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OLG Köln: Bannerwerbung auf Online-Spieleportal vs. Jugendschutz
16.10.2013, 12:02 Uhr | Werbung

OLG Köln: Bannerwerbung auf Online-Spieleportal vs. Jugendschutz

Aus Köln erreichen uns Nachrichten zum Thema Kinder- und Jugendschutz im Internet. Das Oberlandesgericht Köln hatte unter anderem darüber zu entscheiden, ob eine Bannerwerbung auf einem (auch) von Kindern genutzten Online-Spieleportal verschleierte Werbung im Sinne des § 4 Nr. 3 UWG darstellt (OLG Köln v. 12.04.2013, Az.: 6 U 132/12). Anhand dieses Urteils lassen sich allgemeine Kriterien ableiten, wie Bannerwerbung auf für Minderjährige zugeschnittenen Websites auszusehen hat. Lesen Sie mehr zu diesen Kriterien in unserem Beitrag.

Ja, ich will? Einwilligung des Kunden in Zusendung von Werbung kann nicht durch AGBs fingiert werden
30.05.2011, 09:38 Uhr | Werbung

Ja, ich will? Einwilligung des Kunden in Zusendung von Werbung kann nicht durch AGBs fingiert werden

Wer seine Kunden gezielt mit Werbebotschaften beglücken will, benötigt dazu die Einwilligung jedes einzelnen Kandidaten. Ein findiges Unternehmen hatte nun die Idee, diese Einwilligung einfach in die AGBs aufzunehmen – die Einwilligung ist dann eben Vertragsbestandteil, und wer das nicht will kann später widerrufen. Blöd nur, dass die Rechtsprechung die Sache etwas anders sieht.

Werben Sie nicht mit der Indizierung von Medien: Andernfalls droht eine Abmahnung!
19.11.2009, 11:47 Uhr | Werbung mit Indizierung

Werben Sie nicht mit der Indizierung von Medien: Andernfalls droht eine Abmahnung!

Werden Trägermedien (z.B. CD, DVD, Blu-Ray, etc.) von der Bundesprüfungsstelle auf die Liste jugendgefährdende Schriften aufgenommen, sog. indizierte Medien, unterliegen diese Medien gewissen Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs-, und vor allem Werbebeschränkungen.

OLG Zweibrücken: Werbung für Prostitution darf nicht zu detailliert ausfallen
17.04.2008, 19:47 Uhr | Werbung

OLG Zweibrücken: Werbung für Prostitution darf nicht zu detailliert ausfallen

Derjenige, der in Inseraten sowie Internetseiteneine detaillierte Leistungsbeschreibung einschließlich Zeit- und Preisangaben für sexuelle Dienste unterbreitet, verstößt gegen das Werbeverbot des § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG - so das OLG Zweibrücken.

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