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Preisangaben

Top-Themen

Abmahngefahr: Verwechslung von Grundpreis und Gesamtpreis

Grund- und Gesamtpreis sollen nach der PAngV Preisvergleich und Transparenz sichern: Der Gesamtpreis muss klar erkennbar sein, der Grundpreis gehört in unmittelbare Nähe. Wer beides vertauscht – aktuell häufig bei Bodenbelägen – riskiert Abmahnungen.

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Die Preisangabenverordnung: Leitfaden für Online-Händler

Die Preisangabenverordnung ist eine Herausforderung für Online-Händler, da sie komplexe Regelungen zum Preisrecht im E-Commerce enthält. Wann sind Händler zur Angabe von Gesamtpreisen verpflichtet? Wie weist man rechtssicher auf die Umsatzsteuer und Versandkosten hin? Was gilt bei Grundpreisen, Mindermengenzuschlägen und Preisermäßigungen etc.? Wir behandeln die wichtigsten Themen der Preisangabenverordnung umfassend in unserem komplett überarbeiteten Leitfaden.

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Frage des Tages: Muss bei Arzneimitteln der Grundpreis angegeben werden?

Antwort: Es kommt darauf an, ob die Arzneimittel verschreibungspflichtig sind. So sind die Vorschriften der Preisangabenverordnung und damit auch die Pflicht zur Grundpreisangabe gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 PAngV nicht auf Waren und Leistungen anzuwenden, soweit für sie auf Grund von Rechtsvorschriften eine Werbung untersagt ist.

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