LG Stuttgart: Verstöße gegen die DSGVO können nicht abgemahnt werden!
Auch das LG Stuttgart hatte sich mit der Frage, ob Verstöße gegen die DSGVO gleichzeitig auch als Wettbewerbsverstöße anzusehen sind, beschäftigen müssen. Das Gericht verneint schlussendlich die Abmahnbarkeit von Datenschutzverstößen.
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