Im November nahm die Abmahnwelle in Sachen Webfonts langsam ab und es ging wieder vermehrt u.a. um Abmahnklassiker wie der fehlenden Registrierung im Sinne des Verpackungsgesetzes oder den fehlerhafte Grundpreisen. Im Markenrecht wurde wegen der unberechtigten Nutzung der Marken "Apollo", "Azzurro" oder den vermeintlichen Gattungsbegriffen "Spinning" und "HULA HOOP" abgemahnt.
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es u.a. um folgende Themen:
- DSGVO: Unzulässige Webfonts-Nutzung
- Irreführung: Privates oder gewerbliches Handeln?
- Fehlende Lebensmittelkennzeichnung / fehlendes Zutatenverzeichnis
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Biozid-Produkte: Fehlender Warnhinweis
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
- Irreführende Bezeichnung: Marmelade
- Abtropfgewicht: Fehlerhafte Grundpreise
- Heilpflanzenöl: Fehlende Registrierung im Versandhandels-Register
- Unzulässige Werbung: Bewertungserinnerungsmail
Weitere Infos zum vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier.
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wird weiterhin auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:
- "Apollo"
- "idena"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.
- "EXPLORER"
- "Azzurro"
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.
- "Spinning"
- "HULA HOOP"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit dem gut bekannten Bilderklau.
Weitere Infos hierzu finden Sie hier.
Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden im Mandantenportal eine ausführliche Zusammenstellung über die meistabgemahnten Begriffe in der Werbung und die Abmahnklassiker an sich.
Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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