Online-Verkauf von Trägermedien, (E-)Zigaretten, Tabak und Alkohol: Ist ein Jugendschutzbeauftragter zu bestellen?
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verlangt die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten unter anderem dann, wenn geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien (u.a. Internetseiten) entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte bereitstellen. Aufgrund der Tatsache, dass in diesem Bereich aktuell abgemahnt wird, ist die Frage nach der Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten beim Online-Handel mit Trägermedien, Zigaretten, Tabak und Alkohol gegenwärtig von Relevanz.