
Gratulation: Die Initiative Fairness im Handel der IT-Recht Kanzlei hat inzwischen mehr als 30.000 Mitglieder - Tendenz steigend. Gerade Masse und Wachstum sind für eine solche Initiative wichtig: Je mehr Händler mitmachen, desto leichter können Abmahnungen verhindert werden....
Rückblick: Es war einmal...
Seit rund 20 Jahren berät die IT-Recht Kanzlei Online-Händler im Bereich E-Commerce. Die Kanzlei ist quasi mit dem E-Commerce groß geworden. So konnte über die Jahre ein hoher Spezialisierungsgrad erreicht werden.
Über 65.000 Händler nutzen mittlerweile die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei. Sie ist damit einer der Marktführer im Bereich der dauerhaften rechtlichen Betreuung von Online-Händlern. Die Zahl der betreuten Internetauftritte ist in den letzten Jahren enorm gestiegen - noch nie war die Zahl der Händler, die die IT-Recht Kanzlei erreichen konnte, so hoch wie heute.
Mitverantwortlich für das starke Wachstum war und ist die stark frequentierte Kanzlei-Homepage: Über 400.000 Interessierte nutzen sie derzeit jeden Monat, um dort Informationen rund um das Thema E-Commerce zu finden.
Dabei informieren wir nicht nur über diverse Urteile, sondern bieten rechtliche Sachverhalte mundgerecht aufbereitet mit konkreten Tipps und Anregungen. Die dargestellten Inhalte informieren nicht nur, sondern geben auch Ratschläge und Anleitungen - insbesondere für Online-Händler.
Darüber hinaus hat die Kanzlei in den letzten Jahren ihr Partnernetzwerk stark ausgebaut und ist damit in der E-Commerce-Szene fest verwurzelt.
Logisch: Die Initiative "Fairness im Handel"
Durch diese enge Verbindung zum E-Commerce lag die Gründung der Initiative „Fairness im Handel“ nahe.
Denn durch die enge Kundenbindung ist die Kanzlei immer nah an den Bedürfnissen der Händler. Durch die intensive Betreuung von Online-Händlern bekommt man schnell mit, was rechtlich relevant ist und wie Probleme praxisorientiert gelöst werden können. Dabei wird eines schnell klar: Abmahnungen sind DAS Schreckgespenst der Händler.
Der Abmahnmarkt boomt seit Jahren und es sieht nicht so aus, als würde sich dieser Trend in absehbarer Zeit ändern. Zwar gibt es seit Dezember 2020 Unterstützung durch das Gesetz gegen Abmahnwesen - aber bis heute sind die Abmahnungen damit leider nicht verschwunden - nur die Abmahnthemen und die Abmahner haben sich leicht verändert.
Es bleibt also vorerst dabei: Eine Abmahnung ist und bleibt für Händler eine reale Bedrohung: Händler müssen sich von einem Anwalt beraten lassen und diesen oft teuer bezahlen. Und sie müssen die Abmahnkosten tragen - zumindest wenn die Abmahnung berechtigt war. Je nach Umfang der Abmahnung kann hier aufgrund der hohen Gegenstandswerte im Wettbewerbsrecht ein erheblicher Betrag zusammenkommen. Und vor allem lenkt es den Händler von dem ab, was er eigentlich tun sollte: Verkaufen.
Die Gründung der Initiative Fairness im Handel war daher ein konsequenter Schritt - denn genau darum geht es:
- Verzicht auf sofortige Abmahnung und vorrangiger Ausspruch einer kostenfreien Abmahnung
- Abmahnung nach Ablauf der Schonfrist bleibt aber möglich
Es ist also nichts verloren - die Initiative beugt nur dem vor, was Händler uns gegenüber oft so formuliert haben: "Hätte sich der denn nicht erstmal an uns wenden können, bevor er abmahnt?“
Es lohnt sich: Keine Kosten und Risikominimierung!
Es gibt mindestens zwei gute Gründe, warum sich die Teilnahme lohnt:
- Kostenlose Teilnahme und Risikominimierung: Die Teilnahme an der Community ist mit keinerlei Kosten verbunden und kann jederzeit beendet werden.
- Reduzierung des Abmahnrisikos: Als Mitglied einer starken Gemeinschaft kann das Abmahnrisiko deutlich reduziert werden.
Alle Zeichen stehen also auf Abmahnvermeidung - und das ganz ohne Kosten!
Hinweis für unsere Mandanten: Wir stellen ein Muster für ein „Abmahnschreiben“ zur Verfügung, das von Teilnehmern unserer Initiative „Fairer Handel“ genutzt werden kann, um andere Teilnehmer der Initiative über bei ihnen festgestellte Verstöße zu informieren.
Ein Logo sagt mehr als 1.000 Worte
Was hier nicht unerwähnt bleiben soll: Das Fairness-im-Handel-Logo ist vor allem dokumentiertes Fairplay.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei, die den Teilnahmebedingungen der Initiative zugestimmt haben, können mit 1 Zeichen sagen, was Worte mühsam beschreiben würden als: Das ist ein fairer Händler!

Das einprägsame Logo der Initiative, bestenfalls im Impressum (oder prominent im Header und/oder Footer Ihrer Website) hinterlegt, schafft Vertrauen und zeigt, wie wichtig dem Händler Fair Play ist - was sich indirekt auch auf die Kundenbeziehung auswirkt. Sozusagen eine Win-Win-Situation.
Ausführliche Informationen zur Initiative "Fairness im Handel" finden Sie hier oder als Mandant der IT-Recht Kanzlei im Mandantenportal.
Apropos: Abmahnungen vermeiden - mit dem professionellen "Abmahn-Radar" der IT-Recht Kanzlei
Wo wir gerade beim Thema sind: Auch bei den Schutzpaketen der IT-Recht Kanzlei geht es vor allem um die Vermeidung von Abmahnungen. Denn wer stets aktuelle und damit rechtssichere Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung oder Datenschutzerklärung verwendet, gibt Abmahnern in diesem Bereich keine Chance. Denn seit Jahren werden immer wieder fehlerhafte Rechtstexte abgemahnt, hier vor allem die AGB - aber seit der Umsetzung der DSGVO zunehmend auch die Datenschutzerklärung.
Stichwort Datenschutzerklärung: Hier gibt es seit kurzem einen tollen Service: Die IT-Recht Kanzlei bietet ihren Mandanten den neuen vollautomatischen Webseiten-Scanner „EasyScan“ an. Mit wenigen Klicks durchsucht EasyScan Internetseiten nach datenschutzrechtlich relevanten Angeboten und übernimmt die Konfiguration der Datenschutzerklärungen - ohne zusätzliche Kosten. So wird die Datenschutzerklärung zum Kinderspiel - und letztlich zur Festung gegen Abmahnungen.
Im Rahmen unserer Schutzpakete stellen wir nicht nur Rechtstexte sowie zahlreiche Handlungsanleitungen und Muster zur Verfügung. Vielmehr informieren wir unsere Mandanten in unseren regelmäßig versandten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen und gesetzliche Neuerungen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst.
Übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Abmahnradar mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. So gibt es wirklich keine Ausreden mehr. Hier können Sie die Abmahnradar-App bestellen:
Die Nutzung der App ist selbstverständlich kostenlos.
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