Irreführende Werbeaussagen
OLG Frankfurt a.M.: Bezeichnung als Manufaktur ohne überwiegenden Handarbeitsanteil ist irreführend
Die Werbung mit Tradition und Handwerk suggeriert potenziellen Kunden eine besondere Wertigkeit und Qualität von Produkten. Wie die Bezeichnung einer Produktion als „Manufaktur“ ohne überwiegende handarbeitliche Fertigung wettbewerbsrechtlich zu bewerten ist, entschied kürzlich das OLG Frankfurt a.M..
Die Werbung mit Tradition und Handwerk suggeriert potenziellen Kunden eine besondere Wertigkeit und Qualität von Produkten. Wie die Bezeichnung einer Produktion als „Manufaktur“ ohne überwiegende handarbeitliche Fertigung wettbewerbsrechtlich zu bewerten ist, entschied kürzlich das OLG Frankfurt a.M..
LG Ingolstadt: Hinweispflicht für Online-Shops bei Ausnahmen von Aktionsangeboten
Aktionsangebote sind beliebte Verkaufsförderungsmaßnahmen im Online-Handel. Sind dabei bestimmte Artikel von der Aktion ausgenommen, muss auf diese Ausnahmen aber deutlich und transparent hingewiesen werden. In seinem Urteil vom 07.07.2021 (Az.: 1 HKO 31/21) hat das LG Ingolstadt entschieden, dass das Verschweigen von Angebotseinschränkungen irreführend ist. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
Aktionsangebote sind beliebte Verkaufsförderungsmaßnahmen im Online-Handel. Sind dabei bestimmte Artikel von der Aktion ausgenommen, muss auf diese Ausnahmen aber deutlich und transparent hingewiesen werden. In seinem Urteil vom 07.07.2021 (Az.: 1 HKO 31/21) hat das LG Ingolstadt entschieden, dass das Verschweigen von Angebotseinschränkungen irreführend ist. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
LG Amberg: Alleinstellungswerbung mit „Wir sind die Besten“ bei Doppelplatzierung unzulässig
Die Werbung mit einem Alleinstellungsmerkmal verspricht das Innehaben einer Spitzenposition und soll dem Werbenden dazu dienen, sich von übrigen Mitbewerbern abzuheben. In lauterkeitsrechtlicher Hinsicht ist zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung, dass die Spitzenstellung tatsächlich und ausschließlich zugunsten des Werbenden besteht. Daran fehlt es nach einem aktuellen Urteil des LG Amberg vom 26.04.2021 (Az.: 41 HK O 1036/20) bzgl. der Werbeaussage „Wir sind die Besten“, wenn sich der Werbende den erzielten Rang mit einem Mitbewerber teilen muss. Lesen Sie mehr zum Urteil.
Die Werbung mit einem Alleinstellungsmerkmal verspricht das Innehaben einer Spitzenposition und soll dem Werbenden dazu dienen, sich von übrigen Mitbewerbern abzuheben. In lauterkeitsrechtlicher Hinsicht ist zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung, dass die Spitzenstellung tatsächlich und ausschließlich zugunsten des Werbenden besteht. Daran fehlt es nach einem aktuellen Urteil des LG Amberg vom 26.04.2021 (Az.: 41 HK O 1036/20) bzgl. der Werbeaussage „Wir sind die Besten“, wenn sich der Werbende den erzielten Rang mit einem Mitbewerber teilen muss. Lesen Sie mehr zum Urteil.
OLG Hamburg: Irreführung durch Google-Ads Werbung mit nicht existierendem Firmenstandort
Kaum ein Online-Händler kommt bei seiner Werbung am Werbesystem „Google Ads“ vorbei. Mit AdWords-Anzeigen erreichen Online-Händler gezielt ihren potentiellen Kundenkreis. Da dem Werbenden beim Google-Anzeigenformat nur eine geringe Fläche zur Verfügung steht, sollten die Schlagwörter bewusst gewählt werden. Dabei ist für Online-Händler jedoch Vorsicht geboten. Das OLG Hamburg hat in seinem Beschluss vom 03.02.2021 (Az.: 3 U 168/19) entschieden, dass die Werbung mit einem Ortsnamen, an dem sich tatsächlich kein Standort befindet, irreführend sei. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Gerichts in unserem Beitrag.
