DSGVO-Auskunft: Namentliche Benennung von Datenempfängern erforderlich
Ein DSGVO-Auskunftsanspruch muss durch umfangreiche Informationen zu verarbeiteten Daten erfüllt werden, darunter auch zu den Empfängern. Laut EuGH müssen diese konkret namentlich benannt sein.
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