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Leserkommentare zum Artikel

E-Mail-Marketing 2018: Was ändert sich durch die DSGVO in Bezug auf Newsletter?

Auch in Zeiten enormer Popularität von Facebook, Twitter und Co gehören Newsletter zu den erfolgreichsten Marketing-Tools im E-Commerce. Daran wird sich auch im Jahr 2018 nichts ändern. Für frischen Wind sorgt im kommenden Jahr jedoch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Welche rechtlichen Neuerungen die DSGVO für Newsletter-Werbung bereithält, erfahren Sie im Folgenden.

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Frau Obier

Beitrag von laura@obier-hamburg.de
28.03.2022, 23:36 Uhr

Guten Tag, Was kann man tun, wenn der Unsubscribe-Link am Ende einer Mail nicht funktioniert, bzw die darauf folgende Seite? Dass ich keinen Newsletter mehr möchte, lässt sich bei "Redbubble" anklicken, aber die Seite aktualisiert diese Einstellung partout nicht. Andere Websites zum Deabonnieren habe ich auch nicht gefunden, nur viele weitere Menschen mit dem Problem. Einen Kundenkontakt scheint es auch nicht zu geben. Das dürfte in Deutschland ja wohl illegal sein...

Art. 95 DS-GVO verschafft hier gerade keine Abhilfe

Beitrag von Pia D.
23.04.2019, 11:48 Uhr

Sehr geehrte Frau Brünen,

Sie schreiben in Ihrem Artikel folgende Passage: "Abhilfe schafft an dieser Stelle jedoch Art. 95 DSGVO. Danach gilt der § 7 Abs. 3 UWG als „besondere Regelung“ aus der ePrivacy-Richtlinie (Art. 13 2002/58/EG) auch weiterhin." Die Kollisionsregel des Art. 95 DS-GVO betrifft jedoch ausschließlich das Verhältnis der datenschutzrechtlichen Pflichten der DS-GVO zu den Vorgaben der ePrivacy-RL im Hinblick auf die Verarbeitung von personenbezogener Daten in Verbindung mit der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste in öffentlichen Kommunikationsnetzen.

Marketing im B2B

Beitrag von Corinna
13.02.2019, 17:29 Uhr

Vielen Dank für den tollen Artikel. Wie sieht denn die Sachlage im B2B Bereich aus? Was gäbe es bspw. bei einer Einladung von Kunden zu einer Veranstaltung zu beachten? Wie kann ich diese ansprechen? Vielen Dank im Voraus und weiter so!!

"Keine Einwilligung bei Direktwerbung" noch aktuell?

Beitrag von Bärbel Löffel-Schröder
08.10.2018, 13:05 Uhr

Ist das noch aktuell weil der Artikel doch schon über ein Jahr alt ist?

Wenn ein Kunde in meinem Onlineshop für die Kaufabwicklung die E-Mail Adresse angibt und etwas kauft, kann ich ihm dann ohne Einwilligung einen Newsletter mit ähnlichen Produkten senden? Bisher dachte ich immer es muss das Double-Opt In Verfahren angewendet werden. Wie ist das Heute nach einigen Monaten DSGVO Erfahrung?

Unternehmer

Beitrag von Bernhard
05.08.2018, 22:08 Uhr

Nachweis der Einwilligung: Wenn man kein Double-Optin hat, dann hat man ja dennoch den Nachweis der Einwilligung des Benutzers, wenn dieser vor bzw. bei der Anmeldung ausdrücklich ein Häkchen ankreuzt, und den Bedigungne zustimmt.

Wenn nun ohne double-optin die Anmeldung erfolgt, wird ja auch diese Zustimmung in der Autoresponder Software gespeichert. Und damit kann ja auch der elektronische Nachweis erbracht werden.

D.h. also, ein SINGLE-OPTIN würde auch in diesem Falle ausreichend sein und ein DOUBLE-OPTIN scheint hier nicht vorausgesetzt zu werden.

Was meint Ihr dazu?

Danke für Eure Informationen!

Abmeldung aus Newsletter funktioniert nicht

Beitrag von Sebastian Hoppe
28.06.2018, 15:09 Uhr

Ich erhalte im regelmäßigen Abstand Newsletter Emails einer Firma für Bootszubehör. Ich betätige jedesmal den Link zum Austragen aus dem Newsletter und dennoch erhalte ich ein paar Wochen später wieder einen Newsletter. Was kann ich dagegen tun?

Fax Mailings

Beitrag von Minimee
21.06.2018, 15:29 Uhr

Hallo zusammen,

wie sieht es denn mit der alten Methode des Faxmailings aus? Wir bekommen ziemlich oft Mailings von Pharmafirmen, da ich in einer Apotheke arbeite. Müssten diese auch Ihre Einwilligung holen bzw. ist die rechtliche Lage da gleichzusetzen mit der des Email marketings?

