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Unterlassungserklärung / Vertragsstrafe - Prozessuales / Streitwerte

OLG Zweibrücken: Zeitliche Reichweite der Online-Recherchepflicht eines Unterlassungschuldners

Hat ein Unterlassungsschuldner eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, obliegt diesem eine dahingehende Recherchepflicht, nachzuprüfen, ob und wo der abgemahnte Rechtsverstoß im Internet überall abrufbar ist. Das OLG Zweibrücken hatte sich in diesem Zusammenhang nunmehr mit der Frage beschäftigt, wie weit der zeitliche Umfang einer solchen Rercherchepflicht zu ziehen ist. Lesen hierzu mehr in unserem heutigen Beitrag.

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Potestativbedingungen in Unterlassungserklärungen – funktioniert das?

Unterlassungsansprüche – Kaum ein Unternehmer ist davor wirklich geschützt. Schnell wurde für den eigenen Internetauftritt noch ein fremdes Bild aus dem Internet entnommen, unlauteres wettbewerbswidriges Verhalten an den Tag gelegt oder ein Markenrecht verletzt. Nicht selten hat dies eine Abmahnung nebst Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs zur Folge. Der Anspruchsinhaber kann und möchte das natürlich nicht dulden. Und wer sich – bei einer berechtigten Abmahnung - vor einer (teuren und zeitintensiven) Klage schützen will, sollte lieber freiwillig eine Unterlassungserklärung abgeben. Doch was passiert, wenn die mit der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung modifiziert und mit einer Bedingung versehen wird?

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Verwirkung von Vertragsstrafe, obwohl Verstoß nicht selbst begangen?

Bei einer Wettbewerbsverletzung ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung das gängigste Mittel, um einen kostenintensiven Wettbewerbsprozess zu vermeiden. Durch eine solche Unterlassungserklärung wird die vermutete Wiederholungsgefahr ausgeräumt, so dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch erlischt. Im Wirtschaftsleben stellt eine Unterlassungserklärung jedoch eine erheblich Belastung für den Unterlassungsschuldner dar. Die „Vertragsstrafenfalle“ schnappt schneller zu, als mancher denkt.

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OLG Celle: Indizien eines rechtsmissbräuchlichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

Das OLG Celle hat sich in seiner Entscheidung (Urteil vom 30.07.2009; Az.: 13 U 77/09) mit einer ganzen Reihe von Indizien zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs beschäftigt. Die IT-Recht Kanzlei nimmt diese Entscheidung zum Anlass, einige Indizien für die rechtsmissbräuchliche wettbewerbsrechtliche Anspruchsverfolgung vorzustellen.

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BGH: 53 Mio. Euro Vertragsstrafe unangemessen

Verstößt ein Vertragspartner mehrere tausend Mal gegen ein mit Vertragsstrafe bedrohtes Verhalten, kann die Vertragsstrafe nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) herabgesetzt werden, wenn sie in einem außerordentlichen Missverhältnis zur Zuwiderhandlung steht. Das entschied der BGH mit Urteil vom 17.07.2008.

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