Impressum

OLG Frankfurt: Unterlassungsanspruch gegen Betreiber eines inaktiven Onlineshops wegen unzureichendem Impressum

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 03.07.2014 – Az: 6 U 240/13 entschieden, dass gegen den Betreiber eines Onlineshops bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen (hier unzureichendes Impressum) auch dann ein Unterlassungsanspruch besteht, wenn der Onlineshop derzeit nicht betrieben wird. Das OLG Frankfurt hat unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BGH (bei Unterlassungsansprüchen handele es sich um auf die Zukunft gerichtete Ansprüche) gefolgert, dass auch gegen den Inhaber eines derzeit nicht betriebenen Onlineshops ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bestehen kann.

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OLG Schleswig zum Umfang des Angebotsbegriffs nach §5a Abs. 3 UWG und den Anforderungen an Zeitungswerbung

Gerade in Tageszeitungen setzen Händler und Veranstalter Werbung gezielt ein, um ein breites Publikum anzusprechen und auf ihre jeweiligen Produkte, Dienstleistungen und besondere zeitlich begrenzte Konditionen in einer ausgewiesenen Fläche optisch hinzuweisen. Mit Urteil vom 03.07.2013 (Az. 6 U 28/12) hat das OLG Schleswig festgelegt, unter welchen Voraussetzung die Werbung in Zeitungen dem Angebotsbegriff nach §5a Abs. 3 UWG entspricht und bei Vorenthaltung der dort normierten Informationen über die Anschrift und Identität des Werbenden unzulässig ist.

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LG Berlin: Angabe einer E-Mail Adresse dann nicht ausreichend, wenn Verbraucher auf automatisch generierte E-Mail nicht antworten kann

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 28.08.2014, Az: 52 O 153/13 gegen Google Inc. entschieden, dass die Pflicht zur Angabe der E-Mail-Adresse im Impressum ( § 5 Telemediengesetz) jedenfalls dann nicht erfüllt ist, wenn bei Kontaktaufnahme über diese E-Mail-Adresse automatisch generierte Antwort-E-Mails ausführen, dass eingehende E-Mails nicht zur Kenntnis genommen werden und auf diese E-Mails nicht geantwortet werden kann.

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KG Berlin: Angabe der Mailadresse im Impressum zwingend

Geschäftlich betriebene Internetseiten müssen stets ein Impressum enthalten, das die Kontaktdaten des Händlers oder Dienstleisters ausweist und so dem Verbraucher eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht. Oftmals wird für etwaige Anfragen ein Kontaktformular verwendet, durch welches der Verbraucher nach vorgegebenem Muster sein Anliegen an den Seitenbetreiber übermitteln kann. Diese Praxis erleichtert es dem Unternehmer, die verschiedenen Begehren zu kategorisieren und den Kontext der Anfragen schnell zu erfassen.

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Keine Impressumspflicht für Diensteanbieter mit Sitz im Nicht-EU-Ausland?

Diensteanbieter i. S. d. Telemedienrechts mit Sitz in Deutschland unterliegen der Impressumspflicht nach § 5 TMG. Anbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten müssen sich wegen des sog. Herkunftslandprinzips nicht an die Impressumspflicht nach deutschem Recht halten, sondern alleine nach den entsprechenden Vorschriften aus ihrem Sitzstaat. Doch wie verhält es sich mit Diensteanbietern aus dem Nicht-EU-Ausland? Was gilt, wenn diese sich nach ihrem Recht an keine Impressumspflichten halten müssen, jedoch in Deutschland um Kunden werben? Die IT-Recht Kanzlei berichtet von einem Fall aus der Praxis und erläutert die rechtlichen Hintergründe.

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OLG München: Bezeichnung eines Einzelunternehmers als „Geschäftsführer“ im Impressum kann abgemahnt werden

Mit Urteil vom 14.11.2013 hat das OLG München entschieden, dass die Bezeichnung eines Einzelunternehmers in dessen Impressum als „Geschäftsführer“ einen erheblichen Wettbewerbsverstoß darstellen kann. Einzelunternehmern muss daher dringend davon abgeraten werden, sich im Impressum als „Geschäftsführer“ zu bezeichnen.

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OLG Düsseldorf: Impressum bei Facebook unter „Info“ nicht ausreichend

Immer häufiger wird die digitale Kommunikationsplattform „Facebook“ auch von Online-Händlern genutzt, die ihre Angebote auf einer eigens angelegten Seite des Netzwerkes aufführen und bewerben. Dies dient vor allem dazu, den eigenen Internetauftritt einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und gleichzeitig neue Zielgruppen, die über Seitenvorschläge des Netzwerkes selbst oder mittels der Empfehlung anderer Nutzer auf den Online-Händler aufmerksam werden, anzusprechen. Allerdings müssen solche Online-Präsenzen gewissen gesetzlichen Anforderungen zum Verbraucherschutz genügen.

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Aktuelle Abmahngefahr: Angabe der Rechtsform darf bei Werbemaßnahmen nicht fehlen

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.04.2013; Az. I ZR 180/12) hat entschieden, dass ein Unternehmen bei Werbemaßnahmen seine Rechtsform angeben muss. Andernfalls droht ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 5a Abs. 2 und 3 Nr. 2 UWG.

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Oft gefragt: Ist in Flyern, Prospekten oder auch Zeitungsanzeigen das komplette Impressum darzustellen ?

