Müssen AGB und Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss dem Verbraucher übersandt werden?
Nach einer Entscheidung des LG Bochum ( Beschluss vom 24.10.2008, Az.: 14 O 191/08) müssen diese Vertragsinformationen dem Verbraucher übersendet werden.
Die Richter haben entschieden, dass die Darstellung von Informationen wie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Widerrufsbelehrung oder weiteren Vertragsbestimmungen auf der Webseite eines Online- oder eBay-Shops nicht den Anforderungen der gesetzlich vorgeschriebenen Textform genügt. Vielmehr müssen diese Informationen per e-Mail, Fax oder Post gem. § 312c BGB spätestens bis zur Warenlieferung versandt werden, damit Sie dem Verbraucher in Textform vorliegen. Eine Mißachtung dieser Regelung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar und ist abmahnbar.
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