Zur Produkthaftung: Neue Serie der IT-Recht Kanzlei

Zur Produkthaftung: Neue Serie der IT-Recht Kanzlei
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von Fabian Karg
05.04.2011 | Lesezeit: 2 min

Produkthaftung ist die Haftung des Herstellers oder Importeurs für Personen- oder Sachschäden die sein Produkt verursacht. Tritt wegen eines fehlerhaften Produkts tatsächlich der Haftungsfall ein, kann dies für den jeweiligen Hersteller weitreichende Konsequenzen haben und sogar den finanziellen Ruin bedeuten.

Dieses Damoklesschwert schwebt auch noch Jahre nach der Platzierung des Produkts am Markt über dem Hersteller, denn anders als im Vertragsrecht verjähren Ansprüche aus Produkthaftung erst 3 Jahre nach Kenntnis des Schadens und sogar erst 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produkts.

Die IT-Recht-Kanzlei wird Ihnen zum Thema Produkthaftung in den kommenden Wochen zahlreiche Fälle aus der Rechtsprechung aufbereiten und Ihnen darstellen worauf Sie als Hersteller oder Importeur besonders achten müssen.

Zum Abschluss erhalten Sie noch eine kompakte Rechtsprechungsübersicht sowie eine allgemeine Übersicht zum Thema Produkthaftung (Wer haftet? Unter welchen Voraussetzungen?).

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Inhalt

I.    Wichtige Urteile aus dem Bereich der Produkthaftung

II.    Rechtsprechung kompakt

- Produkthaftung: Rechtsprechung kompakt

III.    Allgemeine Übersicht: zur Produkthaftung

- Beitrag: zur Produkthaftung und Produzentenhaftung

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
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