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Werbung im Internet

Frage des Tages: Zulässigkeit von Email-Werbung bei vermutetem Interesse des Empfängers?
20.09.2011, 08:40 Uhr | Werbung mit Newsletter und Fax

Frage des Tages: Zulässigkeit von Email-Werbung bei vermutetem Interesse des Empfängers?

Die IT-Recht Kanzlei erreichte die Frage, ob der Versand von Email-Werbung zulässig sei, wenn ein Interesse des Empfängers an dem Werbeinhalt vermutet werden könne. Konkret bezog sich die Frage auf folgende Situation: „Eine Kosmetikerin ist auf einer Suchseite im Netz eingetragen und bekundet somit ihr Interesse an solchen Angeboten. Könnte die Kosmetikerin (…) per Mail angeschrieben werden um ihr eine ähnliche Seite anzupreisen?“

LG München I: Nachträgliche Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion ist unlauter
15.09.2011, 16:32 Uhr | Werbung mit Rabatten

LG München I: Nachträgliche Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion ist unlauter

Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 14.09.2011 entschieden (Az.: 17 HK O 2017/11, noch nicht rechtskräftig), dass die nachträgliche Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion unlauter ist.

Leitfaden: zur Werbung mit Newslettern
09.09.2011, 16:11 Uhr | Werbung mit Newsletter und Fax

Leitfaden: zur Werbung mit Newslettern

Da sich Händler und Privatpersonen immer häufiger gegen die Zusendung von unverlangter Email-Werbung (etwa in Form von Newslettern) zur Wehr setzen und die Zahl der Abmahnungen von Online-Händlern kontinuierlich steigt, soll der aktuelle Leitfaden der IT-Recht Kanzlei wichtige wettbewerbsrechtliche Voraussetzungen an eine zulässige Email-Werbung sowie mögliche Gefahrenfelder (z.B. die Produktempfehlung mittels tell-a-friend-Funktion) aufzeigen. Dass mit diesem Thema nicht sorglos umzugehen ist, machen die im Anschluss dargestellten Rechtsfolgen bei einem Verstoß und die zu erwartenden Streitwerte deutlich.

Die Polizei, Dein Freund und Werber? Vorsicht mit Empfehlungen bei Werbung für Sicherheitstechnik
09.09.2011, 15:45 Uhr | Sonstiges

Die Polizei, Dein Freund und Werber? Vorsicht mit Empfehlungen bei Werbung für Sicherheitstechnik

Im Internet wird auch Sicherheitstechnik aller Art vertrieben – Alarmanlagen, Schließsysteme und ähnliche gehen immer häufiger über den virtuellen Tresen. Entsprechend eifrig werden diese Gerätschaften auch von den Onlinehändlern angepriesen – oftmals auch mit Empfehlungen von Polizei, Kriminalämtern und anderen Sicherheitsbehörden. Allerdings sollten solche Empfehlungen nur dann für die Werbung genutzt werden, wenn sie tatsächlich einmal in konkreter Form ausgesprochen wurden.

Aktuelle Rechtsprechung zu „Made in Germany“: Auf den konkreten Anteil kommt es an

Aktuelle Rechtsprechung zu „Made in Germany“: Auf den konkreten Anteil kommt es an

Was ist „Made in Germany“? Ein alter Streit schwelt um die Frage, an welche Produkte diese Bezeichnung vergeben werden darf – mittlerweile finden sich hierzu dutzende Ansichten, die zumeist auf Anteil, Bedeutung oder Wert der in Deutschland gefertigten Teile bzw. durchgeführten Arbeitsschritte abstellen. Aktuell gibt ein Urteil des OLG Düsseldorf (05.04.2011, Az. I-20 U 110/10) wertvolle Hinweise auf den korrekten Umgang mit dem Prädikat „Made in Germany“.

LG Dortmund: Fehlende Angaben zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Impressum eines Anwalts sind abmahnbar
19.08.2011, 11:14 Uhr | Werberecht - Rechtsanwälte

LG Dortmund: Fehlende Angaben zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Impressum eines Anwalts sind abmahnbar

Das Landgericht Dortmund hat einer Anwaltskanzlei im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagt zu werben, ohne dabei auf der Internetpräsenz die Daten der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, insbesondere Name und Anschrift, bekanntzugeben (Beschluss vom 08.08.2011).

Werbeanzeige: "Praxis für medizinische Fußpflege" kann irreführend sein

Werbeanzeige: "Praxis für medizinische Fußpflege" kann irreführend sein

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Werbeanzeige einer Fußpflegerin mit dem Inhalt „Praxis für medizinische Fußpflege“ irreführend ist.