Muss auf Flyern, Warenprospekten oder Zeitungsanzeigen ein Impressum dargestellt sein, wenn es um die Bewerbung von Waren geht? Einfache Antwort: Die im Telemediengesetz normierte Impressumspflicht ist nicht einschlägig, da es gerade nicht um elektronische Informations- und Kommunikationsdienste geht. Nur, was viele nicht wissen - es greift die in § 5a III UWG geregelte Informationspflicht...

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Pflichtangaben an Außenseite eines Ladengeschäfts

Bei Ladengeschäften wird üblicherweise ein Schild angebracht, welches den Ladeninhaber ausweist, die Öffnungszeiten etc. Doch welche gesetzlichen Pflichtangaben sind in diesem Zusammenhang tatsächlich zu berücksichtigen?

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Pflichtangaben auf Flyern und Prospekten: Verweis auf Online-Impressum reicht nicht!

Pflichtangaben zur Person des Händlers gelten nicht nur für kommerzielle Websites, auch Flyer, Prospekte und Kataloge müssen zumindest die Identität, die Rechtsform und die Anschrift des Anbieters erkennen lassen. Ein Verweis auf die Website des Anbieters – die ja ein vollständiges Impressum enthält – mag eine gute Idee sein, genügt aber nach der aktuellen Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschl. v. 13.10.2011, Az. I-4 W 84/11) den gesetzlichen Vorgaben nicht.

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OLG Hamm: Prospektwerbung muss Angaben zur vollständigen Firmierung und Geschäftsanschrift enthalten

Unlauter und irreführend wirbt ein Unternehmer, der in einem Verkaufsprospekt die eigene Identität (vollständige Firmierung inklusive Rechtsformzusatz) oder die eigene Geschäftsanschrift oder die Geschäftsanschrift des Kreditunternehmens, über welches die in dem Prospekt angebotenen Produkte finanziert werden können, nicht angibt. Dies hat der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm im einstweiligen Verfügungsverfahren jetzt entschieden.

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LG Düsseldorf: Kein Impressum auf Baustellenseite

Das LG Düsseldorf hat entschieden (Urteil vom 15.12.2010, Az. 12 O 312/10), dass auf einer sogenannten Baustellenseite – eine noch nicht fertiggestellte Webseite – kein Impressum notwendig ist.

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OLG München: Fehlende Angaben zur Komplementärin im Impressum einer Ltd. & Co. KG nicht wettbewerbswidrig

Das OLG München hat entschieden, dass eine Ltd. & Co. KG nicht verpflichtet ist, in ihrem Impressum auch Angaben zur persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) (hier eine Limited) zu machen.

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LG Nürnberg-Fürth: Keine direkte Verlinkung auf Berufsregeln erforderlich

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in seinem Urteil vom 25.03.2010 (3 HK O 9663/09) festgestellt, dass Anwälte nicht verpflichtet sind, auf ihrer geschäftlichen Internetseite unmittelbar auf die für sie einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften zu verlinken. Streitgegenständlich war die verbreitete Formulierung “Die berufsrechtlichen Regelungen können unter der Rubrik ‘Berufsregeln’ unter www.brak.de eingesehen werden.”

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Das Impressum: FAQ und Rechtsprechungsübersicht

Die Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) statuieren die Pflichtangaben für das Impressum (=Anbieterkennzeichnung). Betroffen sind Diensteanbieter, die geschäftsmäßige Telemedien bereithalten. In diese Beitrag werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der sich aus § 5 TMG ergebenden Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums beantwortet. *Zudem wird ein Überblick über die bisherige Rechtsprechung (2008-bis heute) gegeben.*

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EuGH: Telefonnummer im Impressum nicht zwingend erforderlich – Emailadresse allein reicht aber nicht aus

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16. Oktober 2008 entschieden, dass die Angabe einer Telefonnummer im Impressum nicht zwingend notwendig ist. Jedoch reicht die Angabe der E-Mailadresse allein auch nicht aus, um den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden.

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IT-Recht Kanzlei stellt Musterimpressum für eingetragene Vereine zur Verfügung

Der [Impressumsgenerator |index.php?id=%2FTools%2Fhelfer] der IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort auch die Möglichkeit, sich ein Musterimpressum für einen eingetragenen Verein erstellen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass dieses Muster keine individuelle Beratung ersetzen kann.

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OLG Hamburg: Faxnummer muss nicht zwingend im Impressum oder der Widerrufsbelehrung enthalten sein!

Das OLG Hamburg hatte zu klären, ob ein Onlinehändler zwingend eine Faxnummer in seinem Impressum und seiner Widerrufsbelehrung anzugeben hat. Dies sei aber nicht der Fall.

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Die Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer - was steckt dahinter?

Ab dem 1.7.2007 werden steuerpflichtigen Bürgern nunmehr neue Steuernummern zugeteilt, deren gesetzliche Grundlagen bereits durch das Steueränderungsgesetz 2003 mit Wirkung zum20.12.2004 geschaffen wurden. Nach dem Steueränderungsgesetz 2003 sollen in Deutschland steuerpflichtige Bürger und wirtschaftlich Tätige einheitlich und dauerhaft steuerlicherfasst werden. Im Zusammenhang mit der neuen Steuernummer für wirtschaftlich Tätige, sprich Unternehmer, existieren seit geraumer Zeit Bußgeldvorschriften und Angabeverpflichtungennach dem Telemediengesetz (TMG), die aber in der Praxis leer laufen bzw. nicht befolgt werden können.

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