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Abmahnradar – Abmahnung, Schutz

Top-Themen

BGH: Stellt neue Anforderungen an die Versandkostenangabe in Preissuchmaschinen/ Preisvergleichslisten (der Fall froogle.de)

Der BGH hat in einer neuen Entscheidung die Händler in die Pflicht genommen und verlangt von diesen auch bei Preissuchmaschinen/ Preisvergleichslisten die Angabe von Versandkosten (ungeachtet der technischen Möglichkeit). Der BGH bestätigt hierbei die Vorinstanzen und stellt darüber hinaus alles andere als einen Wirbelsturm im Wasserglas dar, die ersten Abmahnungen sind bereits im Umlauf.

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Bundesgerichtshof: Zu Versandkosten bei Preissuchmaschinen

Der BGH hat in einer gestern verkündeten Entscheidung zu der Frage Stellung genommen, ob ein Versandhändler, der Waren über eine Preissuchmaschine (Preisvergleichsliste) im Internet bewirbt, dabei auch auf beim Erwerb der Waren hinzukommende Versandkosten hinweisen muss.

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Schlechte Zeiten für Vertragsstrafforderer

Das Landgericht Dresden entschied: Wer seinen Onlineauftritt rechtsanwaltlich überprüfen lässt, schuldet bei zuvor abgegebener Unterlassungserklärung keine Vertragsstrafe.

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OLG Hamm: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Anspruchsverfolgung

Das OLG Hamm hat kürzlich gleich in zwei kurz aufeinander folgenden wettbewerbsrechtlichen Verfahren auf Rechtsmissbrauch entschieden und die Geltendmachung der Ansprüche deshalb jeweils als unzulässig zurückgewiesen. Dabei machte das Gericht nähere Ausführungen zu den Voraussetzungen eines rechtsmissbräuchlichen Vorgehens im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG.

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„Abmahnsport“ – Abmahnen zum reinen Geldverdienen? 12 Abmahnungen rechtsmissbräuchlich!

Ein Klassiker, von dem viele Online-Händler ein Lied singen können: Abgemahnt wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Doch hier erteilte das Gericht dem Abmahnenden eine Absage und wies die Klage als schon unzulässig ab: neben dem geringen Umsatz im Verhältnis zur Abmahntätigkeit und der verwandtschaftlichen Beziehung zum Anwalt, sind v.a. die Spezialisierung auf eine einzige Art Wettbewerbsverstoß und die willkürliche Nicht-Weiterverfolgung nach Zahlung der Abmahnkosten für das Gericht ausschlaggebend.

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„Keine Abmahnung ohne Kontakt“: Märchenstunde im Internet

Aus der Stilblüten-Ecke des Internets sind sie nicht mehr wegzudenken: die Disclaimer. Mit schlichten, aber einprägsamen Formeln wie „Keine Abmahnung ohne Kontakt“ sollen sie Website-Betreiber vor kostspieligen Abmahnungen schützen. Leider hat gerade dieser relativ weit verbreitete Disclaimer neuerdings einen markanten Nachteil: seine Verwender werden doch abgemahnt – und zwar gerade weil sie ihn verwenden.

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Abmahnrisiko: Rücksendekosten der Widerrufsware

Online-Händler aufgepasst! Wer derzeit in seiner Widerrufsbelehrung darauf hinweist, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, wie dies auch in der neuen gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung vorgesehen ist, geht ein nicht unerhebliches Abmahnrisiko ein, sofern dieser Punkt nicht auch noch zusätzlich in Form von AGB geregelt wird.

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LG München I: Relativiert Rechtsprechung zur Retourkutsche

Das LG München I hat seine [Rechtsprechung zur sog. Retourkutsche|abmahnung-retourkutsche.html] relativiert und klargestellt, dass auch dann nicht automatisch von einer rechtsmissbräuchlichen Gegenabmahnung ausgegangenen werden kann, wenn die in der Entscheidung vom 16.01.2008 aufgeführten Ausnahmetatbestände nicht vorliegen. Außerdem entschied das Gericht, dass die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig ist.

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BGH: 53 Mio. Euro Vertragsstrafe unangemessen

Verstößt ein Vertragspartner mehrere tausend Mal gegen ein mit Vertragsstrafe bedrohtes Verhalten, kann die Vertragsstrafe nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) herabgesetzt werden, wenn sie in einem außerordentlichen Missverhältnis zur Zuwiderhandlung steht. Das entschied der BGH mit Urteil vom 17.07.2008.

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