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Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen nach französischem Recht

Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen nach französischem Recht

Frage: Wie ist das Widerrufsrecht nach französischem Recht ausgestaltet?

Das Widerrufsrecht ist durch die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 in den EU-Mitgliedsstaaten voll harmonisiert worden. Das heißt der französische Gesetzgeber kann den dort gesetzten Standard weder unterschreiten noch überschreiten. Die Richtlinie 2011/83 ist durch das Gesetz „Hamon“ in französisches Recht umgesetzt und soweit das Widerrufsrecht betroffen in den Code de la consommation (Artikel L221-28) inkorporiert worden. Der deutsche Onlinehändler kann daher die ihm in Deutschland bekannten Regeln zum Widerrufsrecht des Verbrauchers anwenden.

Frage: Von welcher Musterwiderrufsbelehrung ist nach französischem Recht auszugehen?

Im Anhang der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 (französische Sprachfassung) findet sich eine Musterwiderrufsbelehrung, die Gegenstand der voll harmonisierten Richtlinienregelung ist. Im Unterschied zum Recht in anderen EU-Mitgliedsstaaten, das hinsichtlich der Musterwiderrufsbelehrung auf die Verbraucherrechterichtlinie verweist, hat der französische Gesetzgeber die Musterwiderrufsbelehrung in französisches Recht umgesetzt (Annexe à l’article R221- 1, R221-3 Code de la consommation). Diese französische Musterwiderrufsbelehrung weicht nur redaktionell von der französischen Sprachfassung der Verbraucherrechterichtlinie ab.

Empfehlung der IT-Recht Kanzlei: Auch wenn der Wortlaut der Musterwiderrufsbelehrung im Code de la Consommation nur redaktionell von der in der französischsprachigen Sprachfassung der Verbraucherrechterichtlinie wiedergegebenen Musterwiderrufsbelehrung abweicht, so sollte doch im Verhältnis zu Frankreich der Wortlaut der Musterwiderrufsbelehrung des Code de la Consommation verwendet werden. Die IT-Recht Kanzlei hat dies bei Ihrer Widerrufsbelehrung nach französischem Recht berücksichtigt.

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