Werbung mit SGS-Standards: Nur zulässig, wenn Prüfung tatsächlich durch SGS erfolgte
09.08.2011, 15:15 Uhr | Werbung mit Gütesiegeln / Prüfzeichen

Werbung mit SGS-Standards: Nur zulässig, wenn Prüfung tatsächlich durch SGS erfolgte

Die Zertifikate der eidgenössischen SGS SA (Société Générale de Surveillance, etwa: Allgemeine Überwachungsgesellschaft) sollen – wie die meisten Prüfzeichen – die besondere Qualität des geprüften Produkts hervorheben. Werbewirksam eingesetzt werden dürfen die strengen Standards der SGS jedoch nur dann, wenn auch wirklich eine unabhängige Zertifizierung durch die SGS stattgefunden hat.

„Collagen-Lift-Drink“: Die Unterstellung einer gesundheitlichen Wirkung ohne wissenschaftlichen Nachweis ist unzulässig

„Collagen-Lift-Drink“: Die Unterstellung einer gesundheitlichen Wirkung ohne wissenschaftlichen Nachweis ist unzulässig

Aus unserer beliebten Reihe „Todsichere Tipps, mit Wellness-Produkten eine Abmahnung zu kassieren“ stellen wir heute ein neues Unding vor: Den Collagen-Lift-Drink, der Collagen in großen Mengen enthält und quasi Falten und Dellen von innen wieder unterpolstern soll. Ob das funktioniert oder nicht kann dahingestellt bleiben – beweisbar ist es derzeit nicht, also sollte es in der Werbung auch nicht behauptet werden.

Werbung mit Testergebnissen: Unzulässig, wenn Prüfungsverfahren zwischenzeitlich geändert wurde
28.07.2011, 14:34 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

Werbung mit Testergebnissen: Unzulässig, wenn Prüfungsverfahren zwischenzeitlich geändert wurde

Werbung mit Testergebnissen – wie etwa der Benotung durch die Stiftung Warentest – ist sicherlich sehr plakativ, aber auch nicht ganz einfach. Dass die Testergebnisse verfallen, wenn ein Produkt mittlerweile stark verändert wurde, ist vermutlich jedem Werber klar; zu beachten ist jedoch auch, dass nach aktueller Rechtsprechung die Ergebnisse auch dann verfallen, wenn das Testverfahren zwischenzeitlich geändert wurde.

Für eine weisse Weste: Das Schutzpaket für die Ärztehomepage

Für eine weisse Weste: Das Schutzpaket für die Ärztehomepage

Das Schutzpaket "medizinische Homepage" der IT-Recht Kanzlei eignet sich für Ärzte und andere Angehörige von Heilberufen,  die eine vollständige rechtliche Überprüfung ihrer Internet-Präsenz zu einem fairen Preis wünschen und dabei auf die Erfahrung der IT-Recht Kanzlei zurückgreifen möchten.

Botox und Hyaluronsäure: Faltenbekämpfung unter ärztlichem Vorbehalt

Botox und Hyaluronsäure: Faltenbekämpfung unter ärztlichem Vorbehalt

Im Kampf gegen Falten und Runzeln kommt immer öfter die chemische Keule zum Einsatz: Botox und Hyaluron sollen durch verschiedene Wirkmechanismen das Gesicht glatt und faltenfrei erscheinen lassen. Diese Methoden sind jedoch mitunter riskant; es bestehen medizinische Risiken für den Patienten und juristische Risiken für den Anwender. Denn nicht jeder Berufszweig, der sich mit der Verschönerung des menschlichen Antlitzes beschäftigt, darf hemmungslos Botox und andere Stoffe in das schlaff gewordene Gewebe injizieren – und dann auch keine Werbung hierfür betreiben.

Wo "Germany" draufsteht muss auch "Germany" drinstecken: Zur Werbung mit "Made in Germany"

Wo "Germany" draufsteht muss auch "Germany" drinstecken: Zur Werbung mit "Made in Germany"

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden (Urteil vom 05.05.2011, Az. 6 U 41/10), dass die einer Marke hinzugefügte Angabe „Germany“ eine irreführende geographische Herkunft darstellt, wenn das Produkt gar nicht in Deutschland hergestellt wird.

Lebenslange Garantie: Sie ist wieder da, aber mit Bedacht zu behandeln
01.07.2011, 18:01 Uhr | Werbung mit Garantien

Lebenslange Garantie: Sie ist wieder da, aber mit Bedacht zu behandeln

Sie ist wieder da: Die lebenslange Garantie. Nachdem sie zwischenzeitlich in Europa verschwunden war, hat bereits 2008 ein BGH-Urteil den Rückweg geebnet – still und heimlich, so dass es sich bis heute kaum herumgesprochen hat. Dennoch gilt es bei der Werbung mit lebenslanger Garantie Einiges zu beachten.

