Auf der sicheren Seite: mit dem Jugendschutzrecht-Paket!
Kinder und Jugendliche sollen vor schädlicher Einflussnahme auf ihre Entwicklung und Erziehung durch Inhalte in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien geschützt werden. Um diesen Schutz sicherzustellen, verlangt der Gesetzgeber, dass u.a. alle Plattform-, Foren-, Blog- und Online-Shopbetreiber, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte auf Ihrer Internetseite veröffentlichen, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen haben. Wir bieten Ihnen jugendschutzrechtliche Beratung und die Stellung eines Jugendschutzbeauftragen für Ihre Online-Präsenz!