Schutzrechte jenseits der Marke

Haftet der Domain-Registrar für Rechtsverletzungen Anderer?

Auf einer Online-Plattform finden massenweise Urheberrechtsverletzungen statt. Der Domain-Inhaber hat seinen Sitz im Ausland und ist nicht greifbar. Kann ein Rechteinhaber gegen den Domain-Registrar vorgehen, der im Auftrag des Domain-Inhabers die Domain für diesen registrieren und konnektieren ließ?

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BGH: Berufsbezeichnung mit regionalem Zusatz als Internetdomain nicht irreführend

Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 1. September 2010 (Az.: StbSt ( R ) 2/10), dass eine Internet-Domain, die aus der Berufsbezeichnung und einer regionalen Angabe gebildet wird, wie etwa „steuerberater-suedniedersachsen.de, nicht als irreführend im Sinne von § 57 Abs. 1, 57 a StBergG anzusehen ist.

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OLG-Düsseldorf versus Vorinstanz: Doch keine Haftung des Admin-C

Das LG Düsseldorf hatte den beklagten Admin-C noch verurteilt. Doch der wehrte sich und zog vor das OLG Düsseldorf – mit Erfolg: Im Gegensatz zur Vorinstanz verneint das OLG die Haftung des Admin-C wegen einer Rechtsverletzung Dritter durch die .de-Domain. Trotz des Urteils bleibt es aber dabei: Es besteht ein Haftungsrisiko, auch wenn der Admin-C nicht zugleich Domaininhaber ist…

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Streit um Domainname - First come, first served

Im Rahmen des Namensschutzes nach § 12 BGB gilt in Fällen der Gleichnamigkeit grundsätzlich das Prioritätsprinzip.

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