Verkauf von digitalen Gütern
EBooks, digitale Anleitungen und Co.: Beschränkung von Nutzungsrechten auf privaten Gebrauch zulässig?
Der Verkauf digitaler Inhalte liegt hoch im Kurs. Immer mehr Händler nehmen nicht körperliche Produkte in ihr Sortiment auf und versuchen, selbst erlangtes oder zusammengestelltes Wissen und Know-How in eBooks, Anleitungen, Leitfäden und Guides gewinnbringend an Kunden weiterzugeben – vor allem im Do-it-yourself-Bereich. Weil beim Verkauf digitaler Inhalte anders als beim Handel mit physischen Waren kein Eigentum übertragen, sondern nur Nutzungsrechte gemittelt werden, stellen sich viele Händler die Frage, wie weit sie letztere beschränken dürfen. Ob Nutzungsrechte allein auf den privaten Gebrauch reduziert und Verkäufe und Schenkungen ausgeschlossen werden dürfen, klärt der heutige Beitrag.
Der Verkauf digitaler Inhalte liegt hoch im Kurs. Immer mehr Händler nehmen nicht körperliche Produkte in ihr Sortiment auf und versuchen, selbst erlangtes oder zusammengestelltes Wissen und Know-How in eBooks, Anleitungen, Leitfäden und Guides gewinnbringend an Kunden weiterzugeben – vor allem im Do-it-yourself-Bereich. Weil beim Verkauf digitaler Inhalte anders als beim Handel mit physischen Waren kein Eigentum übertragen, sondern nur Nutzungsrechte gemittelt werden, stellen sich viele Händler die Frage, wie weit sie letztere beschränken dürfen. Ob Nutzungsrechte allein auf den privaten Gebrauch reduziert und Verkäufe und Schenkungen ausgeschlossen werden dürfen, klärt der heutige Beitrag.
OLG Hamm: Download eines Hörbuchs nur zum Eigengebrauch
Im Download erworbene Audiodateien wie z.B. Hörbücher dürfen so verkauft werden, dass dem Käufer das Kopieren und Weiterveräußern der erworbenen Computerdatei untersagt wird. Das hat das OLG Hamm am 15. Mai 2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt.
Im Download erworbene Audiodateien wie z.B. Hörbücher dürfen so verkauft werden, dass dem Käufer das Kopieren und Weiterveräußern der erworbenen Computerdatei untersagt wird. Das hat das OLG Hamm am 15. Mai 2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt.
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Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
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