Datenschutzbeauftragter: Muss er in der Datenschutzerklärung benannt werden?
Die Datenschutzerklärung muss auch die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten enthalten. Ob dabei der Name genannt werden muss, war umstritten – bis der BGH nun Klarheit schuf. Wir fassen das Urteil zusammen.
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