Onlinehändler in Deutschland, die Elektro- und Elektronikgeräte in anderen EU-Staaten vertreiben, müssen im jeweiligen Lieferstaat einen Bevollmächtigten benennen, der für die ordnungsgemäße Entsorgung von Altgeräten verantwortlich ist. Die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten gilt für alle Onlinehändler, die Elektrogeräte in anderen EU-Staaten vertreiben unabhängig von der Größe ihres Lagers. Ein Zuwiderhandeln wird in den EU-Staaten mit Sanktionen geahndet. Die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten in einem anderen EU-Staat schafft aber gerade für kleinere Onlinehändler erhebliche Probleme, insbesondere wenn Geräte in mehreren EU-Staaten vertrieben werden. Falls Sie mehr dazu wissen wollen, wie die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten umgesetzt wird, dann lesen Sie unseren aktuellen Beitrag.
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