Unschöner Trend: Markenabmahnungen

Markenabmahnungen nehmen weiter zu. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Marken aktuell betroffen sind und wie Sie sich effektiv davor schützen können.
Inhaltsverzeichnis
Dauerthema: Markenabmahnungen
Markenabmahnungen bleiben ein Dauerbrenner und nehmen weiter zu – teils deutlich. Aus unserer Sicht übersteigen sie inzwischen häufig sogar die Zahl der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Besonders für Händler ist das ein ernstes Problem, denn die geforderten Beträge sind oft hoch – mitunter existenzbedrohend.
Der Gegenstandswert einer einzigen Markenabmahnung kann schnell bei mehreren hunderttausend Euro liegen – entsprechend hoch fallen dann auch die Anwaltskosten aus. Hinzu kommt in vielen Fällen noch ein Anspruch auf Schadensersatz. Es ist daher kein Wunder, dass das Thema für viele Händler zur täglichen Sorge geworden ist.
Aktuell abgemahnte Marken (Auszug):
- INBUS
- Miele
- SAM
- Elara
- One Million
- Mensch ärgere dich nicht
- EquiHumin
- Zelletten
- Marshall
- Divina
Diese Fälle zeigen: Es trifft bekannte Marken ebenso wie Begriffe, die auf den ersten Blick harmlos oder sogar generisch wirken.
Vornamen als Marke? – Abmahnungen wegen „Sam“ und „Elara“
Besonders brisant: In letzter Zeit häufen sich Abmahnungen wegen eingetragener Marken, die eigentlich Vornamen sind. Aktuelle Beispiele: Sam und Elara. Händler, die beispielsweise Schmuck, Kleidung oder Accessoires unter diesen Namen anbieten, sind ins Visier geraten – selbst wenn sie den Begriff nicht als Marke nutzen wollten.
Warum das problematisch ist: Auch Vornamen können als Marke geschützt sein, sofern sie unterscheidungskräftig sind. In den betroffenen Fällen wurde argumentiert, dass eine markenmäßige Benutzung vorliegt – und genau das reicht für eine Abmahnung aus. Die Grenze ist dabei für viele Händler schwer zu erkennen. Wer z. B. eine Produktlinie schlicht „Sam“ nennt oder das Wort prominent im Titel oder auf Bildern platziert, kann schnell eine markenrechtliche Abmahnung erhalten.
Die Kosten: Der Gegenstandswert bei Markenabmahnungen ist meist sehr hoch und liegt oft zwischen 50.000 EUR und bis zu 500.000 EUR - das bedeutet eine Erstattung von Rechtsanwaltskosten von mehreren tausend EUR.
Unser Rat: Seien Sie bei der Verwendung von Vornamen als Produkt- oder Kollektionsbezeichnungen besonders vorsichtig – vor allem, wenn der Name auffällig oder in typografisch markanter Weise eingesetzt wird.
Weitere Informationen zum Thema Vorname&Marke finden Sie in diesem Beitrag .
Schützen Sie sich: LegalScan Pro erkennt markenrechtlich riskante Begriffe
Wer sicher sein will, keine abmahngefährdeten Begriffe zu verwenden, kann auf LegalScan Pro setzen. Unser Markenscanner durchsucht Ihre Angebote automatisch auf shopify, Amazon, eBay, Etsy, Kasuwa und Kaufland nach Begriffen, die bereits Gegenstand von Markenabmahnungen waren.
Mehr als 300 markenrechtlich geschützte Begriffe sind in der Datenbank hinterlegt – darunter auch viele Namen, die in der Praxis häufig zu Abmahnungen führen. Die Liste wird wöchentlich aktualisiert, sodass auch neue Entwicklungen und Marken berücksichtigt werden.
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Noch Fragen zum Thema Markenabmahnung?
Dann hilft Ihnen vielleicht dieser Überblick mit den 10 häufigsten Fragen und Antworten:
1. Warum ausgerechnet ich?
Markeninhaber lassen ihre Marken durch spezialisierte Dienstleister oder Software überwachen. Sobald Ihre Produktbeschreibung oder Ihr Shop einen geschützten Begriff verwendet, schlägt das System Alarm. In manchen Fällen kommt die Meldung auch von einem Mitbewerber oder dem Markeninhaber selbst – etwa bei gescheiterten früheren Geschäftsbeziehungen. Fakt ist: Wer fremde Marken nutzt, kann leicht ins Visier geraten.
2. Was ist eine Abmahnung überhaupt?
Rein rechtlich ist sie eine „Warnung“ – eine letzte Chance, einen Streit außergerichtlich zu beenden. Aber in der Praxis ist sie ein echter Schock: hohe Anwaltskosten, Unterlassung, Schadensersatz. Dennoch: Wer berechtigt abgemahnt wird, kann durch kluges Handeln Schlimmeres vermeiden.
3. Was wird von mir gefordert?
Typischerweise enthält eine Markenabmahnung:
- Unterlassung
- Auskunft über Verkäufe
- Schadensersatz
- Vernichtung der betroffenen Produkte
- Kostenerstattung (oft mehrere tausend Euro)
4. Was bedeutet der Unterlassungsanspruch?
Sie sollen künftig keine Markenrechtsverletzungen mehr begehen. Dafür müssen Sie meist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben – mit Vertragsstrafe bei erneutem Verstoß. Ohne diese Erklärung kann der Markeninhaber direkt Klage einreichen.
5. Unterlassungserklärung unterschreiben – ja oder nein?
Nicht ungeprüft! Die beigefügte Erklärung ist fast immer zu weit gefasst – und im Sinne des Abmahnenden formuliert. Lassen Sie den Text prüfen und ggf. modifizieren. Aber Achtung: Ein Verstoß gegen die Erklärung kann teuer werden.
6. Was kostet das alles?
Markenabmahnungen sind oft teuer – und das nicht zu Unrecht:
- Gegenstandswerte von 50.000 € und mehr sind üblich
- Daraus ergeben sich 1.000–3.000 € Anwaltskosten
- Zusätzlich droht Schadensersatz (häufig vierstellige Beträge)
Die Höhe hängt vom Wert der Marke und der Schwere des Verstoßes ab.
7. Warum muss ich Auskunft geben?
Der Markeninhaber muss den Schaden beziffern können. Deshalb darf er von Ihnen Angaben zu Art, Menge, Umsatz etc. der betroffenen Produkte verlangen – mit Belegen. Ohne diese Infos kann der Schadensersatzanspruch nicht berechnet werden.
8. Muss ich meine Ware wirklich vernichten?
Wenn es sich um Plagiate oder Produkte mit markenverletzender Kennzeichnung handelt: ja. Nach § 18 MarkenG kann der Inhaber verlangen, dass betroffene Produkte vom Markt genommen und vernichtet werden.
9. Warum ist da ein Patentanwalt beteiligt?
In vielen Fällen werden neben Rechtsanwälten auch Patentanwälte beauftragt. Für Sie bedeutet das: zusätzliche Kosten. Ob diese erstattet werden müssen, ist juristisch umstritten – manche Gerichte lehnen das ab. Trotzdem werden die Gebühren zunächst eingefordert.
10. Was kann ich tun, um mich zu schützen?
Nutzen Sie Tools wie LegalScan Pro. Unser Scanner prüft automatisch Ihre Angebote (z. B. auf eBay, Amazon, Shopify etc.) auf markenrechtlich riskante Begriffe – darunter auch viele, die zuletzt abgemahnt wurden. So können Sie frühzeitig reagieren und teure Fehler vermeiden.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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