Niederländische Online-Shops: IT-Recht-Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in den Niederlanden an

Niederländische Online-Shops: IT-Recht-Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in  den Niederlanden  an
26.02.2013 | Lesezeit: 2 min

Die Niederlande sind Nachbarland Deutschlands, das jeder zu kennen glaubt und dessen Einwohner entweder Englisch oder Deutsch verstehen, so dass im Onlinehandel dieses Land bei einer europaweiten Onlinehandel-Strategie anscheinend keiner eigenständigen Anstrengung bedarf. Ein solcher Ansatz wäre allerdings verfehlt. Die Niederlande gehören nach den großen europäischen E-Commerce-Nationen Großbritannien, Frankreich und Deutschland zu den führenden Onlinemärkten in Europa mit einer erwarteten hohen Wachstumsrate von über 15 %. Der niederländische Onlinemarkt ist also sehr attraktiv. In den Niederlanden haben vor allem Onlineanbieter eine Chance, die ein ausdifferenziertes Sortiment anbieten und möglichst viele Nischen anbieten können. Auch wenn viele Niederländer Englisch und Deutsch verstehen, wird nur der Onlinehändler eine Chance haben, wirklich auf diesem anspruchsvollen Markt Fuß zu fassen, wenn er die Marktgegebenheiten kennt und seine Internetpräsenz in niederländischer Sprache aufbaut.

Für niederländische Verbraucher gelten im Ergebnis niederländisches Recht und die Zuständigkeit niederländischer Gerichte. Das niederländische Fernabsatzreicht ist bei den angebotenen AGB der IT-Recht Kanzlei berücksichtigt worden. Anderes gilt für sogenannte B2B-Geschäfte, wo der deutsche Onlinehändler die Möglichkeit hat, in der Rechtswahlklausel seiner AGB deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte vorzugeben, ein nicht unerheblicher Vorteil für einen deutschen Onlinehändler. Eine entsprechende Klausel für B2B-Verträge ist in die AGB eingearbeitet.

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