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Design & Geschmacksmuster

Man lernt nie aus: Überblick über das Designschutzrecht!

In Deutschland werden Designs durch das DesignG geschützt. Das europäische Pendant ist die GGV, die ebenfalls Geschmacksmuster schützt. In diesem Beitrag finden Sie alles Wissenswerte von der Anmeldung bis zur Verletzung des Designschutzrechts.

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FAQ Geschmacksmuster/Design

Im gewerblichen Rechtsschutz nehmen Abmahnungen wegen unberechtigter Nutzung von Geschmacksmustern bzw. Designs in letzter Zeit deutlich zu. Grund genug hier mal genauer hinzusehen.

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Also doch: LEGO-Baustein soll Designschutz behalten

Der EuG hat entschieden, dass das EUIPO zu Unrecht das LEGO-Geschmacksmuster für nichtig erklärt hat und damit der bekannte Baustein des LEGO-Spielbaukastens erstmal weiterhin als Geschmacksmuster geschützt ist.

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Über Geschmack lässt sich streiten: FAQ zum Geschmacksmuster- und Designschutz

Neben markenrechtlichen Abmahnungen nehmen im gewerblichen Rechtsschutz Abmahnungen wegen unberechtigter Nutzung von Geschmacksmustern bzw. Designs in letzter Zeit deutlich zu. Grund genug hier mal genauer hinzusehen. Um was geht es eigentlich bei einem Geschmacksmuster bzw. Design? Viele Händler können mit diesen Begrifflichkeiten wenig anfangen - und doch: Wer geschützte Muster verletzt, dem drohen ähnlich drakonische Strafen wie bei einer Markenverletzung.

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Das nicht eingetragene Europäische Geschmacksmuster

Gerade bei Firmenlogos stellt sich oft die Frage, wie diese rechtlich geschützt sind. Hier bereiten das Urheber- und Markenrecht oft einige Probleme, da entweder die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist oder die Voraussetzungen des Schutzes als Geschäftsabzeichen fraglich sind. Häufig übersehen wird jedoch der Schutz des Logos als  nicht eingetragenes europäisches Geschmacksmuster.

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