Markenabmahnung
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: Die Top-Abmahngründe im Markenrecht
Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen sind teuer - und damit für Händler ein echtes Schreckgespenst. Zudem ist die Zahl der Markenabmahnungen in den letzten Jahren stark angestiegen. Selbst mittlerweile durchaus „etablierte“ Abmahn-Klassiker im Markenrecht sind offensichtlich noch nicht im Bewusstsein vieler Online-Händler angekommen. Grund genug für einen Überblick über die häufigsten Abmahngründe im Markenrecht...
Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen sind teuer - und damit für Händler ein echtes Schreckgespenst. Zudem ist die Zahl der Markenabmahnungen in den letzten Jahren stark angestiegen. Selbst mittlerweile durchaus „etablierte“ Abmahn-Klassiker im Markenrecht sind offensichtlich noch nicht im Bewusstsein vieler Online-Händler angekommen. Grund genug für einen Überblick über die häufigsten Abmahngründe im Markenrecht...
Geht doch: Keine automatische Erstattung von Patentanwaltskosten bei Markenabmahnung
Betroffene einer Markenabmahnung kennen das: Neben den ohnehin schon hohen Anwaltskosten werden gerne auch die Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts geltend gemacht. Lange Zeit war sich die Rechtsprechung hier einig und hat die Erstattungsfähigkeit bejaht. Der BGH brachte im Jahr 2022 Bewegung in die Sache - nur noch zweckentsprechende Rechtsverfolgungskosten sollten erstattungsfähig sein. Die Einschaltung eines Patentanwalts muss also tatsächlich notwendig gewesen sein. Davon ging nun auch das OLG Frankfurt in einer aktuellen Entscheidung (21.08.23, 6 W 24/20) aus.
Betroffene einer Markenabmahnung kennen das: Neben den ohnehin schon hohen Anwaltskosten werden gerne auch die Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts geltend gemacht. Lange Zeit war sich die Rechtsprechung hier einig und hat die Erstattungsfähigkeit bejaht. Der BGH brachte im Jahr 2022 Bewegung in die Sache - nur noch zweckentsprechende Rechtsverfolgungskosten sollten erstattungsfähig sein. Die Einschaltung eines Patentanwalts muss also tatsächlich notwendig gewesen sein. Davon ging nun auch das OLG Frankfurt in einer aktuellen Entscheidung (21.08.23, 6 W 24/20) aus.
Markenabmahnung: Und was jetzt?
Die Zahl der Markenabmahnungen und damit die Abmahngefahr im Markenrecht ist seit vielen Jahren konstant hoch. Erhält ein Händler eine Markenabmahnung, ist die Aufregung zunächst groß - nicht zuletzt wegen der regelmäßig hohen Gegenstandswerte und der damit verbundenen hohen Abmahnkosten. Was als Abgemahnter nun zu tun ist, zeigen wir in diesem Beitrag.
Die Zahl der Markenabmahnungen und damit die Abmahngefahr im Markenrecht ist seit vielen Jahren konstant hoch. Erhält ein Händler eine Markenabmahnung, ist die Aufregung zunächst groß - nicht zuletzt wegen der regelmäßig hohen Gegenstandswerte und der damit verbundenen hohen Abmahnkosten. Was als Abgemahnter nun zu tun ist, zeigen wir in diesem Beitrag.
No Easyrider: Markenabmahnung wegen Nutzung der Marke Harley Davidson
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Harley-Davidson Motor Company Inc. wegen angeblicher Markenrechtsverletzung durch die Verwendung des Zeichens Harley Davidson für Papierkarten vor. Natürlich ist dieses starke Zeichen markenrechtlich mehrfach geschützt.
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Harley-Davidson Motor Company Inc. wegen angeblicher Markenrechtsverletzung durch die Verwendung des Zeichens Harley Davidson für Papierkarten vor. Natürlich ist dieses starke Zeichen markenrechtlich mehrfach geschützt.
Der markenrechtliche Auskunftsanspruch und seine Grenzen
Flattert eine Markenabmahnung ins Haus, geht es v.a. um die Unterlassungserklärung und viel Geld. Aber auch um den Auskunftsanspruch. Denn der Inhaber der Marke benötigt zur Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen bestimmte Auskünfte des Verletzers. Dies können zum Beispiel Auskünfte über Vertriebswege oder die Herkunft der rechtsverletzenden Waren oder Dienstleistung sein. Welche Inhalte dieser Auskunftsanspruch im Einzelnen gewährt, wurde in einem aktuellen Urteil des KG Berlin vom 13.07.2021 (5 U 87/19) näher beleuchtet.
Flattert eine Markenabmahnung ins Haus, geht es v.a. um die Unterlassungserklärung und viel Geld. Aber auch um den Auskunftsanspruch. Denn der Inhaber der Marke benötigt zur Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen bestimmte Auskünfte des Verletzers. Dies können zum Beispiel Auskünfte über Vertriebswege oder die Herkunft der rechtsverletzenden Waren oder Dienstleistung sein. Welche Inhalte dieser Auskunftsanspruch im Einzelnen gewährt, wurde in einem aktuellen Urteil des KG Berlin vom 13.07.2021 (5 U 87/19) näher beleuchtet.
Die Mo-Markenabmahnungen: Modellbezeichnung oder Zweitmarke?
Die Markenabmahnungen der FAST Fashion Brands GmbH wegen der unberechtigten Verwendung von Vornamen sind seit Jahren gefürchtet. Dies hängt damit zusammen, dass das Unternehmen zahlreiche Marken registriert hat, die häufig und gerne in der Artikelüberschrift von Textilien im Internet benutzt werden und u.a. im Ausland genutzte Vornamen darstellen – so z.B. die Zeichenfolgen „MO“, „RISA“, "Izia" oder „ISHA“. Ob die Verwendung jener Zeichenfolge auch tatsächlich eine Markenrechtsverletzung darstellt, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, wie die Zeichen konkret verwendet werden. In einer aktuellen Entscheidung stellt das OLG Frankfurt (Beschluss vom 02.09.2021, AZ.: 6 W 58/21) klar, worauf es hierbei ankommt.
Die Markenabmahnungen der FAST Fashion Brands GmbH wegen der unberechtigten Verwendung von Vornamen sind seit Jahren gefürchtet. Dies hängt damit zusammen, dass das Unternehmen zahlreiche Marken registriert hat, die häufig und gerne in der Artikelüberschrift von Textilien im Internet benutzt werden und u.a. im Ausland genutzte Vornamen darstellen – so z.B. die Zeichenfolgen „MO“, „RISA“, "Izia" oder „ISHA“. Ob die Verwendung jener Zeichenfolge auch tatsächlich eine Markenrechtsverletzung darstellt, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, wie die Zeichen konkret verwendet werden. In einer aktuellen Entscheidung stellt das OLG Frankfurt (Beschluss vom 02.09.2021, AZ.: 6 W 58/21) klar, worauf es hierbei ankommt.
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: Die häufigsten Abmahngründe im Markenrecht
Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen sind teuer - und deswegen ein wahres Schreckgespenst für Händler. Und gefühlt nehmen Markenabmahnungen jedes Jahr zu. Selbst mittlerweile durchaus „etablierte“ Abmahn-Klassiker im Markenrecht sind noch nicht im Bewusstsein vieler Online-Händler angekommen. Grund genug für eine Übersicht der häufigsten Abmahngründe im Markenrecht...
Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen sind teuer - und deswegen ein wahres Schreckgespenst für Händler. Und gefühlt nehmen Markenabmahnungen jedes Jahr zu. Selbst mittlerweile durchaus „etablierte“ Abmahn-Klassiker im Markenrecht sind noch nicht im Bewusstsein vieler Online-Händler angekommen. Grund genug für eine Übersicht der häufigsten Abmahngründe im Markenrecht...
