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Das OLG Hamm bestätigt: Die Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig
vom 07.07.2009, 17:51 Uhr
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Was ist, wenn man kundenorientiert arbeitet und dem Kunden den Widerruf per Telefon anbietet und diesen z.B. schriftlich bestätigt.
Wird hier kundenfreundlichkeit/-orientiertheit abgemahnt?
Ich musste bei diesem Beitrag mir die Frage stellen, ob nicht auch die Telefonnummer im Impressum schon deshalb irreführend ist, weil angenommen werden kann, dass ein Anruf für einen Widerruf...
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Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus, wenn Telefon- und Faxnummer identisch sind (beispielsweise wenn bei Internettelefonie beides über EINE Nummer läuft und vom Router sortiert wird)?
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