Werbung mit Testergebnissen: Auf den Inhalt kommt es an, nicht die Verpackung – selbst wenn diese Teil des Tests war
29.06.2011, 15:20 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

Werbung mit Testergebnissen: Auf den Inhalt kommt es an, nicht die Verpackung – selbst wenn diese Teil des Tests war

Testergebnisse bei Waschmitteln beziehen sich regelmäßig auf das Waschmittel selbst, auch dann wenn bei einem Produktvergleich der Stiftung Warentest die Verpackung als Einzelkriterium in den Test eingeflossen ist. Wird die Verpackung später geändert, so darf das Produkt weiterhin als „Testsieger“ beworben werden, da im Verpackungsmaterial selbst regelmäßig kein Entscheidungskriterium des Verbrauchers zu erkennen ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 23.02.2011, Az. 6 U 159/10).

„Studium der Tiernaturheilkunde“: Werbeflyer nicht irreführend

„Studium der Tiernaturheilkunde“: Werbeflyer nicht irreführend

Das LG Wuppertal (Urteil vom 23.11.2010, Az. 11 O 79/10) hat entschieden, dass durch den Begriff „Studium der Tiernaturheilkunde“ nicht die Fehlvorstellung entstehe, dass tatsächlich ein Hochschulstudium absolviert wurde und stufte einen Werbeflyer deshalb als nicht irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts ein.

KG Berlin: Zulässigkeit von Email-Werbung ohne Einwilligung des Adressaten hängt speziell vom Begriff der „ähnlichen Ware“ (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG) ab
10.06.2011, 17:41 Uhr | Werbung mit Newsletter und Fax

KG Berlin: Zulässigkeit von Email-Werbung ohne Einwilligung des Adressaten hängt speziell vom Begriff der „ähnlichen Ware“ (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG) ab

Grundsätzlich setzt eine im Sinne des Wettbewerbsrechts zulässige Werbung mittels Email voraus, dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG). Allerdings enthält das Wettbewerbsrecht in § 7 Abs. 3 UWG eine Ausnahmeregelung, nach der eine Einwilligung des Kunden in bestimmten Fällen entbehrlich ist. Ob die Ausnahmeregelung eingreift, hängt insbesondere von der Frage ab, ob die Email-Adresse zur Bewerbung von „ähnlichen Waren“ verwendet wird. Was unter diesem Begriff genau zu verstehen ist, hat das KG Berlin in einem aktuellen Urteil näher konkretisiert.

Werbung mit Heilversprechen und alternativen Heilmethoden: Zu Risiken und Nebenwirkungen im e-Trade

Werbung mit Heilversprechen und alternativen Heilmethoden: Zu Risiken und Nebenwirkungen im e-Trade

Gesundheit und Wellness sind mittlerweile riesige Marktsektoren, die auch immer stärker über das Internet erschlossen werden. Das Marketing ist hier jedoch eine heikle Angelegenheit – es gilt hier ein besonderes Werberecht, das nur in engen Grenzen Werbeaussagen über die Wirksamkeit der Produkte und Dienstleistungen zulässt. Die Unmenge an Urteilen, die in den letzten Jahren hierzu ergangen ist, lässt dabei erahnen, dass den meisten Werbenden diese Grenzen nicht bewusst sind. Hier sollen sie einmal in alle Richtungen ausgeleuchtet und abgesteckt werden.

Textiles Misstrauen: Werbung mit Oeko-Tex-Standards nur zulässig, wenn Zertifikat tatsächlich verliehen wurde
18.05.2011, 17:12 Uhr | Werbung mit Gütesiegeln / Prüfzeichen

Textiles Misstrauen: Werbung mit Oeko-Tex-Standards nur zulässig, wenn Zertifikat tatsächlich verliehen wurde

Bei der Werbung für Textilprodukte sind Zusätze wie etwa „entspricht dem Standard Oeko-Tex 100“ nur dann zulässig, wenn das Zertifikat auch tatsächlich von der Gemeinschaft Oeko-Tex (Zürich) verliehen wurde; hierbei ist es auch gänzlich unerheblich, ob das Produkt dem Standard entspricht oder nicht. In der aktuellen Rechtsprechung wird ein Verstoß gegen diesen Grundsatz als wettbewerbswidrige Irreführung des Verbrauchers ausgelegt.

Werbung im Wellness- und Gesundheitssektor: Airpressure Bodyforming Concept – Bauchkiller mit Abmahnfalle

Werbung im Wellness- und Gesundheitssektor: Airpressure Bodyforming Concept – Bauchkiller mit Abmahnfalle

Wer Gesundheit und Wellness vermarkten will, sollte sich mit den Besonderheiten des Werberechts auf diesem Sektor auskennen – allzu verheißungsvolle Werbetexte rutschen schnell einmal in die Wettbewerbswidrigkeit ab. Ein hübsches Beispiel ist die Werbung für ein Fett-weg-Verfahren namens „Airpressure Bodyforming Concept“ (ABC), das in einem Fitness-Studio angeboten wurde. Das einmalige an dieser Werbung: Wissenschaftliche Nachweise fehlen nicht nur – sie wurden gar nicht erst vorgeschoben.

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