Game over: Abmahnung wegen Nutzung der Marke Fortnite und der Spielfiguren
Fortnite ist bestimmt eines der bekanntesten Computerspiele weltweit. Entwickelt und vertrieben wird das Ganze von der Epic Games Inc. Nun liegt der IT- Recht Kanzlei mal wieder eine marken- und urheberrechtliche Abmahnung wegen unberechtigter Verwendung der Marke Fortnite und geschützter Grafiken (Spielerfiguren) vor. Besonders ärgerlich: Oft trifft es hier kleinere DIY-Händler, die die Figuren aus dem Spiel als Vorlage für Eigenprodukte verwenden....
Fortnite ist bestimmt eines der bekanntesten Computerspiele weltweit. Entwickelt und vertrieben wird das Ganze von der Epic Games Inc. Nun liegt der IT- Recht Kanzlei mal wieder eine marken- und urheberrechtliche Abmahnung wegen unberechtigter Verwendung der Marke Fortnite und geschützter Grafiken (Spielerfiguren) vor. Besonders ärgerlich: Oft trifft es hier kleinere DIY-Händler, die die Figuren aus dem Spiel als Vorlage für Eigenprodukte verwenden....
Das leidige Thema „Black Friday“ bleibt weiterhin präsent – Marke nicht vollständig gelöscht
Seit Jahren beschäftigt die deutschen Onlinehändler die Marke „Black Friday“, welche eine Werbung für den alljährlich im November stattfindenden Black Friday Sale zum markenrechtlichen Spießrutenlauf werden lässt. Aktuell hatte das Bundespatentgericht über einen Löschantrag bezüglich der eingetragenen, aber starker Kritik ausgesetzten Marke „Black Friday“ zu entscheiden.
Seit Jahren beschäftigt die deutschen Onlinehändler die Marke „Black Friday“, welche eine Werbung für den alljährlich im November stattfindenden Black Friday Sale zum markenrechtlichen Spießrutenlauf werden lässt. Aktuell hatte das Bundespatentgericht über einen Löschantrag bezüglich der eingetragenen, aber starker Kritik ausgesetzten Marke „Black Friday“ zu entscheiden.
Marke des Tages: HACKY SACK
Nun ist es also soweit: Es liegt uns eine Markenabmahnung wegen der angeblich unberechtigten Nutzung des Zeichens HACKY SACK vor. Auch wenn es mancher bezweifeln mag: HACKY SACK ist nicht nur die geläufige Beschreibung für kleine sandgefüllte Stoffsäckchen zum kicken, sondern auch eine eingetragene EU-Wortmarke. Ausgesprochen wurde die Abmahnung von der Markeninhaberin Wham-O Holding Ltd. Diese ist übrigens auch Inhaberin der Marke Frisbee….ein ähnlicher Fall.
Nun ist es also soweit: Es liegt uns eine Markenabmahnung wegen der angeblich unberechtigten Nutzung des Zeichens HACKY SACK vor. Auch wenn es mancher bezweifeln mag: HACKY SACK ist nicht nur die geläufige Beschreibung für kleine sandgefüllte Stoffsäckchen zum kicken, sondern auch eine eingetragene EU-Wortmarke. Ausgesprochen wurde die Abmahnung von der Markeninhaberin Wham-O Holding Ltd. Diese ist übrigens auch Inhaberin der Marke Frisbee….ein ähnlicher Fall.
Black Friday 2019: Es ist wieder viel passiert...und doch alles beim Alten
Übermorgen ist es soweit: Black Friday wird in den USA der Freitag genannt, der nach thanksgiving Ende November folgt - dieser Tag (dieses Jahr am 29.11.) wurde von der US-Werbewirtschaft als Startschuss für das Weihnachtsgeschäft angesehen und ist mittlerweile auch in Deutschland ein Begriff für Schnäppchenjäger. Umso erbitterter ist der Kampf um die Marke Black Friday: Denn diese hatte sich ein findiger Geschäftsmann bereits 2013 als deutsche Marke eintragen lassen. Dann kam nach zahlreichen Anträgen 2018 die Löschung der Marke. Im September hatte sich dann das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren geäußert - mit durchaus differenzierten Ansichten....Und nun wurde auch noch ein Löschungsantrag wegen Nichtbenutzung gestellt. Viel Wirbel um diese Marke.
