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Abmahngründe

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Bei Lieferzeiten: Ist "Bald verfügbar" jetzt unzulässig?

Ein Abmahnklassiker traf Media Markt: Der Hinweis „Der Artikel ist bald verfügbar...“ im Onlineshop genügt laut OLG München nicht den gesetzlichen Informationspflichten zur Lieferzeit, weil der Liefertermin nicht klar ersichtlich ist.

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