Kaum ein Online-Händler kommt bei seiner Werbung am Werbesystem „Google Ads“ vorbei. Mit AdWords-Anzeigen erreichen Online-Händler gezielt ihren potentiellen Kundenkreis. Da dem Werbenden beim Google-Anzeigenformat nur eine geringe Fläche zur Verfügung steht, sollten die Schlagwörter bewusst gewählt werden. Dabei ist für Online-Händler jedoch Vorsicht geboten. Das OLG Hamburg hat in seinem Beschluss vom 03.02.2021 (Az.: 3 U 168/19) entschieden, dass die Werbung mit einem Ortsnamen, an dem sich tatsächlich kein Standort befindet, irreführend sei. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Gerichts in unserem Beitrag.
Werbung mit "klimaneutral": Wettbewerbszentrale geht gegen potenzielle Irreführungen vor
Aufgrund des Klimawandels achten viele Verbraucher zunehmend auf die Produktionsbedingungen bei Unternehmen. Auch die Wirtschaft hat diesen Trend für sich erkannt: Händler werben damit, dass sie selbst oder ihre Produkte „klimaneutral“ seien. Doch für Unternehmen, die mit „Klimaneutralität“ werben, ist Vorsicht geboten. Die Wettbewerbszentrale beanstandete bereits verschiedene Werbungen mit dem Slogan „klimaneutral“ als intransparent und irreführend. Was die Wettbewerbszentrale konkret moniert und wie potenzielle Irreführungen abgestellt werden können, lesen Sie in diesem Beitrag.
Aufgrund des Klimawandels achten viele Verbraucher zunehmend auf die Produktionsbedingungen bei Unternehmen. Auch die Wirtschaft hat diesen Trend für sich erkannt: Händler werben damit, dass sie selbst oder ihre Produkte „klimaneutral“ seien. Doch für Unternehmen, die mit „Klimaneutralität“ werben, ist Vorsicht geboten. Die Wettbewerbszentrale beanstandete bereits verschiedene Werbungen mit dem Slogan „klimaneutral“ als intransparent und irreführend. Was die Wettbewerbszentrale konkret moniert und wie potenzielle Irreführungen abgestellt werden können, lesen Sie in diesem Beitrag.
Irreführende Werbung mit dem Attribut „Bambus“ für Textilien: Abmahnungen im Umlauf
Verbraucher legen zunehmend Wert auf Nachhaltigkeit, Naturbelassenheit und umweltfreundliche Produktionsbedingungen – auch beim Kauf von Bekleidung. Ein neuer Trend in der Textilherstellung versucht diese Verbraucherbedürfnisse durch die Verarbeitung von aus Bambus gewonnener Viskose zu bedienen. Dass aber Kleidung aus Bambusviskosefaser nicht mit Attributen wie „aus Bambus“ oder „Bambus-Erzeugnis“ beworben werden sollte, zeigen aktuelle Abmahnungen. Wir klären auf.
Verbraucher legen zunehmend Wert auf Nachhaltigkeit, Naturbelassenheit und umweltfreundliche Produktionsbedingungen – auch beim Kauf von Bekleidung. Ein neuer Trend in der Textilherstellung versucht diese Verbraucherbedürfnisse durch die Verarbeitung von aus Bambus gewonnener Viskose zu bedienen. Dass aber Kleidung aus Bambusviskosefaser nicht mit Attributen wie „aus Bambus“ oder „Bambus-Erzeugnis“ beworben werden sollte, zeigen aktuelle Abmahnungen. Wir klären auf.
Werbung mit DEKRA-Zertifizierung: nur Original ist legal
Prüfsiegel und Zertifikate sind im Online-Handel bedeutende Elemente der Vertrauensbildung und sichern Interessenten eine besondere Qualität, Sicherheit oder Konformität von Unternehmen oder Produkt zu. Fundamentale Zulässigkeitsvoraussetzung für die Prüfsiegelwerbung ist dabei selbstredend, dass das Siegel oder Zertifikat für ein konkretes Unternehmen oder Produkt auch tatsächlich ausgestellt wurde. Für Aufsehen sorgt in diesem Zusammenhang jüngst die Prüfgesellschaft DEKRA, die rigoros gegen die irreführende Verwendung ihres Namens vorgeht. Wir zeigen die Hintergründe auf.
