG München I: Pflicht zur Erläuterung bei Preisgegenüberstellung mit durchgestrichenem Preis

Das LG München I bestätigte am 11.09.2012 in der Rechtssache Az.: 1 HK O 13361/12, dass bei einer Preisgegenüberstellung aus dem entsprechenden Angebot hervorzugehen habe, worauf sich die ursprüngliche Preisangabe beziehe. Es verdeutlichte weiterhin, dass sich für die angesprochenen Verkehrskreise aus der bloßen Gegenüberstellung von Preisen das Wesen des Ursprungspreises als Eigenpreis nicht erschließe.

Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)
14.01.2013, 09:02 Uhr | Abmahngründe / Checkliste / FAQ

Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.

Werbung mit durchgestrichenen Preisen
30.01.2012, 19:18 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

Werbung mit durchgestrichenen Preisen

Wer kennt dies nicht? Jeden Tag angeln wir neue Prospekte aus dem Briefkasten und werden dort mit unzähligen Rabattaktionen konfrontiert. Gleiches gilt auch auf den unbegrenzten Shop-Seiten im Internet. Viele Händler bewerben Waren mit Hilfe von durchgestrichenen Preisen, da diese Art der Werbung dem Verbraucher durch den direkten Zahlenvergleich ein besonders günstiges Angebot suggeriert. Wegen der herausragenden Bedeutung des Preises für die Kaufentscheidung ist jedoch wirksamer Schutz vor irreführenden Preisangaben zwingend notwendig.

Alt und neu: Werbung mit durchgestrichenen Preisen muss erläutert werden!
08.12.2011, 16:04 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

Alt und neu: Werbung mit durchgestrichenen Preisen muss erläutert werden!

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Düsseldorf muss bei Werbehinweisen mit durchgestrichenen „alten“ Preisen auch klargestellt werden, worum es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt. Da ein durchgestrichener Preis zeigen soll, dass dieser gerade nicht (mehr) verlangt wird, muss dem Verbraucher auch der Hintergrund zu dieser Preisdifferenz erläutert werden (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 20.09.2011, Az. 38 O 58/09).

BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen ohne diesbezügliche Erläuterung ist unzulässig
29.04.2011, 16:43 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen ohne diesbezügliche Erläuterung ist unzulässig

Der BGH hat entschieden (Urteil vom 17.03.2011, Az. I ZR 81/09), dass eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen höhere durchgestrichene Preise gegenübergestellt werden, wettbewerbswidrig sind, wenn sich aus der Werbung nicht ergibt, wie lange die Einführungspreise gelten und ab wann die durchgestrichenen höheren Preisen verlangt werden.

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