Leserkommentare zum Artikel

Müssen AGB und Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss dem Verbraucher übersandt werden?

Diese Frage hat das LG Bochum (Beschluss vom 24.10.2008, Az.: 14 O 191/08) jetzt eindeutig mit Ja beantwortet.

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Übersendung Widerrufsbelehrung

Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Kysucan
15.11.2009, 11:25 Uhr

Die Pflicht, bis spätestens zur Auslieferung der Ware die Widerrufsbelehrung in Textform zu übersenden wurde bereits gemäß Beschluss des LG Potsdam vom 17. 09. 2008, 2 O 345/08 festgestellt.

AGB als Link?

Beitrag von manne
11.08.2009, 10:59 Uhr

reicht es, wenn bei der Bestellbetätigung,die ja per e-mail kommt, ein Link zur AGB enthalten ist ?

AGB

Beitrag von pat
16.07.2009, 16:40 Uhr

Brauche ich eine ABG wenn ich als gewerblicher Verkäufer bei Ebay verkaufe ?? Nach meinem Wissenstand war dies bisher nicht notwendig !! Oder ??? Wer kann mir da Weiterhelfen. Danke. MfG pat

Antwort (Didde)

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
05.03.2009, 13:45 Uhr

Auf folgenden Link darf hingewiesen werden: http://www.wortfilter.de/News/news3082.html

Beitrag von klaus fischer
05.03.2009, 12:44 Uhr

Hallo an alle, erstmal unterscheiden, ob ebay oder normal sterblicher Webshop!! ( wegen Frist) In meinem "normalem" webshop( 2 Wochen Frist) , bekommt der kunde nachdem er vor absendung der Bestellung auf alle checkboxen zum bestätigen gehen muss( Datenschutz,AGB,Wid) dannach einen autom email Bestätigung mit all den Daten nochmal, und in die sendung lege ich dann noch die Wid-Bel. incl. Hinweis zur VerpackVerord. + LS und Rechnung rein. Gem. der IHK ist das so rechtssicher OK,

Frage an IT-Recht: wie verhält es sich dann micht nicht vorhandenen AGB ???

mfg klaus

Ohne Titel

Beitrag von andreas
04.03.2009, 18:12 Uhr

Widerrufsbelehrung mitschicken OK -gilt dann aber das 14-tägige Rückgaberecht oder einen Monat?? und wenn nur 14Tage: wie verhält es sich dann mit dem Widerspruch zu der WRB beisielsweise auf der website? (auf der ja ein Monat angegeben werden muss)

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ist eine AGB zwingend?

AGB übermitteln??

Beitrag von "Didde"
04.03.2009, 12:23 Uhr

Das mit dem Widerrufsrecht ist mir soweit klar und verständlich. Seit wann muß ich aber AGB übermitteln? Meines Wissens gibt es kein Pflicht eigene AGB zu haben. Man muss doch angeblich nur auf das Zustandekommen des Vertrages hinweisen (Beispiel eBay).

Rechnung auf Lieferschein ausreichend?

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
04.03.2009, 10:15 Uhr

Ja, dies sollte ausreichen. Man sollte jedoch auf der Vorderseite des Lieferscheins darauf aufmerksam machen.

Rckseite vom Lieferschein?

Beitrag von S.G.
03.03.2009, 23:10 Uhr

Hallo, reicht es aus, wenn man die AGB und Widerruf auf der Rückseite des Lieferscheines hat? Rechnung verschicken wir nämlich per email (Kostengründe). Danke für eine Antwort

Ohne Titel

Beitrag von Einer von vielen...
25.02.2009, 19:38 Uhr

Ja was denn noch alles?? Mag ja sein, dass man als Händler rechtlich verpflichtet ist dem Verbraucher die eigenen AGB (ich dachte man bräuchte keine?) mitzuschicken. Nur, dass man im Falle des Unterlassens sich gleich eine Abmahnung einfangen kann... --> so geht das mit der deutschen Wirtschaft nicht voran!

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