Übermittlung von Kundendaten an Auskunfteien teilweise datenschutzwidrig
Zahlen Kunden nicht, dürfen Händler dies an die Schufa oder andere Auskunfteien melden. Datenschutzrechtlich ist die Datenweitergabe aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt – zum Schutz vor unberechtigten Negativ-Einträgen.
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