Leserkommentar zum Artikel

eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?

eBay schafft ein neues System, um ungangemessenes Käuferverhalten von Verkäuferseite "anzumahnen". Dabei sollen auch unangemessene Bewertungen (also auch die leider oft streitigen Negativbewertungen) von Transaktionen überprüft werden. Die Prüfung soll nach setzen eines Häckchens von einer eBay-Prüfstelle innerhalb einer Woche vorgenommen werden. Dabei können dann laut eBay - wenn der Käufer sich unangemessen verhalten hat - verschiedene Sanktionen verhängt, insbesondere auch abgegebene Bewertungen gelöscht werden. Besteht also Grund für Hoffnung auf Verkäuferseite?

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Käuferschutz? Fehlanzeige!

Beitrag von Sanne
21.01.2017, 21:41 Uhr

Ich hatte jetzt auch ein einschneidendes Erlebnis: Ein PC-Spiel als Weihnachtsgeschenk gekauft und nicht angekommen. Auf meine Nachfrage beim gewerblichen Verkäufer wurde erst gar nicht reagiert, nach drei Wochen dann kommentarlos eine Sendungsnummer eingetragen (allerdings Einschreiben statt wie angeboten DHL).

Ich eröffnete dann einen Fall, der sage und schreibe 8 Minuten (!!!) später von Ebay abgelehnt wurde mit der Begründung, laut Sendungstatus wäre die Sendung "zugestellt". Leider ist bei einem Einschreiben im Onlinestatus überhaupt nicht ersichtlich, WO zugestellt wurde und ob die Postleitzahl überhaupt mit meiner übereinstimmt. Genauer gesagt hätte irgendeine beliebige Sendungsnummer irgendeiner anderen Auktion Ebay hier als "Beweis" ausgereicht! Vom Verkäufer kamen nur überhebliche Antworten, durch die Käuferschutzentscheidung fühlte er sich im Recht. Die Drohung, einen Anwalt einzuschalten bewegte den Verkäufer zumindest dazu, einen Nachforschungsantrag zu stellen, nicht jedoch ohne mir mehrmals mitzuteilen, dass er mich völlig unglaubwürdig fänd, mir also durch die Blume Betrug unterstellte. Letztendlich kam heraus, dass die Sendung falsch adressiert war und daher falsch zugestellt worden war. Das Geld bekam ich zurück. Meine dann logischerweise folgende negative Bewertung wurde direkt nach Abgabe automatisch von Ebay gelöscht mit der Begründung "Wir haben die Bewertung, die Sie für die Transaktion abgegeben haben, erhalten. Jedoch musste sie aufgrund einer aktuellen Entscheidung zum eBay-Käuferschutzfall aus dem Bewertungsprofil des Verkäufers entfernt werden." Ebay Käuferschutz ist ein großer Witz, es wird wörtlich geworben mit „Kam der Artikel nicht bei Ihnen an, entsprach er nicht der Beschreibung oder haben Sie die Rückerstattung bei einer Rückgabe nicht bekommen, dann erhalten Sie Ihr Geld zurück“. Der Artikel kam nachweislich nicht bei MIR an, aber Ebay entschied in allen Punkten gegen mich!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 194 Kommentare vollständig anzeigen

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