Was tun: Wenn Reparaturwerkstätten von Händlern als Müllhalden missbraucht werden?
Immer wieder kommt es vor, dass Kunden ihre defekten Geräte, wie Notebooks oder Drucker, nach Vorlage des Kostenvoranschlages bei der Werkstatt nicht abholen, wenn sich herausstellt, dass die Reparatur zu teuer werden wird. Sie wollen sich offenbar die Kosten für den Kostenvoranschlag sparen - und stellen sich blind und taub, wenn die Werkstatt versucht, sie telefonisch oder per Mail zu erreichen.
Umfasst die Verwertung auch die Entsorgung?
Beitrag von LeWa
02.12.2021, 13:30 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, kann mir jemand dazu Auskunft geben, ob auch eine Entsorgung nach Annahmeverzug möglich ist? Im Gesetz liest sich ja nur etwas vom Verkauf. Kann ich in den AGB eben auch die Entsorgung festlegen? Vielen Dank und viele Grüße
Ja
Beitrag von Tom
12.09.2018, 15:42 Uhr
wenn der Kunde für einen Kostenvoranschlag nichts zahlen möchte, dann können Sie doch die Erstellung eines solchen ablehnen. Ist doch ganz simpel. Die Regelung ist gut so wie sie ist. Möchte der UNer eine Vergütung haben, muss er dies vorher vereinbaren. Dann kann der Kunde entscheiden ob er damit einverstanden ist oder nicht.
Frist
Beitrag von Steffen Hager
08.06.2016, 12:47 Uhr
Vielen Dank für den interessanten Artikel. Sie schreiben:
Frage: Wie lange bin ich verpflichtet, solche Geräte aufzubewahren? Antwort: Die Geräte können sofort verwertet werden, nach dem der Händler der Kunden nachweislich in Annahmeverzug gesetzt hat. Frage: Ab wann darf ich Komponenten aus den Geräten verkaufen, um meine Kosten zu decken? Antwort: Nach Eintritt des Annahmeverzuges darf das Gerät oder Teile des Gerätes durch einen Handelsmakler verkauft werden.
Mir ist die Frist nicht ganz klar. Ich schreibe ihm heute sie sind jetzt im Annahmeverzug und kann am gleichen Tag das Gerät verwerten?! Muss ich ihm nicht eine Frist einräumen in welcher er das Gerät abholen kann?
mfg Steffen Hager
Wie sieht das umgekehrt aus Seite des Kunden aus ?
Beitrag von Jörg Schneider
29.01.2016, 15:02 Uhr
Ich htte mein Gerät ganz gerne wieder, soll aber 59 Euro für einen Kostenanschlag zahlen, ansonsten bekomme ich mein notebook nicht, was vorher überhaupt nicht vereinbart war.
Wer schützt uns vor diesem Betrug und was können wir Kunden dagegen machen ?
Was aus der Müllhalde wird, kann ich beantworten : Unser Eigentum geht alles nach Russland.
Nicht Abholung einer reparierten Sache
Beitrag von Frau P.
05.11.2015, 09:50 Uhr
Hallo zusammen,
folgendes Problem in unserer Firma:
Ein Kunde hat uns ein Gerät zur Reparatur (A0 Plotter) gebracht, den wir Instandsetzen sollten. Parallel hat er einen von uns neuen Plotter bekommen, sodass er am Ende den neuen Hauptsächlich bei sich nutzen wird und den alten, von uns zu reparierenden Plotter wieder abholt und als Backup bei sich nutzt.
Jetzt ist der Fall aktuell so:
Der Kunde reagiert auf keinerlei Korrespondenz in irgendeiner Art und Weise (weder mehrfach Email noch Anrufe). Gezahlt hat er ein halbes Jahr weder für Reparatur, noch für den neuen Plotter (700 + 1800 = 2.500 € Gesamtkosten). Wir sind nun soweit, dass wir via Creditreform das Geld an uns peu a peu abstottert zu ca. 500 € je Quartal.
-> Soweit so gut, aber: Der alte Plotter steht immer noch, seit nun einem Jahr, in unseren Räumlichkeiten. Wir haben den Kunden mehrfach freundlich darauf aufmerksam gemacht, dass er das Gerät bitte abhole oder halt uns mit der Rücklieferung beauftrage.
Meine Frage nun, wie man hier vorgehen sollte:
-> Den alten Plotter weiterhin bei uns einbehalten, bis die Creditreform uns den ausstehenden Gesamtbetrag überwiesen hat und dann mit der Abholanmahnung den alten, reparierten Plotter loswerden?
= Wie wäre der korrekte Ablauf bei dieser Mahnung zur Abholung. Welchen Zeitraum gilt es zu beachten und ist der im oberen Satz beschriebene Weg, der Königsweg?
(Wir fänden das ganze nicht halbsoverzwickt, wenn wir nicht schon das Gerät repariert hätten und er jetzt durch die Crefo Beträge an uns eingezogen bekommt. Ich habe da so meine Sorge, dass sobald wir sein Altgerät zur Abholung anmahmen, den Betrag für die Crefo an uns stoppt...)
