Frankreich E-Commerce (AGB)

Sanktionen bei Verstoß gegen das französische Verbraucherschutzgesetz

Sanktionen bei Verstoß gegen das französische Verbraucherschutzgesetz

In Deutschland werden Onlinehändler vor allem durch das Instrument der kostenpflichtigen Abmahnung zur Einhaltung der Verbrauchervorschriften gezwungen. Dieses Instrument spielt in Frankreich kaum eine Rolle, da Abmahnungen, denen entsprochen wird, nicht kostenpflichtig sind. Wichtig sind in Frankreich dagegen Interventionen der französischen Wettbewerbsbehörde, die gegen Händler bei Verstoß gegen verbraucherrechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorschriften Bußgelder verhängen können. Allerdings wird der Onlinehändler im Regelfall durch die französischen Behörden erst ohne Kostenpflicht abgemahnt. Ein Bußgeld wird im Regelfall nur im Fall der Nichtbeachtung der Abmahnung verhängt.

Frage: Welche Verstöße gegen das französische Verbraucherschutzgesetz werden im Einzelnen sanktioniert?

Im neu gefassten Code de la Consommation sind die bisher verstreuten Sanktionsbestimmungen jetzt wesentlich leserlicher zusammengefasst. Sie decken die ganze Bandbreite der Bestimmungen zum unlauteren Wettbewerbs bis hin zu sämtlichen Pflichtbestimmungen des Code de la Consommation ab, denen der Onlinehändler unterworfen ist.

Frage: Welche Befugnisse hat die französische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde?

Die Befugnisse der französischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes) sind in den letzten Jahren gestärkt worden. Sie kann Bußgelder bis in Höhe von 150.000 Euro oder bis in Höhe von 5% des aktuellen Umsatzes in Frankreich verhängen. Falls der Onlinehändler mit diesem Bußgeld nicht einverstanden ist, kann die Behörde das zuständige französische Gericht zur Entscheidung anrufen. Die Entscheidung der Behörde kann auf Kosten des Onlinehändlers, gegen den ein Bußgeld verhängt wurde, veröffentlicht werden (Article 522-1 ff Code de la Consommation). Die französische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde hat in den letzten Jahren vermehrt die Webseiten von Onlinehändlern überprüft und ist auch gegen deutsche Onlinehändler, die Waren in Frankreich vertreiben, eingeschritten.

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