LG Arnsberg: Versteckte Ausschlüsse vom Preisnachlass sind wettbewerbswidrig
Wird bei einer Verkaufsaktion mit Preisvorteilen beim Kauf von Möbeln geworben, jedoch nicht ausreichend kenntlich gemacht, welche Produkte von dieser Aktion ausgeschlossen sind, so liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.
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