LG

Wann ist es denn Werbung?

Beitrag von EMMEMM Berlin
12.06.2018, 19:34 Uhr

Zählt denn jeglicher Inhalt als Werbung? Wären denn Nachrichten und Informationen bereits Werbung im eigentlichen Sinne und somit SPAM?

Spam

Beitrag von J. Kemper
26.05.2018, 11:29 Uhr

In Bezug auf Spam - unverlangt erhaltene Werbe-E-Mails - aufgrund der veröffentlichten Daten im Impressum eines Online-Shops würde mich mal interessieren, inwieweit man diesen Spam-E-Mails - nach der DSGVO - widersprechen kann. Reicht hierzu ein Hinweis in der Datenschutzerklärung eines Online-Shops oder muss man Spam nach wie vor über sich ergehen lassen?

DDr.

Beitrag von Renate Felder, München
25.05.2018, 11:06 Uhr

Dieser Gesetzesirrsinn verursacht den europäischen Unternehmen in Summe Milliardenkosten bei der Umsetzung und Milliardenverluste, da Onlinewerbung ohne Sinn und Verstand eingeschränkt wird - hoffentlich sprengt Italien den Scheißladen EU bald in die Luft - der BRD-Michel ist bekanntlich zu blöd und zu feig dazu und lässt sich von Merkel und Juncker willig zur Schlachtbank führen!!!!

Herr

Beitrag von Phil Kranz
18.05.2018, 16:02 Uhr

Hallo,

mich würde interessieren, wie lange eine Emailadresse mit einem DOI angeschrieben werden darf.

§ 7 Abs. 3 UWG auch bei US-Newsletterdienstleistern?

Beitrag von mb
10.05.2018, 16:01 Uhr

Danke für diesen guten Artikel! Mich beschäftigt seit einiger Zeit die Frage: Würde die Interessenabwegung nach Art.6 f DSGVO zu Gunsten des Betroffenen ausfallen, wenn ich einen ADV-US-Anbieter (inkl. Standardvertragsklauseln, BCRs etc.) für den Versand einbinde oder sind solche Dienstleister dann den europäischen ADVlern gleichgestellt und ich kann auf Basis UWG 7 Abs. 3 auch über USA meine Newsletter versenden? Und wann informiere ich dann über den Datenübermittlung in die USA? Im dann bereits versandten Newsletter? Oder lediglich auf meiner Homepage?

Marketing Manager

Beitrag von Ioannis Karagiannidis
24.04.2018, 16:33 Uhr

Wie geht man mit gesammelten Kontakten, beispielsweise auf Messen vor? Reicht die persönlcihe Abklärung á la "Dürfen wir Ihnen Marketing Mails zukommen lassen" oder müssen diese ebenfalls das Double Opt-In Verfahren durchlaufen?

Die Frage stellt sich eigentlich nicht ...

Beitrag von CVB
14.03.2018, 12:31 Uhr

"Wie beweise ich dies bei gekürzter IP?"

--- Wie sie schon richtig gesagt haben, werden die IPs bei Tools wie Matomo (PIWIK) anonymisiert. Das gilt aber nicht für die Webserver-Logfiles (Apache). Einige Webseiten bieten Gästebücher oder Kommentarfunktionen an. Nehmen wir an jemand spricht eine Bombendrohung für ein Gebäude, Firma oder Bahnhof aus. Hier muss die Polizei umfassend reagieren und deswegen wird die IP auch komplett gespeichert. ABER ... der Nutzer hat das Recht einem Tracking seiner Daten zu widersprechen. Dieses darf nicht mehr mit "Opt-Out" geschehen. Ein "Mit dem Besuch dieser Webseite stimmen sie Tracking und Cookies automatisch zu" ist also nicht mehr zulässig.

IP-Protokoll?

Beitrag von Steven
21.02.2018, 15:12 Uhr

Das ist auch für mich die wichtigste Frage. Bei Analytics und Co. (Log-Daten etc.) werden die IP Adressen alle gekürzt, damit eben nicht der Rückschluss zu einem User möglich ist. Ok, check. Damit aber jetzt ein genauer Beweis über Einverständnis via DOI besteht, muss die IP Adresse gespeichert werden. Wie beweise ich dies bei gekürzter IP?

verstehe ich nicht

Beitrag von diegesetzeundich
20.02.2018, 15:47 Uhr

hallo, soll die ip-adresse bei der double-opt-in protokollierung maskiert werden?

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