Stimmt nicht?! Irreführung bei behaupteter Markeninhaberschaft
Nur wer Inhaber einer Marke ist, sollte dies auch behaupten und so bewerben. Denn wenn dies objektiv nicht zutreffend ist, handelt der Werbende irreführend und damit wettbewerbswidrig - so zumindest das OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 08.08.2019 - Az.: 6 U 40/19). Nicht ausreichend ist dabei, wenn die werbende Firma nur eine Befugnis (Lizenz) zur Markennutzung hat.