Übermorgen ist es soweit: Black Friday wird in den USA der Freitag genannt, der nach thanksgiving Ende November folgt - dieser Tag (dieses Jahr am 29.11.) wurde von der US-Werbewirtschaft als Startschuss für das Weihnachtsgeschäft angesehen und ist mittlerweile auch in Deutschland ein Begriff für Schnäppchenjäger. Umso erbitterter ist der Kampf um die Marke Black Friday: Denn diese hatte sich ein findiger Geschäftsmann bereits 2013 als deutsche Marke eintragen lassen. Dann kam nach zahlreichen Anträgen 2018 die Löschung der Marke. Im September hatte sich dann das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren geäußert - mit durchaus differenzierten Ansichten....Und nun wurde auch noch ein Löschungsantrag wegen Nichtbenutzung gestellt. Viel Wirbel um diese Marke.
Vermeidbar: Markenabmahnungen durch Fußballvereine
Kaum geht die Bundesligasaison los, mahnen die Vereine auch gleich wieder ab. Wenngleich da sicherlich kein Zusammenhang ist: Wir können feststellen, dass besonders Bundesligavereine in der Vergangenheit ein besonderes Augenmerk auf ihre Marken legen. Und va. die DIY-Plattformen überwachen nach möglichen Verletzungen. Das ist insbesondere ärgerlich, weil es dann oft kleinere Händler trifft, die etwa nur zum Nebenerwerb Selbstgemachtes verkaufen - und sich dabei möglicherweise eines geschützten Logos oder Schriftzeichens bedienen. Die Folge: Unverhältnismäßig teure Markenabmahnungen. Das ist vermeidbar, wenn man weiß was nicht geht...
Kaum geht die Bundesligasaison los, mahnen die Vereine auch gleich wieder ab. Wenngleich da sicherlich kein Zusammenhang ist: Wir können feststellen, dass besonders Bundesligavereine in der Vergangenheit ein besonderes Augenmerk auf ihre Marken legen. Und va. die DIY-Plattformen überwachen nach möglichen Verletzungen. Das ist insbesondere ärgerlich, weil es dann oft kleinere Händler trifft, die etwa nur zum Nebenerwerb Selbstgemachtes verkaufen - und sich dabei möglicherweise eines geschützten Logos oder Schriftzeichens bedienen. Die Folge: Unverhältnismäßig teure Markenabmahnungen. Das ist vermeidbar, wenn man weiß was nicht geht...
Markenabmahnungen: Wer die abgemahnten Marken kennt - ist klar im Vorteil!
Markenrechtliche Abmahnungen sind bei Abmahnern fast so beliebt wie wettbewerbsrechtliche. Es vergeht keine Woche, in der uns nicht zahlreiche Markenabmahnungen vorgelegt werden – dabei geht es oft um alte Bekannte (Marken) und ab und zu natürlich auch um neue Marken, die angeblich verletzt wurden. Wichtig: Wer weiss, welche Marken gut und gerne abgemahnt werden und für das Thema sensibilisiert ist, kann solche Abmahnungen vermeiden….
Markenrechtliche Abmahnungen sind bei Abmahnern fast so beliebt wie wettbewerbsrechtliche. Es vergeht keine Woche, in der uns nicht zahlreiche Markenabmahnungen vorgelegt werden – dabei geht es oft um alte Bekannte (Marken) und ab und zu natürlich auch um neue Marken, die angeblich verletzt wurden. Wichtig: Wer weiss, welche Marken gut und gerne abgemahnt werden und für das Thema sensibilisiert ist, kann solche Abmahnungen vermeiden….
Black Friday 2018: Darf man nun damit werben oder nicht?
