Der Abmahnmarkt wurde im Juni von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen der widersprüchlichen Widerrufsfristen bei eBay-Händlern dominiert - es hatte fast schon Wellencharakter. Ansonsten ging es wie in der Vergangenheit viel um die irreführende Werbung. Auffallend viele Abmahnungen gab es in diesem Monat auch im Markenrecht.
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es im Juni u.a. um folgende Themen:
- Widersprüchliche Widerrufsfristen
- Fehlende Grundpreise
- Unzulässige E-Mail-Werbung
- Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung / keine Widerrufsbelehrung / fehlerhaftes Impressum / keine Verlinkung OS-Plattform / keine Speicherung Vertragstexte
- Spielzeugverkauf: Fehlende Warnhinweise
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Kaffee: Werbung mit "magenschonend"
- Nahrungsergänzungsmittel: Irreführende Werbung mit Wirkweisen
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Höhentrainingsgerät: Irreführende Werbung mit Wirkweisen
Weitere Infos zum vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier.
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls ist seit einiger Zeit das Abmahnniveau im Markenrecht hoch - zuletzt ging es u.a. um folgende Marken:
- "TÜV"
- "Mensch ärgere Dich nicht"
Weitere Infos zu den Abmahnungen den vorgenannten Marken finden Sie hier.
- "KTM"
- "Miele"
- "Naemi"
- "Spross"
Weitere Infos zur Abmahnung den vorgenannten Marken finden Sie hier.
- "Vitori"
- "Divina"
Weitere Infos zur Abmahnung den vorgenannten Marken finden Sie hier.
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bilder- und Textklau sowie designrechtliche Abmahnungen.
Weitere Infos hierzu finden Sie etwa hier und hier.
Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden im Mandantenportal unter Abmahnradar alles Wissenswerte zum Thema - unter anderem eine ausführliche Zusammenstellung über die meistabgemahnten Begriffe in der Werbung und die Abmahnklassiker an sich.
Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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