Prüfsiegel und Zertifikate sind im Online-Handel bedeutende Elemente der Vertrauensbildung und sichern Interessenten eine besondere Qualität, Sicherheit oder Konformität von Unternehmen oder Produkt zu. Fundamentale Zulässigkeitsvoraussetzung für die Prüfsiegelwerbung ist dabei selbstredend, dass das Siegel oder Zertifikat für ein konkretes Unternehmen oder Produkt auch tatsächlich ausgestellt wurde. Für Aufsehen sorgt in diesem Zusammenhang jüngst die Prüfgesellschaft DEKRA, die rigoros gegen die irreführende Verwendung ihres Namens vorgeht. Wir zeigen die Hintergründe auf.
Werbung für antibakterielle Kleidung: Abmahnungen kursieren – zurecht?
Vor allem bei Sportbekleidung legen Verbraucher Wert auf hohe Hygienestandards. Schlechte Gerüche und Rückstände infolge der körperlichen Betätigung sollen in und auf den Textilien bestmöglich neutralisiert werden. Den Bedürfnissen der Verbraucher folgend werden Sportbekleidungsartikel oft mit antibakteriellen Eigenschaften angeboten sowie beworben – und in letzter Zeit zunehmend mit Abmahnungen gesühnt. Ein gefundenes Fressen für Abmahner oder eine vom geltenden Recht gedeckte Werbeaussage?
Vor allem bei Sportbekleidung legen Verbraucher Wert auf hohe Hygienestandards. Schlechte Gerüche und Rückstände infolge der körperlichen Betätigung sollen in und auf den Textilien bestmöglich neutralisiert werden. Den Bedürfnissen der Verbraucher folgend werden Sportbekleidungsartikel oft mit antibakteriellen Eigenschaften angeboten sowie beworben – und in letzter Zeit zunehmend mit Abmahnungen gesühnt. Ein gefundenes Fressen für Abmahner oder eine vom geltenden Recht gedeckte Werbeaussage?
LG München: Werbung mit „99,99% Entfernung von Viren aus der Raumluft“ für Desinfektionsmittel irreführend
Seitdem Viren unser tägliches Leben mitbestimmen, häufen sich konsequenterweise die rechtlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit Desinfektionsmittel. Diesmal ging es um die Werbeaussage „99,99% Entfernung von Viren aus der Raumluft“. Das LG München (Urteil vom 07.09.2020; Az. 4 HK O 9484/20) hat dieser Werbung nun einen Riegel vorgeschoben - es handele sich um eine gesundheitsbezogene Wirkungsaussage ohne die erforderliche wissenschaftliche Absicherung.....
Seitdem Viren unser tägliches Leben mitbestimmen, häufen sich konsequenterweise die rechtlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit Desinfektionsmittel. Diesmal ging es um die Werbeaussage „99,99% Entfernung von Viren aus der Raumluft“. Das LG München (Urteil vom 07.09.2020; Az. 4 HK O 9484/20) hat dieser Werbung nun einen Riegel vorgeschoben - es handele sich um eine gesundheitsbezogene Wirkungsaussage ohne die erforderliche wissenschaftliche Absicherung.....
Aktuelle Abmahnungen wegen „schadstofffrei“: Was müssen Händler beachten?
In Zeiten des gesteigerten Gesundheits- und Umweltbewusstseins der Verbraucher ist die Werbung mit geringer Schadstoffbelastung für Online-Händler sehr attraktiv. Der IT-Recht Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen vor, welche die Bewerbung mit der Aussage „schadstofffrei“ zum Gegenstand haben. Was auf den ersten Blick gut klingt, ist jedoch ein wettbewerbsrechtlicher Fallstrick. Denn die „Schadstofffreiheit“ verspricht mehr, als sie halten kann, meint zumindest das OLG Stuttgart. In unserem neuesten Beitrag erfahren Sie, warum Sie besser die Finger von der Werbung mit „schadstofffrei“ lassen sollten!
