Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung und andere Zeichen

Die CE-Kennzeichnung und andere Zeichen

Frage: Ist es erlaubt, Zeichen zusätzlich zur CE-Kennzeichnung anzubringen?

Die CE-Kennzeichnung ist die einzige Kennzeichnung, die die Konformität des Produkts mit den geltenden Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft, die ihre Anbringung vorschreiben, bescheinigt (Artikel 30 der EU-Verordnung 765/2008).

Die EU-Kommission stellt in ihren FAQ klar, dass ein Produkt auch andere Kennzeichen tragen dürfe, sofern jedoch diese

  • nicht dieselbe Bedeutung wie die CE-Kennzeichnung haben,
  • nicht mit der CE-Kennzeichnung verwechselt werden können und
  • die Leserlichkeit und Sichtbarkeit des CE-Kennzeichens nicht beeinträchtigen.

Andere Kennzeichnungen dürften darüber hinaus nur dann angebracht werden, wenn diese zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen und nicht unter die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union fallen.

Hierzu der "Blue Guide" der EU-Kommission:

"In Anbetracht der Ziele der technischen Harmonisierung müssen Zeichen, die zusätzlich zur CE-Kennzeichnung angebracht werden, eine andere Funktion als die CE-Kennzeichnung erfüllen. Mit ihnen sollte daher ein zusätzlicher Nutzen in dem Sinne verbunden sein, daß sie die Konformität mit Zielen zum Ausdruck bringen, die sich von den Zielen der CE-Kennzeichnung unterscheiden (indem sie z. B. auf Umweltaspekte abstellen, die in den geltenden Richtlinien nicht berücksichtigt sind).
Die Anbringung gesetzlich geschützter Kennzeichen (z. B. geschütztes Warenzeichen eines Herstellers), zulässiger Zertifizierungszeichen oder weiterer Zeichen zusätzlich zur CE-Kennzeichnung ist statthaft, sofern sie zu keiner Verwechslung mit der CE-Kennzeichnung führen und die Leserlichkeit und Sichtbarkeit der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigen.

Eine solche Irreführung bezieht sich auf Bedeutung und Schriftbild der CE-Kennzeichnung."

Zeichen, die zusätzlich zur CE-Kennzeichnung auf Produkten angebracht werden, wären z.B. das GS-Zeichen oder etwa das EU-Umweltzeichen.

Frage: Darf ein Produkt mit der CE-Kennzeichnung und dem GS-Zeichen versehen sein?

Ja, da das GS-Zeichen - im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung - ein vom Gesetz als echtes Gütesiegel konzipiertes Zeichen darstellt. Zudem ist es vom CE-Kennzeichen auch vom Aussehen her deutlich unterscheidbar. (Es entspricht übrigens der Praxiserfahrung der IT-Recht Kanzlei, dass nur die wenigsten Online-Händler den Bedeutungsgehalt der beiden Zeichen kennen).

Frage: Wie unterscheidet sich das CE-Kennzeichen von dem GS-Zeichen?

1. Verwendung des GS-Zeichens ist freiwillig

Das GS-Zeichen bringt der Hersteller (soweit berechtigt) freiwillig zu Werbezwecken an seine Produkte an. Die Verwendung des GS- Zeichens ist nicht verpflichtend; das Fehlen des GS-Zeichens hat dementsprechend auch keine Auswirkungen auf das Recht, das Produkt auf den Markt zu bringen. Der Kennzeichnung kommt auch keine Bindungswirkung zu, sie hat keine legalisierende Funktion.

Dagegen steht die Verwendung der CE-Kennzeichnung gerade nicht im Ermessen des Herstellers. Kenzeichnungspflichtige Produkte müssen (!) mit dem CE-Kennzeichen versehen sein, bevor diese Produkte innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden.

2. GS-Zeichen ist ein Gütesiegel

Das GS-Zeichen wird als gesetzlich geregeltes Gütesiegel zu Werbezwecken (gerade gegenüber Endverbrauchern) eingesetzt.

Dagegen darf die CE-Kennzeichnung (als bloße Selbsterklärung des Herstellers) keinesfalls als ein besonderes Gütemerkmal des jeweils gekennzeichneten Produktes missverstanden werden. Die CE-Kennzeichnung ist gerade kein Qualitätssiegel oder Gütezeichen, sondern ein reines Warenverkehrszeichen. Mit dem CE-Zeichen gekennzeichnete Produkte haben keinen Qualitätsvorsprung, sondern es wird dadurch lediglich gezeigt (bzw. behauptet), dass das jeweils gekennzeichnete Produkt mit allen aufgrund von europäischen Richtlinien aufgestellten Sicherheitsanforderungen übereinstimmt. Die CE-Kennzeichnung taugt damit gerade nicht als Werbemittel, eigene Produkte von den Produkten der Wettbewerber abzuheben.

Weiter zu: Die CE-Kennzeichnung und die Werbung / Wettbewerbsrecht
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei