Design & Geschmacksmuster
EuG: Geschmacksmusterschutz von Lego-Spielbaustein bestätigt
Im Konflikt bezüglich des Designs des bekannten Spielbausteins hat Lego einen rechtlichen Erfolg verbucht. Das Geschmacksmuster bleibt weiterhin gültig, wie das Europäische Gericht (EuG) entschieden hat.
2 minMan lernt nie aus: Überblick über das Designschutzrecht!
In Deutschland werden Designs durch das DesignG geschützt. Das europäische Pendant ist die GGV, die ebenfalls Geschmacksmuster schützt. In diesem Beitrag finden Sie alles Wissenswerte von der Anmeldung bis zur Verletzung des Designschutzrechts.
17 min 1FAQ Geschmacksmuster/Design
Im gewerblichen Rechtsschutz nehmen Abmahnungen wegen unberechtigter Nutzung von Geschmacksmustern bzw. Designs in letzter Zeit deutlich zu. Grund genug hier mal genauer hinzusehen.
9 minAlso doch: LEGO-Baustein soll Designschutz behalten
Der EuG hat entschieden, dass das EUIPO zu Unrecht das LEGO-Geschmacksmuster für nichtig erklärt hat und damit der bekannte Baustein des LEGO-Spielbaukastens erstmal weiterhin als Geschmacksmuster geschützt ist.
4 minÜber Geschmack lässt sich streiten: FAQ zum Geschmacksmuster- und Designschutz
Neben markenrechtlichen Abmahnungen nehmen im gewerblichen Rechtsschutz Abmahnungen wegen unberechtigter Nutzung von Geschmacksmustern bzw. Designs in letzter Zeit deutlich zu. Grund genug hier mal genauer hinzusehen. Um was geht es eigentlich bei einem Geschmacksmuster bzw. Design? Viele Händler können mit diesen Begrifflichkeiten wenig anfangen - und doch: Wer geschützte Muster verletzt, dem drohen ähnlich drakonische Strafen wie bei einer Markenverletzung.
5 minWohnst du noch oder nutzt du schon? Zur Vorbenutzung eines IKEA-Betts
Der unter anderem für Designrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Annahme eines auf die Vornahme von Vorbereitungshandlungen gestützten Vorbenutzungsrechts gemäß § 41 Abs. 1 GeschmMG/DesignG voraussetzt, dass die Vorbereitungshandlungen im Inland stattgefunden haben.
3 minDich erkenn ich doch - zur Anwendbarkeit wettbewerbsrechtlicher Ansprüche bei Designklau
Sofern ein Designcharakteristikum für ein bestimmtes Produkt eine unverkennbare Wiedererkennungswirkung besitzt und durch lang anhaltende Verwendung mit einer bestimmten Firma in Verbindung gebracht wird, kann dies dazu führen, dass ein Marken- und Wettbewerbsschutz zu bejahen ist. In diesem Fall liegt in der Nachahmung des speziellen Designs auch eine unlautere Handlung vor. In bestimmten Fallkonstellationen sind wettbewerbsrechtliche- und markenrechtlichen Ansprüche nebeneinander anwendbar, OLG Karlsruhe, Urteil v. 27.02.2013, Az.: 6 U 11/11.
3 minGeschmackssache: BGH zu überhöhten Gegenstandswerten und Gebühren bei gewerblichen Schutzrechten
Der u. a. für das Gebrauchsmusterrecht zuständige X. Zivilsenat hat über die Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und einem Geschmacksmuster entschieden.
3 minNachahmung empfohlen?! - Zum Schutzumfang des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster verleiht seinem Inhaber das Recht, Nachahmungen zu verbieten. Im Unterschied zum eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters bedarf es für den Schutz auch keiner Anmeldung. Bezüglich der Inhaberschaft eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 2012 (Az.:I ZR 23/12) kürzlich eine Vermutung der Inhaberschaft zu Gunsten desjenigen, der das Gemeinschaftsgeschmacksmuster erstmalig der Öffentlichkeit innerhalb der Europäischen Union im Sinne des Art. 11 GGV zugänglich macht, entschieden abgelehnt.
5 minÜber Geschmack lässt sich streiten - FAQ zum Geschmacksmusterschutz
Wer heutzutage Gebrauchsgegenstände vermarktet, weiß: Der Kunde kauft, was ihm gefällt. Auf einem Markt, auf dem das Angebot ständig wächst und die funktionalen Unterschiede zwischen den Konkurrenzprodukten immer geringer werden, ist eine gute, einzigartige Gestaltung der Schlüssel zum Verkaufserfolg. Um zeit- und kostenintensiv entwickelte Designs vor Nachahmern zu schützen, gibt es die Möglichkeit, diese als so genannte „Geschmacksmuster“ eintragen zu lassen.
4 minDas nicht eingetragene Europäische Geschmacksmuster
Gerade bei Firmenlogos stellt sich oft die Frage, wie diese rechtlich geschützt sind. Hier bereiten das Urheber- und Markenrecht oft einige Probleme, da entweder die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist oder die Voraussetzungen des Schutzes als Geschäftsabzeichen fraglich sind. Häufig übersehen wird jedoch der Schutz des Logos als nicht eingetragenes europäisches Geschmacksmuster.
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