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Leserkommentare zum Artikel

Lieferzeitangaben: Auf welche Formulierungen sollte man besser verzichten?

Das Fernabsatzrecht bestimmt, dass Verbraucher über die Lieferzeit transparent informiert werden müssen. Für Online-Händler ist die Bestimmung und Mitteilung der Lieferzeit jedoch oftmals schwierig, da diese von externen Faktoren abhängen kann. Was bei der Lieferzeitangabe grundsätzlich zu beachten ist und welche Formulierungen auf jeden Fall vermieden werden sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.

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Versand nach Zahlungseingang

Beitrag von Lena
15.03.2022, 14:55 Uhr

Danke für diesen Artikel! Wenn der Versand nach Zahlungseingang erfolgt, wo und wie soll man darauf hinweisen?

Direktansprache der Kunden

Beitrag von Henry Auffahrt
28.01.2022, 14:15 Uhr

Wäre es auch zulässig eine Formulierung wie folgende zu wählen? "In 1-3 Tagen bei dir." Dies wäre eine persönlichere Ansprache ggü. dem Kunden.

Dipl.-Hdl.

Beitrag von Sabine Kress
09.01.2021, 00:53 Uhr

Sehr informativer Artikel, mich würde noch interessieren, die Lieferzeitangaben auf der Produktseite stehen müssen, oder ob ein Hinweis in den AGB ausreichend ist. 

Lieferzeit Formulierung "1-2 Wochen abhängig vom Zielland"

Beitrag von Candan
22.10.2020, 18:51 Uhr

Ist denn der Zusatz "abhängig vom Zielland" zulässig? Das wird hier gar nicht erwähnt. Danke!

Lieferzeitangaben

Beitrag von Christine Pegam, Pegam Ätherische Öle
15.05.2020, 11:59 Uhr

Also ich kann nicht verstehen, dass die Lieferzeit nicht in Zusammenhang mit dem Zahlungseingang angegeben werden kann. Zahlt ein Kunde per PayPal ist der Zahlungseingang am gleichen Tag. Zahlt ein Kunde per Vorkasse, kann es eine Weile dauern, bis das Geld angekommen ist. Manchmal vergisst ein Kunde die Vorkasse auszuführen und hat nach den angegebenen 3 Tagen seine Ware immer noch nicht. Das ist dann aber klagwürdig oder? Völliger Unsinn diese Regelung (2-3 Werktage ab Zahlungseingang) abmahnen zu können. Hier muss der Gesetztgeber aber wirklich dringend nachbessern. Der Versand hängt ja nun mal mit dem Zahlungseingang zusammen.

Beitrag von Drucker
14.05.2020, 00:33 Uhr

In Abschnitt I, zweiter Absatz, zweiter Satz steht die Formulierung „Dieses Erfordernis findet seinen Ursprung (...)“. Hier muss es natürlich „ihren Ursprung“ heißen.

Verkäufer

Beitrag von Rolf O.
13.05.2020, 19:45 Uhr

Wenn die Formulierung "Lieferzeit: 1-2 Tage nach Zahlungseingang" abmahnfähig ist könnten quasi ALLE ebay-Angebote mit Versand abgemahnt werden, weil da immer die Formulierung steht: Z.B. Lieferung: Zwischen Di, 19. Mai. und Mi, 20. Mai. bei heutigem Zahlungseingang und beim Sternchen, wenn man klickt: Das Lieferdatum bezieht sich auf einen Zahlungseingang (z.B. per PayPal) am Tag des Kaufs und basiert auf der vom Verkäufer angegebenen Bearbeitungszeit und der vom Versanddienstleister angegebenen Versandzeit. Bei einem späteren Zahlungseingang verschiebt sich das Lieferdatum entsprechend. Die tatsächliche Versandzeit kann in Einzelfällen, insbesondere zu Spitzenzeiten, abweichen.---- Dann wäre die Gestaltung von ebay quasi komplett abmahnfähig bezw rechtwidrig.

Lieferzeiten bei extrem erhöhten Bestellaufträgen

Beitrag von Gabi L.
01.05.2020, 17:01 Uhr

Seit März laufen z.T. bis zu 30 Aufträge und mehr am Tag ein. Jeder Auftrag enthält mehrere personalisierte Artikel die handgefertigt werden müssen. Zuvor war dies innerhalb 8-14 Tagen gerade zu schaffen bei normaler Auftragslage, jetzt komme ich kaum noch nach. Ich schaffe es oft erst am letzten Tag der Lieferfrist die Ware zu versenden. Zudem musste ein Bestellstop eingerichtet werden um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

Wie kann ich das am besten formulieren ohne Abgemahnt zu werden ?

Freue mich über eine Info !

Lieferzeit für personalisierte aufträge

Beitrag von Gertie
30.04.2020, 20:23 Uhr

Ich mache Schmuck aus Asche,Haaren etc. In der Regel dauert der Anfertigung bis zu 3 Wochen ,in der Weihnachtszeit noch was länger. Was schreib ich da dann jetzt? Gibt es da Sonderregelungen? 

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