In Zeiten des gesteigerten Gesundheits- und Umweltbewusstseins der Verbraucher ist die Werbung mit geringer Schadstoffbelastung für Online-Händler sehr attraktiv. Der IT-Recht Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen vor, welche die Bewerbung mit der Aussage „schadstofffrei“ zum Gegenstand haben. Was auf den ersten Blick gut klingt, ist jedoch ein wettbewerbsrechtlicher Fallstrick. Denn die „Schadstofffreiheit“ verspricht mehr, als sie halten kann, meint zumindest das OLG Stuttgart. In unserem neuesten Beitrag erfahren Sie, warum Sie besser die Finger von der Werbung mit „schadstofffrei“ lassen sollten!
LG Koblenz: Aussage „100% Rohkost“ ist irreführend, wenn das Produkt zuvor erhitzt wurde
Das „Clean Eating“ liegt bei Verbrauchern im Trend. Der Verzicht auf industriell verarbeitete Lebensmittel und die Besinnung auf Vollwertprodukte versprechen eine ausgewogene, gesunde Ernährung. Um ihren Produkten zu einem naturbelassenen Image zu verhelfen, greifen Unternehmen tief in die Trickkiste der Werbeaussagen. Dass hierbei die Grenzen des Irreführungsverbots teilweise überschritten werden, zeigt ein aktuelles Urteil des LG Koblenz vom 05.05.2020 (Az. 2 HK O 61/17) am Beispiel eines Kokosnussöls: Dieses war als Rohkost beworben worden, auch wenn es bei der Herstellung erhitzt wurde. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
Das „Clean Eating“ liegt bei Verbrauchern im Trend. Der Verzicht auf industriell verarbeitete Lebensmittel und die Besinnung auf Vollwertprodukte versprechen eine ausgewogene, gesunde Ernährung. Um ihren Produkten zu einem naturbelassenen Image zu verhelfen, greifen Unternehmen tief in die Trickkiste der Werbeaussagen. Dass hierbei die Grenzen des Irreführungsverbots teilweise überschritten werden, zeigt ein aktuelles Urteil des LG Koblenz vom 05.05.2020 (Az. 2 HK O 61/17) am Beispiel eines Kokosnussöls: Dieses war als Rohkost beworben worden, auch wenn es bei der Herstellung erhitzt wurde. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
Blickfangwerbung: Was Sie als Online-Händler beachten müssen!
Blickfangwerbung zieht wegen ihrer auffälligen Gestaltung die Blicke der anvisierten Kundschaft auf sich. Doch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt dieser Werbung Grenzen, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und Verbraucher vor Irreführung zu schützen. Für die Blickfangwerbung gelten im Vergleich zur „normalen“ Werbung einige Besonderheiten, die sich im Hinblick auf die Rechtsprechung der letzten Jahre herausgebildet haben. Was Sie zum Thema Blickfangwerbung wissen und beachten müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Blickfangwerbung zieht wegen ihrer auffälligen Gestaltung die Blicke der anvisierten Kundschaft auf sich. Doch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt dieser Werbung Grenzen, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und Verbraucher vor Irreführung zu schützen. Für die Blickfangwerbung gelten im Vergleich zur „normalen“ Werbung einige Besonderheiten, die sich im Hinblick auf die Rechtsprechung der letzten Jahre herausgebildet haben. Was Sie zum Thema Blickfangwerbung wissen und beachten müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag.
OLG Hamm: Hinweispflicht bei Einschränkung einer Werbeaktion
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 05.11.2019 - Az.: I-4 U 11/19 – entschieden, dass bei einer Werbeaktion auf einem Print-Flyer grundsätzlich bereits auf dem Flyer in bestimmtem Umfang auf bestehende Einschränkungen der Aktion hingewiesen werden muss. Ein bloßer Verweis auf die eigene Website zur Information über die Einschränkungen genüge grundsätzlich nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 05.11.2019 - Az.: I-4 U 11/19 – entschieden, dass bei einer Werbeaktion auf einem Print-Flyer grundsätzlich bereits auf dem Flyer in bestimmtem Umfang auf bestehende Einschränkungen der Aktion hingewiesen werden muss. Ein bloßer Verweis auf die eigene Website zur Information über die Einschränkungen genüge grundsätzlich nicht den gesetzlichen Anforderungen.
