Bagatellverstöße in Widerrufsbelehrungen: Sind nach dem KG Berlin wettbewerbswidrig
Das KG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 08.09.2009; Az.: 5 W 105/09) Bagatellverstöße in Widerrufsbelehrungen für wettbewerbswidrig und damit abmahnbar erklärt. Informiert der Internet-Händler falsch über die 30-Tage-Frist (zur Erstattung von Zahlungen des Verbrauchers nach Ausübung des Widerrufsrechts) oder unterbleibt eine Aufklärung über die Gefahrtragung bei Rücksendung der Ware nach erfolgtem Widerspruch, so liegt nach Ansicht des KG Berlin ein Wettbewerbsverstoß vor.
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