Hygieneartikel und das Fernabsatzwiderrufsrecht
Online-Händler müssen häufig Ware im Zuge des Fernabsatzwiderrufsrechts zurücknehmen, die sie anschließend vor allem aus hygienischen Gründen nicht mehr an Zweitkäufer verkaufen können – ein Verlustgeschäft. Zwar berufen sich manche Händler in diesen Fällen auf eine Auffangvorschrift, nach der das Widerrufsrecht ausgeschlossen scheint. Die Rechtslage ist dabei jedoch unklar. Mit der Novelle zum Widerrufsrecht tritt nun im Juni 2014 ein angepasster Ausschlussgrund für das Widerrufsrecht bei solchen Fällen in Kraft. Die IT-Recht Kanzlei berichtet in einem umfassenden Beitrag ausführlich darüber und erläutert, auf welche Dinge Webshop-Betreiber achten sollten.
Wasserfilteranlage
Beitrag von M. Schulz
18.06.2024, 16:57 Uhr
Hallo liebe Kanzlei,
habe mir vor kurzem ein Wasserfilter gekauft nach paar Tagen Test habe ich mich beschloßen die Anlage zurück zu schicken und von dem Widerrufsrecht gebrauch zu machen. Daraufhin hat der Händler mir folgendes geschickt: Wichtiger Hinweis: Es handelt sich hier um ein Hygieneartikel. Die Rückgabe ist ausgeschlossen, wenn das Gerät mit Wasser befüllt wurde und in Gebrauch war.
Auszug Widerrufsrecht: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen - bei Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; - bei Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
Wie sieht es mit sollchen Artikel aus?
Für die Antwort Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
M. Schulz
Kennzeichnung versiegelter Artikel bei Fernabsatz
Beitrag von Jörg Käsewieter
26.01.2022, 11:11 Uhr
Guten Tag,
ist es hinzunehmen, dass bei einem Onlinekauf eines vermeindlichen Hygieneartikels in keinster Weise auf eine Hygieneversiegelung hingewiesen wird. Dies wäre für mich der Grund gegen einen Kauf gewesen. Wenn ich ein Siegel erst bei Lieferung entdecke, habe ich so wenigstens einmal Versandkosten zu tragen, was nicht rechtens scheint.
Frau
Beitrag von Müller
10.03.2018, 13:42 Uhr
Wie sieht es mit einer Matratze aus die ich 5 Nächte lang getestet hab und gemerkt habe dass ich davon Rückenschmerzen bekomme?
Steakbesteck Set
Beitrag von Balg Alexander
14.08.2017, 21:47 Uhr
Ich habe bei E-bay ein Steakbesteck gekauft, es kam in einer Holzkiste, das Besteck einzel in Kunstoffschutzhüllen verpackt. Ein Siegel gab es nicht, einen direkten Hinweis das dieser Artikel vom Umtausch ausgeschlossen sein auch nicht. Wir haben den Artikel erhalten, angeschaut, als nicht schön empfunden und unbenutzt wieder zurück schicken wollen. Nun kam die Antwort auf den versuchten Widerruf vom Händler der mitteilte das es ein Hygieneartikel sei und somit vom Widerruf ausgeschlossen sein. Ich bin bisher im Traum nicht darauf gekommen einen solches Besteck als Hygieneartikel einzustufen. Wie schätzen sie denn Fall ein?
MfG
dänisches bettenhaus
Beitrag von Hahn
07.02.2017, 20:07 Uhr
Ich kaufte eine Bettdecke zum Geburtstag meines Sohnes. Der Geburtstag ist erst in 3 Wochen. Bei einen Gespräch stellte sich heraus das er sich eine Bettdecke 155x220 wünscht. Ich hatte aber 130x200 gekauft. Also versuchte ich einen Umtausch in dänischen Bettenhaus. Dort wurde ich unhöflich und mit den Vermerk es sei ein Hygieneartikel abgewiesen. Die Decke war noch nicht ausgepackt und nur im Schrank gelagert. Es könnten ja Hundehaare dran sein. Wir haben kein Haustier. Wenn im Kaufhaus BH s an probiert werden werden sie doch auch weiterhin verkauft
Ist eine Apple Watsch ein Hygieneartikel
Beitrag von Pascal
20.12.2016, 15:55 Uhr
Guten Tag. Ich habe heute einen Apple Watsch gekauft die nach 2 minuten Tragen doch nicht mehr die gewollte war. Media Markt sagt nun nein nehmen wir nicht zurück. Trotz des Versprechen ohne wenn und aber. Haben Sie einen Tipp für mich?