Vielen Dank im Voraus für etwaige Hilfestellung :)
MfG,
eine ratloser Fachhändlerin für Drucker, MFP, Plotter.
Kostenanschlag sollte gesetzlich nicht kostenfrei sein
Beitrag von unbekannt
06.06.2013, 17:08 Uhr
Da gebe ich meinem Vorredner völlig recht, mal angenommen ein Mechaniker muss das Gerät erst 1 Std lang zerlegen und am Ende sagt der Kunde: Nö, lass ich nicht reparieren, ich zahle nichts. Soll der Chef dann zu seinem Angestellten gehen und sagen das er eine Std nicht bezahlt bekommt weil ein Kunde das Gerät nicht reparieren lässt.....völliger Schwachsinn
Lampenreparatur zu teuer
Beitrag von wolfgang
07.02.2013, 08:19 Uhr
Ich habe eine Werbelampe-(Leuchtstoffröhre)Trafo durchgeschmort zum Richten gegeben,und nun verlangt der Händler 280€ für Reparatur,ersetzt wurde ein Trafo.Dieser kostet zw.30€und70€ Neu! Wäre bereit Max. 140€ zu bezahlen! Was kann ich dagegen tun???Geschehen in Wien
Was tun bei bereits durchgeführter Reparatur?
Beitrag von M. T.
24.08.2010, 10:44 Uhr
Gilt das in diesem Beitrag Gesagte auch für den Fall, dass der Kunde die betreffende Ware nicht abholt, nachdem er die Reparatur in Auftrag gegeben und der Auftragnehmer diese bereits durchgeführt hat?
zum Kommentar 1 und 2 --- kostenpflichtiger Kostenanschlag
Beitrag von mcs
15.04.2010, 19:45 Uhr
Kommentator 2 hat im Grundsatz freilich recht, doch verdrängt diese Argumentation, dass es bei vielen Reparaturanbietern üblich ist, extra hohe Kostenanschlagskosten zu verlangen, um vom Auftraggeber, der sich ja nun in einer Zwickmühle aus herausgeworfenem Geld und einer wirtschaftlich nur bedingt sinnvollen Reparatur sieht, einen Reparaturauftrag quasi abzupressen.
Das übliche menschliche Verhaltensmuster zeigt uns, dass wir lieber in den teuren, aber sauren Apfel beissen, als ihn zu bezahlen, und dann nicht essen zu dürfen.
Ich habe Kostenanschläge für ganz simple Reparaturen gesehen, z.B. den Austausch einer Druckereinheit eines Kopierer. Der Austausch selbst dauert 10 Minuten, die gesamten Kosten dafür 180 EUR. Für den Kostenanschlag (aus der Ferne automatisiert gestellt) wurden jedoch 80 EUR plus Steuer verlangt. Freilich wurde ausdrücklich betont, diese Kosten fielen bei einer Auftragserteilung ja eben nicht an.
Ob dies so durchsetzungsfähig wäre oder nicht ist dabei irrelevant, denn welcher Gewerbetreibende lässt sich wegen 80 EUR auf einen Rechtstreit ein.
Eine praktische Lösung des Problems, wäre es, wenn der Gesetzgeber die Kosten für Kostenanschläge in vernünftiger Relation zum Auftragswert oder Gegenstandswert, oder auch pauschal deckeln würde.
Weiterhin muss für den Reparateur die Pflicht bestehen, einen postenziellen Auftraggeber, gleich ob dieser privat oder gewerblich ist, unmissverständlich vor Erteilung einer Kostenanfrage auf die konkreten(!) dafür entstehenden Kosten hinweisen zu müssen. Und zwar eindeutiger, als das heute üblich ist.
Zum Beitrag 1:
Beitrag von J.L.
15.04.2010, 08:34 Uhr
Es ist beschrieben, was der Gesetzgeber ohne besondere Vereinbarung vorsieht. Das heißt ja nicht, dass man nicht eine Vergütung vereinbaren darf. Nur muss man sie eben vorher vereinbaren, ansonsten gilt die gesetzliche Regelung ! Das erscheint mir eigentlich vernünftig und sinnvoll, sowohl als rechtliche Regelung als auch nach allgemeinem Empfinden im geschäftlichen Umgang.
Kostenanschlag
Beitrag von Unbekannt
14.04.2010, 12:28 Uhr
Das ist aber ein bißchen "unfair" vom Gesetzgeber, wenn der Kostenanschlag kostenfrei bleiben soll. Der Kunde wird sich wohl kaum einen "Leistungsaufwand" in Rechnung stellen lassen, wenn dies im Gesetz nicht geregelt ist. Der Verkäufer seinerseits erbringt aber sehr wohl eine Leistung. Dies sollte auch entsprechend honoriert werden! Wo bekommt man denn heute noch was geschenkt?
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