Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Frage des Tages: Kann der Versanddienstleister bei Widerruf vorgeschrieben werden?

26.01.2023, 15:54 Uhr | Lesezeit: 3 min
Frage des Tages: Kann der Versanddienstleister bei Widerruf vorgeschrieben werden?

Widerrufende Verbraucher sind das tägliche Brot der Onlinehändler. In bestimmten Konstellationen haben die Händler ein berechtigtes Interesse daran, dass der Käufer die Ware mit einem bestimmten Frachtführer an sie zurücksendet. Doch kann dem Käufer rechtlich überhaupt vorgeschrieben werden, welchen Versanddienstleister er für die Retoure zu nutzen hat?

Worum geht es?

Verbraucher machen nach erfolgter Onlinebestellung häufig von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch. Dies bedingt bei bereits erfolgter Lieferung der Ware deren Rücksendung an den Verkäufer.

Der Verkäufer kann hier seit dem 13.06.2014 frei bestimmen, ob er selbst die Kosten der Rücksendung tragen möchte oder den Verbraucher diese Kosten treffen sollen. Unabhängig davon trägt der Händler immer die Gefahr der Rücksendung.

Mit anderen Worten: Geht die eingelieferte Retoure verloren oder wird die Ware auf dem Rücktransport beschädigt, geht dies alleine auf die Kappe des Verkäufers.

Gerade im Fall der Kostentragung durch den Verbraucher befürchten Händler „Abstriche“ bei der Rücksendung, z.B. durch Auswahl eine möglichst „platzsparenden“ Verpackung um eine möglichst günstigste Versandart von den Abmessungen her erreichen zu können bzw. die Auswahl eines aus Sicht des Verkäufers eher ungeeigneten Frachtführers. Im Interesse des Kunden ist es, einen möglichst kostengünstigen Weg für den Rückversand zu finden, dessen Kosten ja er aus eigener Tasche tragen muss.

Dies gilt umso mehr, wenn es sich um hochwertige Ware handelt (etwa Schmuck) oder die Ware empfindlich ist (etwa Weingläser).

Immer wieder werden wir daher gefragt, ob der Händler dem Kunden vorschreiben darf, mit welchem Frachtführer (z.B. DHL) die Rücksendung zur erfolgen hat bzw. ob eine bestimmte Versandart (wie Versand als Paket statt als Maxibrief) bestimmte werden kann.

1

Keine Vorgaben möglich

Juristisch verhält es sich so, dass der Verbraucher frei in der Auswahl des Versanddienstleisters ist und sich nicht an dahingehende Vorgaben des Händlers halten muss.

Der Händler kann ihm damit nicht vorschreiben, (nur) einen bestimmten Versanddienstleister für die Rücksendung zu nutzen.

Ebenso wenig kann ihm vorgeschrieben werden, für die Rücksendung ein bestimmtes Versandprodukt zu nutzen. Der Verbraucher kann also etwa selbst entscheiden, ob er für die Rücksendung einer Ware ein Paket nutzt oder die Ware in einen Maxibrief stopft, wenn sie denn dort hineinpasst.

Dies gilt auch, wenn der Händler bereit ist, die Kosten der Rücksendung zu tragen.

Allenfalls eine „Lenkung“ ist denkbar:

Z.B. durch das Beifügen bzw. Zurverfügungstellen eines Retourenpaketscheins des gewünschten Frachtführers bzw. Versandprodukts (etwa Paket mit Sendungsverfolgung), mittels dessen eine kostenfreie Rücksendung möglich ist.

Dies dürfte in vielen Fällen dazu führen, dass der Verbraucher diesen dann auch einsetzt, weil er sich Aufwand und Kosten erspart.

Insbesondere bei hochwertigen Produkten bietet es sich für Händler daher an, entsprechend lenkend tätig zu werden, um Risiken beim Rückversand zu begrenzen.

Vorsicht bei entsprechenden Formulierungen

Da dem Verbraucher rechtlich keine Vorgaben in Sachen Durchführung des Rückversands gemacht werden können, sollten Händler auf entsprechende Versuche durch Vorhalten dahingehender Formulierungen im Shop verzichten.

Aussagen wie „Die Rücksendung nach Widerruf muss als versichertes Paket erfolgen.“ oder „Es werden nur Rücksendungen mit DHL angenommen.“ sind als kritisch zu betrachten und könnten Anlass für Abmahnungen durch Abmahnverbände oder Mitbewerber bieten.

Sie wünschen sich einen rechtssicheren und abmahnfreien Internetauftritt?

Wir sichern Sie gerne ab. Eine Übersicht unserer Schutzpakete für Online-Händler und Webseitenbetreiber finden Sie gerne hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Rechtscheck: Ausschluss der Produkthaftung durch selbstformulierten Disclaimer möglich?
(24.04.2024, 17:46 Uhr)
Rechtscheck: Ausschluss der Produkthaftung durch selbstformulierten Disclaimer möglich?
Zweifel an der Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte? Lieferantenbestätigung einholen!
(23.04.2024, 08:50 Uhr)
Zweifel an der Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte? Lieferantenbestätigung einholen!
Bestellbuttons "Abonnieren" und "Weiter zur Zahlung" unzulässig
(05.04.2024, 12:34 Uhr)
Bestellbuttons "Abonnieren" und "Weiter zur Zahlung" unzulässig
Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte nach aktueller und künftiger Rechtslage
(27.03.2024, 11:15 Uhr)
Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte nach aktueller und künftiger Rechtslage
Wertersatz für eine nicht (mehr) vorhandene oder kaputte Originalverpackung im Widerrufsfall?
(25.03.2024, 15:40 Uhr)
Wertersatz für eine nicht (mehr) vorhandene oder kaputte Originalverpackung im Widerrufsfall?
Shopifys neue native Cookie-Consent-Lösung: Rechtskonform oder nicht?
(19.03.2024, 15:55 Uhr)
Shopifys neue native Cookie-Consent-Lösung: Rechtskonform oder nicht?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei