OLG Hamm: „Alltagsmaske“ ist kein Medizinprodukt und muss dies auch nicht klarstellen
Sobald eine Ware als Medizinprodukt eingestuft wird, muss sie sehr hohen Anforderungen gerecht werden. Besonders relevant wurde dies durch die weltweite COVID-19-Pandemie und der damit einhergehende Maskenpflicht. Allerdings ist noch längst nicht jede Maske ein tatbestandliches Medizinprodukt. Mit der Frage, ob eine „Alltagsmaske“ in der Form einer „textilen Mund-Nasen-Bedeckung“ ein Medizinprodukt ist und – falls dies nicht der Fall wäre – hierauf klarstellend hingewiesen werden müsste, befasste sich jüngst das OLG Hamm mit Beschluss vom 15.12.2020 (Az. I-4 W 116/20).