OLG Rostock: Bewerbung eines Fruchtnektars als „Saft“ ist irreführend
Der Getränkemarkt, insbesondere auch der Markt um Fruchtsaftgetränke, ist hart umkämpft. Hersteller werben dabei mit immer exotischeren Getränkemischungen um die Aufmerksamkeit und die Kaufkraft der Verbraucher. Dabei eignen sich längst nicht alle Früchte zur Direktsaftgewinnung. Insofern existiert eine breite Palette an unterschiedlichen konzentrierten Säften und Nektaren. Doch darf auch ein Fruchtnektar als „Saft“ beworben werden? Dies verneinte nun das OLG Rostock in seinem Urteil vom 25.09.2019 (Az. 2 U 22/18).
Der Getränkemarkt, insbesondere auch der Markt um Fruchtsaftgetränke, ist hart umkämpft. Hersteller werben dabei mit immer exotischeren Getränkemischungen um die Aufmerksamkeit und die Kaufkraft der Verbraucher. Dabei eignen sich längst nicht alle Früchte zur Direktsaftgewinnung. Insofern existiert eine breite Palette an unterschiedlichen konzentrierten Säften und Nektaren. Doch darf auch ein Fruchtnektar als „Saft“ beworben werden? Dies verneinte nun das OLG Rostock in seinem Urteil vom 25.09.2019 (Az. 2 U 22/18).
Vorsicht Falle: Werbung mit kostenlosem Rückversand
Viele Online-Händler werben in ihrem Online-Shop mit der Aussage „kostenloser Rückversand“ oder einer vergleichbaren Aussage. Dabei beziehen sie sich in der Regel auf die vertraglich eingeräumte Möglichkeit des Verbrauchers, die Ware im Falle des Widerrufs kostenfrei an den Verkäufer zurücksenden zu können. Allerdings wird dabei übersehen, dass es auch Fälle geben kann, in denen dies nicht zutrifft oder in denen dies vom Verkäufer sogar gesetzlich gefordert wird. In beiden Fällen wäre eine solche Werbung unzulässig.
Viele Online-Händler werben in ihrem Online-Shop mit der Aussage „kostenloser Rückversand“ oder einer vergleichbaren Aussage. Dabei beziehen sie sich in der Regel auf die vertraglich eingeräumte Möglichkeit des Verbrauchers, die Ware im Falle des Widerrufs kostenfrei an den Verkäufer zurücksenden zu können. Allerdings wird dabei übersehen, dass es auch Fälle geben kann, in denen dies nicht zutrifft oder in denen dies vom Verkäufer sogar gesetzlich gefordert wird. In beiden Fällen wäre eine solche Werbung unzulässig.
Die ISO-Norm - Abmahnungen vermeiden
Werbung kann so verlockend sein - nicht nur für die Konsumenten. Auch Händler lassen sich immer wieder zu einer Werbung hinreißen, die irreführend und also unzulässig ist. Etwa die Werbung mit einem angeblichen ISO-Norm- Zertifikat oä.- diese Norm ansich ist nicht das Problem, aber es darf in der konkreten Verwendung eben nicht suggeriert werden, dass irgendwelche Qualitätsprüfungen oder Zertifizierungen stattgefunden haben. Denn dann drohen Abmahnungen.
Werbung kann so verlockend sein - nicht nur für die Konsumenten. Auch Händler lassen sich immer wieder zu einer Werbung hinreißen, die irreführend und also unzulässig ist. Etwa die Werbung mit einem angeblichen ISO-Norm- Zertifikat oä.- diese Norm ansich ist nicht das Problem, aber es darf in der konkreten Verwendung eben nicht suggeriert werden, dass irgendwelche Qualitätsprüfungen oder Zertifizierungen stattgefunden haben. Denn dann drohen Abmahnungen.
OLG Frankfurt a.M.: Weiterverwendung von Likes nach Unternehmensänderung ist unzulässig
„Likes“, „Sternchen“, „Gefällt mir“ – derlei Bewertungen gelten in der modernen, digitalen Welt inzwischen als eigene Währung. Wer sich seine Likes ehrlich verdienen will, muss seine Kunden meist durch einen guten Service und ein innovatives Geschäftsmodell überzeugen. Gerade junge Unternehmen müssen sich zwischen den alten, hoch bewerteten Konkurrenten erst einmal behaupten. Doch ist es möglich bei einer Unternehmensänderung, die gesammelten Likes des alten Unternehmens zu übertragen bzw. weiterzuverwenden? Hierüber hatte das OLG Frankfurt a.M. in seinem Urteil vom 14.06.2018 (Az. 6 U 23/17) zu entscheiden. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Entscheidung vor.