Bald ist es wieder soweit: Black Friday (dieses Jahr am 23.11.) wird in den USA der Freitag genannt, der nach thanksgiving Ende November folgt - dieser Tag wurde von der US-Werbewirtschaft als Startschuss für das Weihnachtsgeschäft angesehen und ist mittlerweile auch in Deutschland ein Begriff für Schnäppchenjäger. Der Onlinehandel winkt dann mit guten Angeboten – und in Sachen Markeneintragung hat sich 2018 endlich was getan, aber....
Bald ist es wieder soweit: Black Friday (dieses Jahr am 23.11.) wird in den USA der Freitag genannt, der nach thanksgiving Ende November folgt - dieser Tag wurde von der US-Werbewirtschaft als Startschuss für das Weihnachtsgeschäft angesehen und ist mittlerweile auch in Deutschland ein Begriff für Schnäppchenjäger. Der Onlinehandel winkt dann mit guten Angeboten – und in Sachen Markeneintragung hat sich 2018 endlich was getan, aber....
Die Black Friday-Marke: Ist denn der Sale nicht für alle da?
Heute ist es wieder soweit: Black Friday wird in den USA der Freitag genannt, der nach thanksgiving Ende November folgt - dieser Tag wurde von der US-Werbewirtschaft als Startschuss für das Weihnachtsgeschäft angesehen und ist mittlerweile auch in Deutschland ein Begriff für Schnäppchenjäger. Der Onlinehandel winkt dann mit guten Angeboten – und das soll jetzt zumindest in Deutschland alles vorbei sein? Seit 2013 ist die Wortmarke Black Friday beim Deutschen Paten- und Markenamt für diverse Klassen eingetragen. Damit ist dieses Zeichen für die gewählten Klassen für Dritte grds. tabu – aber kann das richtig sein bei einem so fallgemeingültigen Begriff?
Heute ist es wieder soweit: Black Friday wird in den USA der Freitag genannt, der nach thanksgiving Ende November folgt - dieser Tag wurde von der US-Werbewirtschaft als Startschuss für das Weihnachtsgeschäft angesehen und ist mittlerweile auch in Deutschland ein Begriff für Schnäppchenjäger. Der Onlinehandel winkt dann mit guten Angeboten – und das soll jetzt zumindest in Deutschland alles vorbei sein? Seit 2013 ist die Wortmarke Black Friday beim Deutschen Paten- und Markenamt für diverse Klassen eingetragen. Damit ist dieses Zeichen für die gewählten Klassen für Dritte grds. tabu – aber kann das richtig sein bei einem so fallgemeingültigen Begriff?
Rechtsmissbrauch: Nachträgliche Änderung der Amazon-Produktbeschreibung bei Verfolgung markenrechtlicher Ansprüche
Mit Urteil vom 27.10.2011 hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden, dass eine Markenabmahnung rechtsmissbräuchlich ist, wenn die Marke nachträglich in eine Amazon-Produktbeschreibung eingefügt wird, die zuvor gemeinschaftlich mit und von anderen Mitbewerbern genutzt wird.
Mit Urteil vom 27.10.2011 hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden, dass eine Markenabmahnung rechtsmissbräuchlich ist, wenn die Marke nachträglich in eine Amazon-Produktbeschreibung eingefügt wird, die zuvor gemeinschaftlich mit und von anderen Mitbewerbern genutzt wird.
Nicht nur des Pudels´s Kern: Unterlassungstitel erfasst auch im Kern gleichartige Verletzungen
Mit Beschluss vom 26.04.2016 (Az.: 6 W 3/16) zeigte das OLG Frankfurt a.M. sehr deutlich, dass ein Unterlassungstitel, der sich gegen eine konkrete Verletzungsform richtet, neben identischen Verstößen ebenfalls im Kern gleichartige Abwandlungen – im konkreten Fall ging es um einen Rechtsformzusatz sowie die Abbildung eines Blattes – mitumfasst. Dies gilt allerdings nicht automatisch für die Verwendung als Unternehmenskennzeichen.
