B2B-Marketing: Eine einzige unzulässige Werbemail kann Schadensersatz auslösen
Unzulässiges E-Mail-Marketing birgt erhebliche Abmahnrisiken - auch im B2B-Bereich. Doch nicht nur Abmahnungen und damit verbundene Kosten, sondern auch Schadensersatzansprüche drohen bereits bei einer einzigen unzulässigen Werbemail.
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