„Likes“, „Sternchen“, „Gefällt mir“ – derlei Bewertungen gelten in der modernen, digitalen Welt inzwischen als eigene Währung. Wer sich seine Likes ehrlich verdienen will, muss seine Kunden meist durch einen guten Service und ein innovatives Geschäftsmodell überzeugen. Gerade junge Unternehmen müssen sich zwischen den alten, hoch bewerteten Konkurrenten erst einmal behaupten. Doch ist es möglich bei einer Unternehmensänderung, die gesammelten Likes des alten Unternehmens zu übertragen bzw. weiterzuverwenden? Hierüber hatte das OLG Frankfurt a.M. in seinem Urteil vom 14.06.2018 (Az. 6 U 23/17) zu entscheiden. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Entscheidung vor.
OLG Düsseldorf: Aussage "Neueröffnung" irreführend, wenn das Geschäft zuvor tatsächlich nicht geschlossen war
Für Kunden, Interessierte und Schnäppchenjäger geht von den Wörtern "Neu" und "Neueröffnung" eine besondere Signalwirkung aus. Eine "Neueröffnung" erweckt in Kunden die Erwartung auf ein völlig neues Einkaufserlebnis und der Möglichkeit, durch großzügige Neueröffnungsrabatte gegebenenfalls ein Schnäppchen erzielen zu können. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun in seinem Urteil vom 13.06.2019 (Az. 2 U 55/18) entschieden, dass die Werbung mit der Ankündigung "Neueröffnung" eine vorherige Schließung des bestehenden Ladengeschäfts voraussetzt.
Für Kunden, Interessierte und Schnäppchenjäger geht von den Wörtern "Neu" und "Neueröffnung" eine besondere Signalwirkung aus. Eine "Neueröffnung" erweckt in Kunden die Erwartung auf ein völlig neues Einkaufserlebnis und der Möglichkeit, durch großzügige Neueröffnungsrabatte gegebenenfalls ein Schnäppchen erzielen zu können. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun in seinem Urteil vom 13.06.2019 (Az. 2 U 55/18) entschieden, dass die Werbung mit der Ankündigung "Neueröffnung" eine vorherige Schließung des bestehenden Ladengeschäfts voraussetzt.
Schau genau: Keine irreführende Werbung bei Diagonale als Höhenangabe bei Stofftieren
Keine Irreführung: Verbraucher können auch bei nur geringer Aufmerksamkeit erkennen, dass die Diagonale eines Plüschtieres größer ist als seine Stehhöhe. Dies hat der für Wettbewerbsrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln einem aktuellen Urteil zu Grunde gelegt.
Keine Irreführung: Verbraucher können auch bei nur geringer Aufmerksamkeit erkennen, dass die Diagonale eines Plüschtieres größer ist als seine Stehhöhe. Dies hat der für Wettbewerbsrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln einem aktuellen Urteil zu Grunde gelegt.
Gibt’s doch gar nicht: Werbung mit schadstofffrei irreführend bei Einhaltung von Grenzwerten
Schadstofffrei, das klingt in Zeiten von Bio&Öko immer gut. Aber Vorsicht: Wer damit wirbt verhält sich wettbewerbswidrig, wenn das beworbene Produkt lediglich die gesetzlichen Grenzwerte einhält. Denn: Der Verbraucher versteht die Werbung mit dem Begriff "schadstofffrei" dahingehend, dass die beworbene Ware überhaupt keinen Schadstoff enthält. Das ist irreführend - so zumindest das OLG Stuttgart (Urteil vom 25.10.2018, AZ.: 2 U 34/18).
Schadstofffrei, das klingt in Zeiten von Bio&Öko immer gut. Aber Vorsicht: Wer damit wirbt verhält sich wettbewerbswidrig, wenn das beworbene Produkt lediglich die gesetzlichen Grenzwerte einhält. Denn: Der Verbraucher versteht die Werbung mit dem Begriff "schadstofffrei" dahingehend, dass die beworbene Ware überhaupt keinen Schadstoff enthält. Das ist irreführend - so zumindest das OLG Stuttgart (Urteil vom 25.10.2018, AZ.: 2 U 34/18).
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