Samsung BT Headset EO-MN910 schwarz>Hygieneartikel???
Beitrag von Reinhardt
19.10.2016, 10:59 Uhr
Hallo Team, ich hatte vor kurzem ein Artikel gekauft (siehe Titel), was angeblich unter der Kategorie Hygieneartikel stehen soll. Ich hatte es einen Tag nach der Bestellung Storniert. Das Headset wurde trotzalldem mir zugesendet. Ich hatte zur Kontrolle die Versiegelung geöffnet um zu sehen ob alles drin ist. Und schickte es den Verkäufer wieder zurück. Zitat v. Verkäufer: ''Wir haben das Headset zwischenzeitlich erhalten. Leider ist der Artikel benutzt und daher nicht mehr Rückgabe fähig.
Hygieneartikel sind nach dem öffnen der Versiegelung von der Rückgabe ausgeschlossen. '' Der Verkäufer weigert sich die von mir gezahlte Summe zurückerstatten. Ist das rechtens??? MfG
Munddusche
Beitrag von Anke Schindler
15.03.2016, 13:15 Uhr
Guten Tag, ich habe eine Munddusche gekauft. Diese habe ich geöffnet und außerhalb meines Mundes den Sprühstoß getestet. Mit diesem war ich nicht zufrieden. Mir war nicht bekannt, dass dieser Artikel zum Hygieneartikel zählt. Phillips lockt ja immer, mit Geld-zurück-Garantie bei Nichtgefallen. Dazu muss ich doch das Gerät testen. Leider habe ich diesen Artikel nicht über Phillips gekauft sondern bei einem online-Anbieter. Dieser verweigert jetzt die Rücknahme. Was kann ich tun?
Habe ich eine Chance? Meine EMAIl ankeschindler1@gmail.com
Toilettendeckel
Beitrag von Andrea Groh
11.01.2016, 16:36 Uhr
Hallo war hier auf der Suche nach einer Antwort wegen einer Hygienebegründeten ,,nicht Zurücknahme" eines Toilettendeckels. Letzte Woche kaufte ich eine für mich sehr teure Klobrille von über 60 Franken. Und als ich ihn jetzt montierte merkte ich das der Deckel nicht stehen bleibt, weil aus unerfindlichen Gründen der Toilettenspülkasten das verhindert & zu nah dicht nach vorne ragt. Da ich ihn ja nur einmal aufsetzte und dann direkt wieder abgenommen habe ist es für mich wirklich ärgerlich das ich das Geld nicht zurück bekomme. Kann mir da jemand die rechtliche Situation erläutern oder muss ich mich damit abfinden? (& ja Franken, wohn in der Schweiz, aber denke da sind die gleichen Bedingungen geltend.) Liebe Grüsse, Andrea
Haarteile
Beitrag von Jasmin
20.12.2014, 14:30 Uhr
ich habe ein Haarteil "Secret Extensions" online bestellt welches mit Versiegelung kam. Nach ausprobieren stellte sich heraus, dass das Haarteil nicht wie abgebildet aussah, nicht paßte und nicht verstellbar war, sowie Haare ausfielen. Der Händler will nicht umtauschen, wegen Hygienebestimmungen. Sieht aus, wie eine neue Masche von Online-Händlern nun minderwertige Produkte zu verkaufen zu erhöhten Preisen, die nicht umzutauschen sind? Oder habe ich keine Rechte mehr bei mangelhafter Ware???
Wie immer alles nicht aussagekräftig.
Beitrag von Alex G.
05.05.2014, 16:33 Uhr
Das Problem ist das wieder nur Standard Artikel (Deoroller, Medikamente, etc.) geregelt sind, aber z.B. Poolsauger für das private Schwimmbecken ausgeschlossen werden. Welche ja eigentlich auch unter die Rubrik Hygiene fallen da diese ja auch " indirekt " mit dem Körper und Körperöffnungen in Kontakt kommen.
Da sollten mal die Gesetzesänderungen greifen und genau auslegen welche Artikel nun als Hygieneartikel gelten und welche davon ausgeschlossen sind, dass würde so manchen Unternehmer auch ärger und Gerichtsverfahren sparen.
taucht oder taucht nicht?
Beitrag von Frank
09.01.2014, 18:15 Uhr
Zitat "Prüft der Verbraucher somit lediglich in üblicher Weise, ob die Sache „taugt“" wenn der Verbraucher kapiert dass er die zugeschickte Ware so prüft wie er sie in einem Ladengeschäft prüfen kann - dann müsste man nicht diskutieren.
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