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Impressum

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Das Impressum: FAQ und Rechtsprechungsübersicht

Die Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) statuieren die Pflichtangaben für das Impressum (=Anbieterkennzeichnung). Betroffen sind Diensteanbieter, die geschäftsmäßige Telemedien bereithalten. In diese Beitrag werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der sich aus § 5 TMG ergebenden Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums beantwortet. *Zudem wird ein Überblick über die bisherige Rechtsprechung (2008-bis heute) gegeben.*

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Die Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer - was steckt dahinter?

Ab dem 1.7.2007 werden steuerpflichtigen Bürgern nunmehr neue Steuernummern zugeteilt, deren gesetzliche Grundlagen bereits durch das Steueränderungsgesetz 2003 mit Wirkung zum20.12.2004 geschaffen wurden. Nach dem Steueränderungsgesetz 2003 sollen in Deutschland steuerpflichtige Bürger und wirtschaftlich Tätige einheitlich und dauerhaft steuerlicherfasst werden. Im Zusammenhang mit der neuen Steuernummer für wirtschaftlich Tätige, sprich Unternehmer, existieren seit geraumer Zeit Bußgeldvorschriften und Angabeverpflichtungennach dem Telemediengesetz (TMG), die aber in der Praxis leer laufen bzw. nicht befolgt werden können.

8 min

Fehlender Vor- und Zuname in Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig

Das OLG Brandenburg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die fehlende Angabe der Person des Inhabers eines Unternehmens (kein Vor- und Zuname genannt) einen Abmahngrund darstellt. Während die Vorinstanz noch dem Abmahner Recht gab, konnte das OLG Brandenburg hierin kein abmahnwürdiges Verhalten erkennen.

3 min

KG Berlin: Impressum auf der Mich-Seite von eBay reicht aus

Das KG Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob die Angabe eines Impressums auf der Mich-Seite bei eBay ausreichend ist. Dies sei der Fall, da es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung genüge, wenn die Anbieterkennzeichnung über zwei Links "Kontakt" und "Impressum" erreichbar ist (BGH GRUR 2007, 159 ff.). Die Schaltfläche "mich" sei in diesem Zusammenhang nicht anders zu beurteilen als die Schaltflächen "Kontakt" und "Impressum".

1 min

"Impressum-Check": 30 Fragen und Antworten unter Berücksichtigung des TMG und aktueller Rechtsprechung

Immer wieder erfolgten in der Vergangenheit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber gewerblichen Anbietern im Internet mit der Begründung, dass deren Internetpräsenzen gar keine oder auch nur unvollständige Impressen enthielten. Dies ist Anlass genug um an dieser Stelle noch einmal darauf hinzuweisen, dass auf geschäftsmäßigen Internetpräsenzen zwingend ein Impressum aufzunehmen ist, vgl. § 5 des Telemediengesetz (TMG).

30 min 8

Achtung: Neue gesetzliche Anforderungen bei Geschäftsbriefen per E-Mail und Telefax

Nicht jeder hat mitbekommen, dass am 01.01.2007 das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) in Kraft getreten ist. Dieses bringt unter anderem für die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen die Neuerung mit sich, dass diese nun auch bei ihrer via E-Mail oder via Fax geführten Korrespondenz bestimmte formale Anforderungen einhalten müssen, die bisher nur für gedruckte Geschäftsbriefe galten.

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Neues BGH Urteil zur Platzierung des Impressums

Endlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 20.07.2006 viele Streitfragen geklärt, die sich rund um das Thema „Impressum rankten. Im folgenden Beitrag werden nun die wesentlichen Leitsätze des Urteils erläutert , die es fortan zu beachten gilt.

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