Mit Beschluss vom 26.04.2016 (Az.: 6 W 3/16) zeigte das OLG Frankfurt a.M. sehr deutlich, dass ein Unterlassungstitel, der sich gegen eine konkrete Verletzungsform richtet, neben identischen Verstößen ebenfalls im Kern gleichartige Abwandlungen – im konkreten Fall ging es um einen Rechtsformzusatz sowie die Abbildung eines Blattes – mitumfasst. Dies gilt allerdings nicht automatisch für die Verwendung als Unternehmenskennzeichen.
Vorsicht Markeninhaber: Abmahnung von anhängenden Mitbewerbern auf Amazon kann rechtsmissbräuchlich sein
Der Markenschutz ist immer noch das Mittel der Wahl, wenn es darum geht, Mitbewerber auf Amazon abzuschütteln – Marke anmelden – Mitbewerber abmahnen - Einzelanbieter sein – so einfach kann das gehen. Aber Vorsicht: Eine Markenabmahnung ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn die Marke nachträglich in eine Amazon-Produktbeschreibung eingefügt wird, die zuvor gemeinschaftlich mit und von anderen Mitbewerbern genutzt wird (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.10.2011, Az. 6 U 179/10).
Der Markenschutz ist immer noch das Mittel der Wahl, wenn es darum geht, Mitbewerber auf Amazon abzuschütteln – Marke anmelden – Mitbewerber abmahnen - Einzelanbieter sein – so einfach kann das gehen. Aber Vorsicht: Eine Markenabmahnung ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn die Marke nachträglich in eine Amazon-Produktbeschreibung eingefügt wird, die zuvor gemeinschaftlich mit und von anderen Mitbewerbern genutzt wird (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.10.2011, Az. 6 U 179/10).
Vorsicht Baustelle: Markenabmahnung wegen Verletzung der Marke Flex bei Werkzeugen
Der IT- Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Flex-Elektrowerkzeuge GmbH wegen angeblicher Marken- und Wettbewerbsrechtsverletzungen durch die Verwendung der Marke Flex für Werkzeuge vor. Nach unserer Recherche ist die Marke „Flex“ tatsächlich eingetragen und steht in Kraft.
Der IT- Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Flex-Elektrowerkzeuge GmbH wegen angeblicher Marken- und Wettbewerbsrechtsverletzungen durch die Verwendung der Marke Flex für Werkzeuge vor. Nach unserer Recherche ist die Marke „Flex“ tatsächlich eingetragen und steht in Kraft.
All-in-4: Die markenrechtliche Abmahnung – Tipps für Angriff und Verteidigung
Verletzt jemand Marken- und Kennzeichenrechte eines anderen, so hat der Rechteinhaber einen Unterlassungsanspruch gegen den Rechtsverletzer, den er außergerichtlich in Form einer Abmahnung geltend machen kann. Sowohl der Abmahnende als auch der Abgemahnte können dabei Fehler machen, die ihnen teuer zu stehen kommen. Daher sollten beide Seiten besonnen handeln und sich idealerweise fachgerecht beraten lassen. Jedenfalls sollte keineswegs überstürzt gehandelt werden. Die IT-Recht Kanzlei erläutert in ihrem fünften Beitrag im Rahmen der Serie zum Markenrecht wichtige Tipps zum richtigen Umgang mit und gegen Abmahnungen.
Verletzt jemand Marken- und Kennzeichenrechte eines anderen, so hat der Rechteinhaber einen Unterlassungsanspruch gegen den Rechtsverletzer, den er außergerichtlich in Form einer Abmahnung geltend machen kann. Sowohl der Abmahnende als auch der Abgemahnte können dabei Fehler machen, die ihnen teuer zu stehen kommen. Daher sollten beide Seiten besonnen handeln und sich idealerweise fachgerecht beraten lassen. Jedenfalls sollte keineswegs überstürzt gehandelt werden. Die IT-Recht Kanzlei erläutert in ihrem fünften Beitrag im Rahmen der Serie zum Markenrecht wichtige Tipps zum richtigen Umgang mit und gegen Abmahnungen.
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