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Leserkommentare zum Artikel

Better call Saul: Die FAQ zum Telefonmarketing B2C/B2B

Die Möglichkeiten mit Kunden oder potentiellen Kunden telefonisch in Kontakt zu treten wurden in den letzten Jahren drastisch eingeschränkt. Aus Verbrauchersicht absolut erfreulich, doch möchte man als Gewerbetreibender einen Kunden anrufen, steht man schon fast mit heimtückischen Verbrechern auf einer Stufe und befindet sich mit einem Bein im Gefängnis. Zugegeben so schlimm ist es nicht, dennoch sieht man sich im Telefonmarketing zahlreichen Problemen gegenüber.

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B2C Kontakt durch Datenankauf

Beitrag von Christian Jacob
21.01.2020, 15:50 Uhr

Hallo. Wie sieht es aus, wenn ich als Unternehmen Privatpersonen anrufe, deren Kontaktdaten ich bei einem Anbieter erworben habe mit dem Ziel ein Verkaufsgespräch zu terminieren?

Better Caul Saul

Beitrag von GUndlach
21.08.2018, 12:29 Uhr

Fälllt der Titel "Better Caul Saul" nicht unter Urheberrecht ?

MBA

Beitrag von B.A.
12.07.2018, 13:06 Uhr

Guten Tag,

was ich leider aus dem Artikel nicht genau ableiten konnte, ist folgendes: Wenn eine Privatperson ein Inserat im Internet schaltet um ein Haus zu verkaufen, darf ich mich als Makler dann daraufhin trotz der neuen Datenschutzverordnung DSGVO telefonisch oder per Email bei ihm melden und meine Dienstleistung zur Vermarktung des Hauses anbieten? Oder darf ich mich nur melden wenn ich am Kauf des Hauses interessiert bin? Was ist wenn ich ihm beides anbiete? Gibt es § die meine Frage klar beantworten? Ich danke vielmals im Voraus!

Telefonkontakt B2B

Beitrag von Susi
19.04.2018, 14:16 Uhr

Hallo, wie sieht es denn aus, wenn ich als Firma eine andere Firma anrufe, und frage ob ich mal unverbindlich mein Infomaterial zuschicken kann. Ist das auch schon verboten? Danke schon mal für die Antwort!

Telefonmarketing

Beitrag von Katrin
07.10.2016, 10:57 Uhr

Hallo vielen Dank für die Infos, unter C wird gefragt ob die bloße Angabe der Telefonnummer eine ausdrückliche Zustimmung sei. Der hier zitierte Gesetzestext bezieht sich auf Urheberrechte und hat mit dem Thema nix zu tun. Wie lautet der korrekte Text bzw da AZ ?

Abzocker zur Kasse bitten.

Beitrag von Sven K.
27.04.2016, 19:13 Uhr

Habe heute gerade einen "Durchbruch" in Fragen Spam-Anrufe erziehlen können. Nach Monatelangem Telefonterror einer gespooften Nummer habe ich mich "sehr interessiert" auf einen Rückruf eines Vertreters eingelassen, mit dem ich einen Termin vereinbart habe. Diesen hat er mir freundlicherweise schriftlich bestätigt, womit ich jetzt seine realen Daten hatte. Der Vertreter hat mir dann sehr schnell die Anschrift seines Adresshändlers in Deutschland gegeben und der hat sein Fehlverhalten eingeräumt und mir von sich aus 200 Euro als Wiedergutmachung angeboten. Dadurch ermutigt habe ich gleich den 2. Adresshändler auf meiner Liste kontaktiert und auch der hat den 200 Euro zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung zugestimmt. In weniger als einer Stunde hatte ich also 400 Euro.

Wenn das mehrere machen, könnte das Geschäftsmodell unerlaubter Werbeanrufe mit gespooften Nummern der Vergangenheit angehören.

Danke für den Hinweis

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
26.11.2014, 20:16 Uhr

Danke für den Hinweis (vom 05.11.2014), wir haben das korrigiert.

xxx

Beitrag von Kilian MORITZ
05.11.2014, 00:51 Uhr

Interessanter Artikel, besten Dank hierfür! Allerdings hat sich ein Fehler eingeschlichen. Sie schreiben unter C) "Bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 TKG die ausdrückliche Zustimmung des Angerufenen notwendig." Das muss statt "TKG" bitte "UWG" heißen. Herzliche Grüße!

Was kann der Verbraucher tun ?

Beitrag von Volker Schmidt
02.10.2014, 12:04 Uhr

Es bleibt offen, was der Verbraucher tun kann, wenn er durch unerlaubte Werbeanrufe belästigt wird. Z.B. wenn Anrufer, beworbenes Produkt, Telefonnummer des Anrufers bekannt sind an die Verbraucherzentrale wenden, so dass eine (Sammel-) klage entstehen kann.

Interessant wäre auch zu wissen, was ein Verbraucher tun kann, wenn zum Beispiel ein treister Weinhändler über ein ausländisches Callcenter anruft, eine Meinungsumfrage vorgaukelt und in Wahrheit jedoch seine Produkte verkaufen will. Ich habe den Eindruck, dass solche Händler / Callcenter sehr umfangreiche Datensätze, insbesondere von Senioren besitzen. Das ist eine Sonderform des Telefonmarketings, da diese Firmen teilweise richtig gehend Telefonterror veranstalten.

F. Kundenhotline

Beitrag von Petra Kaczor
19.11.2013, 11:26 Uhr

Ab welchem Zeitpunkt müssen Kundenhotlines kostenlos angeboten werden?

Kontaktformular

Beitrag von Daniela
11.07.2012, 14:41 Uhr

Hallo, vielen Dank für den ausführlichen und leicht verständlichen Beitrag!! Wie sieht es denn aber mit Telefonanrufen im Zuge des Versandes eines Kontaktformulars aus. Wenn ich z.B. ein Kontaktformular auf meiner Webseite anbiete und Besucher hier die Möglichkeit haben bei Interesse an meiner Dienstleistung und für nähere Informationen ihre Telefonnummer und E-Mailadresse zu hinterlassen und abzuschicken. Darf ich Personen, die mein Kontaktformular ausgefüllt und abgeschickt haben, anrufen? Und darf ich ihnen eine Email schreiben?

Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen!!!! :)

Liebe Grüße aus Berlin, Daniela

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