Angabe von Grundpreisen: In welchen Fällen sind Grundpreise entbehrlich?
Werden Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten, so sind gemäß § 2 PangV grundsätzlich Grundpreise direkt bei den Endpreisen zu nennen. Nur, in welchen Fällen kann auf die Darstellung von Grundpreisen komplett verzichtet werden? Die IT-Recht Kanzlei hat alle Ausnahmen in ihrem aktuellen Beitrag zusammengefasst.
15 min 1