Das OLG Hamm bestätigt: Die Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 02.07.2009 – Az. I-4 U 43/09 – seine bisherige Rechtsprechung weiter gefestigt und die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung als wettbewerbswidrig eingestuft.
Telefonnummer in Widerrufsbelehrung...
Beitrag von sebastian
23.04.2010, 18:32 Uhr
Was ist, wenn man kundenorientiert arbeitet und dem Kunden den Widerruf per Telefon anbietet und diesen z.B. schriftlich bestätigt.
Wird hier kundenfreundlichkeit/-orientiertheit abgemahnt?
Ohne Titel
Beitrag von AB
23.07.2009, 09:25 Uhr
Ich musste bei diesem Beitrag mir die Frage stellen, ob nicht auch die Telefonnummer im Impressum schon deshalb irreführend ist, weil angenommen werden kann, dass ein Anruf für einen Widerruf ausreichend sei. Es stellt sich die Frage, ob nicht angesichts der Tatsache, dass das bloße Rücksenden ausreicht für einen Widerruf, die Angabe einer Telefonnummer in der genannten Weise bedeutungslos ist. Schließlich gibt es eine Rechtssicherheit nicht nur auf Käuferseite, sondern auch ein berechtigtes Interesse auf Verkäuferseite. Und wenn ich nun weiter überlege, dass das nennen der gesetzliche Rechte auch wieder einen Wettbewerbsverstoß darstellt, dass stellt sich allmählich die Frage, was der Verkäufer an Aufklärung überhaupt leisten soll und muss: einerseits soll er aufklären und deutlich darstellen, andererseits wird ihm die klare Darstellung dann als wettbewerbswidriges Verhalten ausgelegt. Hier muss noch einiges an Arbeit von Seiten des Gesetzgeber geleistet werden.
Problem bei identischer Telefon- und Faxnummer
Beitrag von Unbekannt
08.07.2009, 20:57 Uhr
Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus, wenn Telefon- und Faxnummer identisch sind (beispielsweise wenn bei Internettelefonie beides über EINE Nummer läuft und vom Router sortiert wird)?
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